Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Apothekerverband darf nicht für ein „Medikament des Jahres“ werbenveröffentlicht am 24. März 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 12.02.2015, Az. 6 U 184/14
§ 4 Nr. 11 UWG; § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 HWG
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Werbung eines Apothekerverbandes für ein Erkältungsmedikament mit der Formulierung „Medikament des Jahres“ unzulässig ist. Das Heilmittelwerbegesetz verbiete Werbung mit Empfehlungen von im Gesundheitswesen tätigen Personen. Dazu gehöre auch der Apothekerverband. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Düsseldorf: Wird ein Kunde beim Telefonanbieterwechsel aufgefordert, den früheren Anbieter anzuschwindeln, kann dies wettbewerbswidrig seinveröffentlicht am 19. März 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.11.2014, Az. I-15 U 55/14
§ 8 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 UWG, § 3 Abs. 1 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es eine unlautere geschäftliche Handlung darstellt, wenn der neu geworbene Kunde eines Telefonanbieters von diesem aufgefordert wird, Mitarbeitern des früheren Anbieters zu sagen, dass er einen gültigen Vertrag mit dem neuen Anbieter habe und dass die Widerrufsfrist bereits verstrichen sei, um Abwerbe- bzw. Rückwerbeversuche im Keim zu ersticken. Es liege eine Irreführung vor, da der Eindruck erweckt werde, dass der Neukunde bereits verbindlich vertraglich gebunden sei, obwohl die Widerrufsfrist erst mit erfolgter Freischaltung zu laufen beginne. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Zur Zulässigkeit kostenloser Beigaben zu Zeitschriftenveröffentlicht am 10. März 2015
BGH, Urteil vom 22.09.2005, Az. I ZR 28/03
§ 1 UWG a.F., § 242 BGBDer BGH hat entschieden, dass die kostenlose Beigabe einer Sonnenbrille zu einer Jugendzeitschrift (Preis: 4,50 Euro) nicht wettbewerbswidrig ist. Zwar sei die Brille als „Designerbrille“ bezeichnet worden, sonst fänden sich aber keine Hinweise darauf, dass die Brille als besonders wertvoll dargestellt werden sollte. Insofern handele es sich nicht um ein unlauteres Anlocken geschäftsunerfahrener Jugendlicher, die unsachlich beeinflusst würden. Diese könnten das aus der Kombination der Zeitschrift mit einer Sonnenbrille bestehende Angebot im Hinblick auf die wirtschaftliche Bedeutung, die Preiswürdigkeit und die mit dem Geschäft verbundenen finanziellen Belastungen hinreichend überblicken. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Rücksendebitte zur Widerrufsbelehrung ist nicht per se wettbewerbswidrigveröffentlicht am 23. Februar 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.11.2014, Az. I-15 U 46/14
§ 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 3 Abs. 1 UWG
Das OLG Düsseldorf hatte diverse Zusatzklauseln zum Widerrufsrecht zu prüfen. Das Gericht hat entschieden, dass die Klausel „Sobald B.de die Rücksendung … erhalten und überprüft hat, wird eine Erstattung beziehungsweise eine Ersatzlieferung von uns veranlasst“ im Zusammenhang mit einer Widerrufsbelehrung wettbewerbswidrig ist, weil hierdurch eine Vorleistungspflicht des Verbrauchers konstituiert wird, die nicht mit der gesetzlichen Regelung in Einklang steht. Die bloße Bitte „Bitte geben Sie die Artikel, die von B.de versandt werden, nur online über das Rückrufzentrum zurück.“ sei hingegen nicht zu beanstanden. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG München: Tiefkühlprodukt darf als „Champagner-Sorbet“ bezeichnet werden, wenn es tatsächlich Champagner enthältveröffentlicht am 16. Januar 2015
OLG München, Urteil vom 16.10.2014, Az. 29 U 1698/14
Art. 103 Abs. 2 a) ii) VO (EU) Nr. 1308/2013; § 127 Abs. 2 und 3 MarkenG, § 128 Abs. 1 MarkenG; § 3 UWG, § 4 Nr. 9 b) UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWGDas OLG München hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Tiefkühlprodukts als „Champagner-Sorbet“ keine unlautere Rufausnutzung der geschützten Bezeichnung und Herkunftsangabe „Champagner“ darstellt, wenn Champagner als wesentliche Zutat verwendet wurde. Dann bestehe ein berechtigtes Interesse des Herstellers des Sorbets, die Bezeichnung zu verwenden, so dass eine Unlauterkeit nicht anzunehmen sei. Auch wenn der Champagnergehalt lediglich 12 % betrage, liege keine Irreführung vor, da die Bezeichnung keine Aussage über die enthaltene Menge treffe. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Veränderte Umstände können die Wiederholungsgefahr entfallen lassenveröffentlicht am 5. Januar 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.12.2014, Az. 6 U 30/14
