IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 10. Oktober 2013

    VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 09.10.2013, Az. 8 A 218/11, 8 A 14/12, 8 A 37/12 – nicht rechtskräftig
    § 1 BDSG

    Das VG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass das in Kiel ansässige Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) nicht berechtigt ist, Betreiber von Facebook-Fanpages anzuhalten, diese Seiten wegen etwaiger datenschutzrechtlicher Verstöße zu deaktivieren. Wer weder tatsächlichen noch rechtlichen Einfluss auf die Datenverarbeitung habe, sei datenschutzrechtlich auch nicht als verantwortlich anzusehen. Dementsprechend fehle es an einer Verantwortlichkeit der Fanpage-Betreiber. Facebook stelle die technische Infrastruktur zur Verfügung. Der Seitenbetreiber könne lediglich seine Inhalte einstellen, habe aber auf den Datenverkehr zwischen dem Nutzer und Facebook keinen Einfluss. Zur Pressemitteilung des Gerichts vom 09.10.2013: (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. August 2011

    Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) fordert laut seiner Pressemitteilung vom 19.08.2011 „alle Stellen in Schleswig-Holstein auf, ihre Fanpages bei Facebook und Social-Plugins wie den ‚Gefällt mir‘-Button auf ihren Webseiten zu entfernen.“ Nach eingehender technischer und rechtlicher Analyse komme das ULD zu dem Ergebnis, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstießen. Zitat: (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. Januar 2010

    Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD), Kiel, hat nach einem uns vorliegenden Schreiben vom 28.12.2009 ein Schleswig-Holsteiner Unternehmen aufgefordert, den Einsatz von Google Analytics unverzüglich einzustellen und Google zur Löschung der auf diese Weise gewonnenen Daten schriftlich aufzufordern. Sollte das Unternehmen nicht kooperieren, wäre ein Bußgeldbescheid in Erwägung zu ziehen. Zu den Rechtsgründen, die gegen eine datenschutzrechtlich legitime Verwendung von Google Analytics sprechen soll, führt das ULD – allgemeinverbindlich – aus: (mehr …)

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