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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. Juli 2013

    OLG Brandenburg, Urteil vom 11.06.2013, Az. 6 U 98/12
    § 19 FahrlehrerG, § 307 BGB

    Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass der über eine Gutschein-Plattform käuflich angebotene Gutschein eines Fahrschulunternehmers, mit dem der Fahrschüler zwei Fahrstunden zum stark ermäßigten Preis von 9,00 EUR erhalten konnte, auf ein Jahr Gültigkeitsdauer befristet werden durfte. Mit dem Gutschein sei ein Preisnachlass von 80 % verbunden, so dass der Fahrschulunternehmer ein berechtigtes Interesse habe, solche besonders vergünstigten Angebote zeitnah abzuarbeiten. Der Senat vertrat die Auffassung, dass sich der Gutscheinkäufer vor Erwerb des Gutscheins für eine Ausbildung in dieser Fahrschule entschieden habe und vom Plattformbetreiber bei Nichteinlösung des Gutscheins durch die Fahrschule den Gutscheinbetrag zurück erhalte. Vor diesem Hintergrund könne nicht von der Verletzung des „Äquivalenzprinzips“ ausgegangen werden. Vgl. auch LG Berlin (hier). Das OLG München (hier) und das LG Braunschweig (hier) werten die Verkürzung dagegen als unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers.

  • veröffentlicht am 11. April 2013

    AG Mönchengladbach, Urteil vom 20.03.2013, Az. 36 C 25/13
    § 307 BGB, § 812 Abs. 1 S. 1 BGB

    Das AG Mönchengladbach hat entschieden, dass die Festlegung einer Bearbeitungsgebühr in den AGB eines Darlehensvertrags unwirksam ist, da der Darlehensnehmer dadurch unangemessen benachteiligt wird. Der Preis für die von dem Darlehensgeber geschuldete Überlassung eines Geldbetrages auf Zeit sei laut der gesetzlichen Regelung allein der Zins. Die Bearbeitungsgebühr sei hingegen ein einmaliges Entgelt für die Bearbeitung eines Antrags auf Gewährung eines Privatkredites und stelle somit allgemeine Geschäftskosten dar, deren Erstattung das Gesetz nicht vorsehe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 10. Dezember 2012

    BGH, Urteil vom 24.10.2012, Az. XII ZR 40/11
    § 307 BGB, § 306 Abs. 2 BGB; § 28 Abs. 2, 3 VVG

    Der BGH hat entschieden, dass die AGB-Klausel einer Autovermietung „Bei jedem Unfall/Schaden … ist sofort die Polizei hinzuzuziehen … bei Verstoß gegen auch nur eine dieser Verpflichtungen zur Schadenaufklärung verliert der Mieter seinen Versicherungsschutz“, die zur Folge hat, dass der Mieter den kompletten Schaden bei Nichtalarmierung der Polizei selbst zahlen muss, den Mieter ungemessen benachteiligt und daher unwirksam ist. Der Mieter, der ein zusätzliches Entgelt für eine Haftungsreduzierung vereinbare, dürfe darauf vertrauen, dass die Reichweite des mietvertraglich vereinbarten Schutzes im Wesentlichen dem Schutz entspreche, den er als Eigentümer des Kraftfahrzeuges und als Versicherungsnehmer in der Fahrzeugvollversicherung genießen würde. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. September 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 22.05.2012, Az. XI ZR 290/11
    § 307 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass eine in Bank-AGB niedergelegte Entgeltklausel für die Benachrichtigung eines Kunden über die Nichteinlösung einer Einzugsermächtigungslastschrift unwirksam ist, da sie den Kunden unangemessen benachteilige. Da das Kreditinstitut zur Benachrichtigung des Kunden verpflichtet sei, weil die Nichteinlösung einer Lastschrift für den Kunden einschneidende Folgen haben könne, sei die Auferlegung eines Entgelts hierfür treuwidrig. Zur Pressemitteilung Nr. 69/2012:

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