§ 4 Nr. 7 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Wiederholungsgefahr für eine wettbewerbsrechtlich unlautere Handlung neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung oder dem Erlass einer einstweiligen Verfügung bzw. eines Unterlassungsurteils auch durch eine Änderung tatsächlicher Umstände entfallen kann. Vorliegend hatte die Beklagte eine Presseerklärung veröffentlicht, in welcher sie in unlauterer Weise über eine gegen die Klägerin ergangene einstweilige Verfügung berichtet hatte. Diese Verfügung war jedoch nachfolgend aufgehoben worden, so dass eine Wiederholung der Berichterstattung nicht zu befürchten sei. Auf diesen Umstand müsse sich die Beklagte allerdings auch berufen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Herabsetzende vergleichende Werbung durch ein Bildmotiv, in welchem die Unternehmensfarbe eines Telefonanbieters durch die eines anderen übersprüht wirdveröffentlicht am 25. November 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.10.2014, Az. 6 U 199/13
§ 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG; § 322 ZPO, § 325 ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Werbung mit einem Bildmotiv, das einen Waschbären beim Übersprühen einer farbigen Fläche mit einer anderen Farbe zeigt, eine unlautere herabsetzende vergleichende Werbung enthält, wenn erkennbar ist, dass es sich um einen Vergleich zweier Telekommunikationsunternehmen handelt, welche die verwendeten Farben als Unternehmensfarbe nutzen. Es komme nicht darauf an, ob es sich bei den Farben um wirksame Farbmarken handele, sondern nur, ob sie den jeweiligen Unternehmen zugeordnet würden. In der abgebildeten Handlung des Übersprühens liege eine pauschale Abwertung der Leistungen der Klägerin. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Runes of Magic – Zur unlauteren Werbung an Kinder in Online-Rollenspielenveröffentlicht am 23. Oktober 2014
BGH, Urteil vom 18.09.2014, Az. I ZR 34/12
Nr. 28 Anh. zu § 3 Abs. 3 UWG, § 4 Nr. 1 und 2 UWGDer BGH hat entschieden, dass die Werbung „Schnapp Dir die günstige Gelegenheit und verpasse Deiner Rüstung & Waffen das gewisse ‘Etwas‘“ im Rahmen eines Onlinespiels, welche Kinder zum kostenpflichtigen Erwerb von virtuellen Spielgegenständen animieren soll, unzulässig ist. Es handele sich um eine direkte Aufforderung zum Kauf bestimmter Waren und spreche Kinder direkt an (duzen, kindertypische Sprache), was wettbewerbswidrig sei. Durch diese Entscheidung wurde das vorherige Versäumnisurteil (hier) bestätigt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BPatG: Anmeldung eines bereits benutzten, aber nicht registrierten Zeichens eines Dritten ist nicht immer bösgläubigveröffentlicht am 9. September 2014
BPatG, Beschluss vom 28.04.2009, Az. 32 W (pat) 77/07
§ 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass eine Markenanmeldung nicht allein deshalb bösgläubig und daher unlauter ist, wenn dem Anmelder bekannt ist, dass ein anderer dasselbe (oder ein verwechselbar ähnliches) Zeichen für dieselben Waren und Dienstleistungen benutzt, ohne hierfür einen formalen Kennzeichenschutz erworben zu haben. Besondere Umstände müssten für die Annahme eines rechtswidrigen Verhaltens hinzutreten, z.B. die Absicht der Störung des Besitzstandes des Vorbenutzers. Eine solche Absicht der Störung des Wettbewerbs konnte vorliegend nicht nachgewiesen werden. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Freiburg: Einzelne unwirksame Klauseln führen nicht rückwirkend zur gesamten Unwirksamkeit eines AGB-Klauselwerksveröffentlicht am 6. August 2014
LG Freiburg, Urteil vom 31.03.2014, Az. 12 O 12/14
§ 4 Nr. 11 UWG; § 307 BGB, § 310 BGB
Das LG Freiburg hat entschieden, dass einzelne unwirksame AGB-Klauseln nicht dazu führen, dass ein Wettbewerber einen Unterlassungsanspruch bezüglich der Verwendung des gesamten Klauselwerks in bereits abgeschlossenen Verträgen hat. Bezüglich zukünftig abzuschließender Verträge kann die Verwendung des Klauselwerks als konkrete Verletzungsform jedoch untersagt werden. Diesbezüglich sei der Antrag der Klägerin nicht zu unbestimmt. Zum Volltext der Entscheidung: