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Artikel-Schlagworte: „unlauter“

OLG Saarbrücken: Bei Prospektwerbung muss der Hauptsitz des Werbenden angegeben werden

Donnerstag, 16. Mai 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.03.2013, Az. 1 U 41/12 - 13
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 UWG, § 3 UWG, § 5a Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 UWG

Das OLG Saarbrücken hat entschieden, dass bei einer Prospektwerbung (hier: eines Möbelhauses) der Hauptsitz des werbenden Unternehmens angegeben werden muss. Lediglich die Anschrift einer Filiale genüge nicht zur Erfüllung der Informationspflichten des UWG. Eine bloße Filiale habe begrifflich schon keine Identität, diese komme vielmehr erst dem Rechtsträger zu. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Hamm: Wettbewerbswidrige Herabsetzung eines Konkurrenten durch Äußerungen in einem privaten Blog

Dienstag, 14. Mai 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 23.10.2007, Az. 4 U 87/07
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 7 UWG

Das OLG Hamm hat entschieden, dass herabsetzende Äußerungen in einem privaten Blog wettbewerbswidrig sein können, wenn die Äußerungen über ein Unternehmen erfolgen, für dessen Konkurrenten der Blogschreiber arbeitet. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn die Äußerungen (z.B. “An dieser Stelle fällt mir nur ein Wort ein: LÜGE. Anders kann man diese Texte der Firma F.de nicht begreifen. Kann sich nicht einmal ein Anwalt dieser offensichtlichen Falschaussage annehmen?” oder “Hier soll der Besteller bewusst irregeführt werden, in dem ihm Glauben gemacht wird: Kaufe hier und Du bekommst die Ware schnell und direkt.”) das erforderliche Maß an Kritik übersteigen und auch geeignet seien, das Geschäft des Arbeitgebers zu fördern. Verantwortlich sei dafür allerdings lediglich der Verfasser des Blogbeitrags, nicht der Betriebsinhaber, der von dem privaten Treiben seines Angestellten nichts wusste. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Hamm: Restposten-Verkäufer muss Streichpreise / “statt”-Preise erläutern

Dienstag, 16. April 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Hamm, Urteil vom 24.01.2013, Az. 4 U 186/12
§ 5 UWG, § 8 UWG

Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein sog. Restpostenverkäufer, der Ware mit durchgestrichenen sog. “statt”-Preisen bewirbt, darauf hinzuweisen hat, worauf sich der Vergleichspreis bezieht (Herstellerpreis / üblicher Marktpreis). Anderenfalls verhalte er sich irreführend und wettbewerbswidrig. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG Düsseldorf: Die unwahre Angabe, ein Unternehmen werde nicht mit Originalteilen beliefert, ist wettbewerbswidrig

Mittwoch, 13. März 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Düsseldorf, Urteil vom 10.07.2012, Az. 14c O 106/12
§ 8 Abs. 1, Abs. 2 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1, S. 2 Nr. 1 UWG

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Äußerung, ein Konkurrenz-Unternehmen werde nicht (mehr) mit Originalteilen beliefert (hier: Original-Ersatzteile und Verbrauchsmaterialien für Frankiermaschinen) irreführend und daher wettbewerbswidrig ist. Es handele sich um eine Angabe zur Verfügbarkeit von Waren. Eine Täuschung darüber, ob ein Unternehmen über bestimmte Waren verfüge oder eben nicht verfüge, sei geeignet, die Kaufentscheidung von potentiellen Kunden zu beeinflussen, so dass ein Unterlassungsanspruch hinsichtlich solcher Äußerungen bestehe. Das beklagte Unternehmen hafte dabei auch für Äußerungen, die von beauftragten Kurierfahrern getätigt worden seien. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Köln: Fehlender Rechtsformzusatz “e.K.” in der Werbung ist nicht unlauter

Mittwoch, 6. März 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Köln, Urteil vom 07.09.2012, Az. 6 U 86/12
§ 5a Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 2 UWG

Das OLG Köln hat entschieden, dass es bei der Angabe der Identität eines Unternehmens in einer Zeitungswerbung nicht schädlich ist, wenn der Rechtsformzusatz e.K. fehlt. Es komme darauf an, dass das Unernehmen seine Identität nicht verschleiere und für den Verbraucher ohne Umschweife zu kontaktieren sei. Abkürzende und von der im Handelsregister verzeichneten vollständigen Firma abweichende Unternehmensbezeichnungen seien dabei unschädlich, wenn an der Identität des Unternehmens kein Zweifel bestehe. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Krefeld: Ein Wettbewerbsverstoß kann sich nicht allein auf einen Suchmaschinentreffer gründen

