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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 5. März 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Essen, Urteil vom 22.01.2014, Az. 41 O 89/13
    § 7 S. 1 ElektroG, § 3 UWG, § 4 UWG

    Das LG Essen hat entschieden, dass Kopfhörer
    eine dauerhafte Kennzeichnung nach § 7 S.1 ElektroG aufweisen müssen, die den Hersteller oder den Importeur eindeutig identifiziert und mit dem Namen und der Kontaktanschrift des Herstellers oder, sofern dieser nicht im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist, mit dem Namen und der Kontaktanschrift des Bevollmächtigten oder des Einführers auf dem Verbraucherprodukt gekennzeichnet sein müssen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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