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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. August 2011

    Die Verbraucherzentrale NRW geht derzeit nach einer eigenen Pressemitteilung vom 15.08.2011 (hier) gegen diverse Mobilfunkanbieter wegen irreführender Werbung vor, in einigen Fällen sollen wohl auch bereits einstweilige Verfügungen erwirkt worden sein. Beanstandet wurden Slogans wie „Internet-Flat mit bis zu 7.200 kBit/s unbegrenzt surfen solange Sie wollen“(1&1), „Flatrate zum Highspeed-Surfen und E-Mailen (mit max. 7,2 Mbit/s)“ (Telekom) oder „Surfen Sie unbegrenzt im Internet“ (Vodafone). In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen behielten sich die Anbieter vor, die Übertragungsgeschwindigkeit nach Nutzung eines bestimmten Datenvolumens (einigen hundert Megabytes) auf GPRS-Niveau (max. 64 Kilobit pro Sekunde im Download) zu drosseln. Dies, so die Verbraucherzentrale NRW zu recht, sei ein dreister Leistungsschwund von 99,1 Prozent.

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