Mittwoch, 23. Januar 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Krefeld, Beschluss vom 15.11.2012, Az. 12 O 111/12
§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 12 Abs. 2 UWG; § 2 PBefG, § 42 PBefG, § 47 PBefG, § 49 PBefG

Das LG Krefeld hat entschieden, dass ein Wettbewerbsverstoß u.U. nicht allein darin besteht, dass eine irreführende Tatsache in der Trefferliste einer Suchmaschine wie Google auftaucht, wenn ein Klick auf solche Links “ins Nichts” führt. Nach Auffassung des Gerichts könne aus einem solchen Treffer nicht zwangsläufig gefolgert werden, dass der dort aufgelistete Gewerbetreibende einen unzulässigen werbenden Eintrag im Internet veranlasst oder veröffentlicht habe. Interessanterweise äußert sich das Gericht am Rande noch kritisch zu Google+: “Allen diesen Nachweisen ist gemeinsam, dass sie zusätzlich mit “plus.google.com” gekennzeichnet sind, dem neuen “sozialen” Netzwerk von Google, mit dem Google versucht, unter dem Deckmantel eines solchen Netzwerkes an Nutzerdaten zu kommen, um sie für eigene kommerzielle Zwecke zu nutzen.”. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Frankfurt a.M.: Zur Unlauterkeit einer vergleichenden Werbung, wenn ein Produkt als Kopie eines anderen dargestellt wird

Dienstag, 15. Januar 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.11.2012, Az. 2-03 O 84/12
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 5 UWG, § 6 UWG

Das LG Frankfurt hat entschieden, dass eine vergleichende Werbung, welche den Eindruck erweckt, das beworbene Produkt sei eine Imitation eines etablierten Produkts, unlauter und damit wettbewerbswidrig ist. Werbeaussagen wie „Das von Y entwickelte Implantatsystem A ist aufgrund seiner Innen-Achtkant-Verbindung vergleichbar mit dem X Implantat.” oder „Das A System ist kompatibel mit dem X Implantatsystem.” seien irreführend und zu unterlassen. Bei der Bewerbung eines Systems als hochwertige Kopie eines bis auf den Preis nicht mehr verbesserbaren bewährten Produkts könne der angesprochene Verkehr nur das (vorliegend falsche) Verständnis entwickeln, dass der Rest des bewährten Produkts eben unverändert übernommen worden sei. Auch die beworbene Kompatibilität, dass Teile des Systems A mit Teilen des Systems X kombiniert werden könnten, sei tatsächlich nicht gegeben. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Aachen: Auftraggeber ist für irreführende Handlungen seiner Mitarbeiter / Beauftragten verantwortlich

Donnerstag, 13. Dezember 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLandgericht Aachen, Urteil vom 04.09.2012, Az. 41 O 56/12
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG

Das LG Aachen hat entschieden, dass ein Unternehmer für irreführende Handlungen und unwahre Angaben seines Beauftragten auch dann verantwortlich ist, wenn er zuvor auf die Unzulässigkeit des Verhaltens hingewiesen hat. Vorliegend hatte die Beklagte, die Vertriebsgesellschaft eines Energieversorgers, eine Werbeaktion gestartet, bei der Mitarbeiter der beauftragten Marketinggesellschaft private Haushalte aufsuchten. Diese gaben sich zum Teil als Mitarbeiter der Klägerin, ebenfalls eine Energieversorgerin, aus. Dieses Verhalten sei als wettbewerbswidrige Irreführung der Beklagten zu ahnden, die die Verantwortung für die Kampagne getragen habe. Dass sie eine solche Täuschung nicht beauftragt habe und nicht davon gewusst habe, sei für die Verantwortlichkeit unerheblich. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Köln: Werbung für Süßigkeiten mit Kopplung an ein Gewinnspiel ist wettbewerbswidrig

Mittwoch, 12. Dezember 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 21.09.2012, Az. 6 U 53/12 - nicht rechtskräftig
§ 3 Abs. 2 UWG, § 4 Nr. 6 UWG, Anhang (zu § 3 Abs. 3) Nr. 28 UWG

Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Fernseh-Werbung für Fruchtgummi, in welcher angekündigt wird, dass man beim Kauf von fünf Packungen zum Preis von ca. je 1 € die Originaleinkaufsbelege einsenden und so die Chance erlangen könne, einen von 100 “Goldbärenbarren” im Wert von 5.000 € zu gewinnen, wettbewerbswidrig ist, weil darin eine unzulässige Kopplung von Warenabsatz und Gewinnspiel liegt. Die Werbung richte sich insbesondere an Kinder und Jugendliche, die besonders schutzbedürftig seien. Für die Beurteilung der Unlauterkeit komme es auf den Einzelfall an; hier liege sie vor, da Minderjährigen eine unrealistische Korrelation von Mehreinkauf und Gewinnchance vorgespiegelt werde und sie dadurch zu einem Kauf über Bedarf angeregt würden. Zitat:

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OLG Hamm: Die Erhebung von Daten Minderjähriger durch eine Krankenversicherung im Rahmen eines Gewinnspiels ist wettbewerbswidrig

Freitag, 16. November 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 20.09.2012, Az. I-4 U 85/12
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 2 UWG

Das OLG Hamm hat entschieden, dass das Vorgehen einer Krankenkasse, die im Rahmen eines Gewinnspiels Daten von 15-Jährigen ohne Zustimmung der Eltern erhebt, um diese als Kunden werben zu können, wettbewerbswidrig ist. Dadurch werde die geschäftliche Unerfahrenheit von Minderjährigen zur Schaffung eines Marktvorteils ausgenutzt. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG München: Die Abwerbung von Kunden ist wettbewerbsrechtlich grundsätzlich zulässig

Freitag, 5. Oktober 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG München, Urteil vom 01.03.2012, Az. 23 U 3746/11
§ 4 Nr. 3 UWG, § 4 Nr. 7 UWG, § 8 UWG

Das OLG München hat entschieden, dass die Abwerbung von Kunden eines Mitbewerbers nicht per se unlauter und wettbewerbswidrig ist. Damit dies der Fall sei, müssten noch weitere, besondere Umstände hinzutreten. Grundsätzlich gehöre jedoch das Abwerben von Kunden zum Wesen des freien Wettbewerbs, und zwar auch dann, wenn die Kunden noch vertraglich an den Mitbewerber gebunden seien. Es sei daher nicht zu beanstanden, wenn ein Unternehmer auf eine Vertragsauflösung der “fremden Kunden” unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen hinwirke und zu eigenen Wettbewerbszwecken ausnutze. Zum Volltext der Entscheidung:

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KG Berlin: Sternchenhinweis für Pkw-Überführungskosten ist wettbewerbswidrig

Montag, 1. Oktober 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammKG Berlin, Urteil vom 04.09.2012, Az. 5 U 103/11
§ 1 Abs. 1 S. 1 PAngV; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

Das KG Berlin hat entschieden, dass die Werbung eines Autohändlers mit einem Preis und einem Sternchenhinweis, der zusätzlich zu diesem Preis noch “zzgl. Kosten für Überführung inkl. Sicherheitspaket und Fußmatten von 599 €” angibt, unlauter ist. Diese Art der Werbung verstoße gegen die Verpflichtung zur Endpreisangabe. Sie überschreite auch die Bagatellgrenze, da diese Art der attraktiven Werbung Mitbewerber zum Nachziehen ermutigen würde. Die Preistransparenz und Preisvergleichbarkeit werde durch eine solche Angabe erheblich erschwert, da der Verbraucher sich stets merken müsse, ob zum im Gedächtnis verbliebenen (hervorgehobenen) Preis Überführungskosten hinzukämen und wenn ja, in welcher Höhe. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Offenburg: Wettbewerbswidrige Kategorisierung - Schiffe haben keine Sterne

Freitag, 14. September 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Offenburg, Urteil vom 30.07.2012, Az. 5 O 32/12 - rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWG

Das LG Offenburg hat laut einem Bericht der Wettbewerbszentrale (hier) entschieden, dass eine Werbung für Kreuzfahrten mit Verweis auf ein Gütesystem nach Sternen (z.B. “5-Sterne-Komfort auf dem schönen Schiff …”) wettbewerbswidrig ist. Das Sternesystem sei dem angesprochenen Verkehr beispielsweise aus den Bereichen Hotels oder Ferienhäuser bekannt und werde daher vom Verbraucher gedanklich auf das beworbene Schiff übertragen, so dass er bei einer Anpreisung mit “5 Sternen” den ihm u.a. aus Hotels bekannten Komfort erwarte. Für Schiffe existiere aber gerade kein Gütesicherungssystem, welches Sterne je nach erreichtem Standard vergibt, so dass der Verbraucher über das tatsächliche Leistungsangebot in die Irre geführt werde.

OLG Schleswig: Werbung für Genussrechte mit “maximaler Flexibilität” ist irreführend

Donnerstag, 13. September 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Schleswig, Urteil vom 05.09.2012, Az. 6 U 14/11
§ 3 UWG, § 5 UWG

Das OLG Schleswig hat entschieden, dass die Werbung für eine Geldanlage, die in so genannten Genussrechten besteht, mit “maximaler Flexibilität” und der Suggestion von Sicherheit vergleichbar mit einem Sparbuch irreführend und damit unlauter ist. Hinsichtlich der Sicherheit bestehe im Falle der Insolvenz des Unternehmens keine gesetzliche Sicherung der Einlagen, wie dies bei einem Sparbuch gegeben wäre. Auch sei kein erhöhtes oder gar “maximales” Maß an Flexibilität gewährleistet. Darunter verstehe der Verbraucher eine kurzfristige und einfache Möglichkeit zur Wiederauflösung der Geldanlage. Vorliegend sei jedoch eine Kündigung der Anleihe grundsätzlich frühestens nach Ablauf von drei Kalenderjahren zulässig, in der Regel sogar erst nach fünf.

OLG München: Werbung für unzulässige medizinische Fernbehandlung via Internet ist unlauter

Dienstag, 4. September 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG München, Urteil vom 02.08.2012, Az. 29 U 1471/12
§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; § 2 Nr. 1 UWG; § 9 HWG

Das OLG München hat entschieden, dass das Angebot eines werbebasierten Internetauftritts, bei dem Interessierte medizinische Fragen stellen können, die von Fachärzten beantwortet werden, unzulässig ist, wenn dort Fragen beantwortet werden, die Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden der Anfragenden oder eines Dritten zum Gegenstand haben. Eine solche sog. Fernbehandlung sei nach dem Heilmittelwerbegesetz verboten. Eine Fernbehandlung liege vor, wenn der Behandelnde allein auf Grund der schriftlichen, fernmündlichen, über andere Medien oder durch Dritte auf Distanz vermittelten Informationen eine eigene Diagnose erstelle oder Behandlungsvorschläge unterbreite, ohne dass eine eigene Wahrnehmung des Patienten stattfinde. Dies sei vorliegend mehrfach geschehen. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Karlsruhe: Einem Steuerberater ist es nicht erlaubt, seiner Berufsbezeichnung den Zusatz “Vorsitzender Richter a.D.” hinzuzufügen

Mittwoch, 29. August 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.08.2012, Az. 4 U 90/12
§ 43 Abs. 2 StBerG

Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Steuerberater neben seiner Berufsbezeichnung nicht den Zusatz “Vorsitzender Richter a.D.” führen darf. Zur Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 24.08.2012 im Volltext siehe unten. Was wir davon halten? Muss sich der Kollege Burhoff nun Sorgen machen? Jaein. Im vorliegenden Fall war § 43 Abs. 2 StBerG streitentscheidend, nachdem die Führung weiterer Berufsbezeichnungen einem Steuerberater (!) nur gestattet ist, wenn sie amtlich verliehen worden sind. Die Anwendung findet, mit anderen Worten, keine unmittelbare Anwendung auf Rechtsanwälte, da für diese keine entsprechende Vorschrift existiert. Sollte allerdings aus dem ausgewiesenen Strafrechtler deus ex machina ein ausgewiesener Steuerberater werden, hielten wir es für sinnvoll, die konkrete Titelwahl geringfügig zu modifizieren. (more…)

LG Hamburg: Einstweilige Verfügung gegen Microsoft wegen Äußerungen zum Handel mit gebrauchter Software

Freitag, 24. August 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Beschluss vom 22.08.2012, Az. 327 O 438/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWG

Nach einem Bericht von heise online (hier) hat das LG Hamburg eine einstweilige Verfügung sowohl gegen die Microsoft Corporation als auch gegen die Microsoft Deutschland GmbH erlassen, in welcher dem Konzern bei Androhung von Ordnungsgeld untersagt wird, bestimmte Äußerungen betreffend den Handel mit gebrauchter Software zu verbreiten. Der antragstellende Händler hatte sich durch die Aussagen von Microsoft behindert gefühlt. Die streitgegenständlichen Äußerungen waren:

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