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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 4. März 2015

    OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.01.2013, Az. I-2 W 33/12
    § 888 ZPO

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es hinsichtlich der Auskunftserteilung für den Schuldner nicht ausreicht, sich auf die im eigenen Bestand fehlenden Informationen zurückzuziehen, um den Einwand der Unmöglichkeit erheben zu können; vielmehr habe der Schuldner sich die benötigten Informationen notfalls von Dritten zu verschaffen. Zum Volltext der Entscheidung:

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    (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. März 2015

    OLG Koblenz, Beschluss vom 30.11.2012, Az. 6 W 251/12
    § 888 ZPO

    Das OLG Koblenz hat entschieden, dass der Gläubiger eines Anspruchs auf Rechnungslegung einschließlich der Vorlage von Belegen die Beweislast dafür trägt, soweit er gegen den Schuldner Zwangsmittel nach § 888 ZPO festsetzen lassen will, dass die geschuldete Leistung ausschließlich von dem Willen des Schuldners abhängt, sie dem Schuldner also nicht unmöglich ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. März 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Coburg, Urteil vom 17.09.2012, Az. 14 O 298/12
    § 275 BGB, § 325 BGB

    Das LG Coburg hat entschieden, dass ein Verkäufer auf einer Internetplattform, der die verkaufte Ware nicht liefern kann, weil jemand aus seiner Sphäre diese anderweitig veräußert hat, dem Käufer Schadensersatz in Höhe des entgangenen Gewinns zahlen muss. Nach den Ausführungen des Gerichts habe der Verkäufer aus einem bestehenden Vorrat zu liefern und Vorkehrungen treffen, dass keine vertragswidrigen Veräußerungen stattfnden können. Vorliegend handelte es sich um 10.000,00 EUR Schadensersatz für 20.000 Hosen, die der Erwerber mit entsprechendem Gewinn weiterverkaufen hätte können.

  • veröffentlicht am 14. Januar 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 13.01.2011, Az. III ZR 87/10
    §§ 138; 275 Abs. 1, 326 Abs. 1 S. 1 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass für eine Leistung, die unter Einsatz übernatürlicher, magischer Kräfte und Fähigkeiten erbracht werden soll (hier: Lebensberatung in Verbindung mit Kartenlegen), ein Vergütungsanspruch bestehen kann, worauf der Kollege Udo Vetter hinweist („Auch heiße Luft darf berechnet werden“). Der Beklagte hatte der Dame für eine u.a. kartenlegende Lebensberatung („life coaching“) im Jahr 2008 mehr als 35.000 EUR bezahlt, worauf die vermeintlich überirdisch Befähigte glaubte, nunmehr für im Januar 2009 erbrachte Leistungen weitere 6.723,50 EUR berechnen zu können. Der BGH bestätigte nun, dass die versprochene Leistung unmöglich gewesen sei (vgl. § 275 BGB), da sie nach den Naturgesetzen oder nach dem Stand der Erkenntnis von Wissenschaft und Technik schlechthin nicht erbracht werden könne. (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Oktober 2010

    LG München I, Urteil vom 05.08.2010, Az. 12 O 3478/10
    §§ 3; 4 Nr. 11; 12 Abs. 1 S. 2 UWG; §§ 307 Abs. 1 S. 2, Abs. 3 S. 2; 314; 326 Abs. 1 BGB

    Das LG München I hat entschieden, dass die AGB-Klausel „Wenn höhere Gewalt oder sonstige Umstände vorliegen, deren Beseitigung unmöglich ist, entfällt die Leistungspflicht“ bei einem Dauerschuldverhältnis unwirksam ist. Der Verbraucher könne aufgrund der Klausel zu dem Schluss kommen, er bleibe zur Leistung des verbrauchsunabhängigen Grundpreises verpflichtet und könne auch den Vertrag nicht kündigen. Es bestehe daher die Gefahr, daß der Verbraucher von der Geltendmachung seiner für Dauerschuldverhältnisse bestehenden Rechte aus §§ 326 Abs. 1 und 314 BGB abgehalten werde. Zum Volltext der Begründung: (mehr …)

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