Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Unlautere Anschwärzung durch Verbreitung nicht beweisbarer Tatsachenveröffentlicht am 2. September 2015
OLG Köln, Urteil vom 13.05.2015, Az. 6 W 16/15
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 8 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass eine unlautere Anschwärzung durch Verbreitung unwahrer Tatsachen vorliegt, wenn ein Taxiunternehmen behauptet, die Nutzung der App eines Konkurrenten schlösse die Nutzung aller anderen Taxidienste aus. Diese Behauptung sei geeignet, das Unternehmen des Konkurrenten zu schädigen und sei nur dann zulässig, wenn der Behauptende die Wahrheit seiner Behauptung hätte darlegen können. Dies sei indes nicht der Fall gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Bezeichnung eines Mitbewerbers als „doppelmoralisch“ ist wettbewerbsrechtlich zulässigveröffentlicht am 1. September 2015
OLG Hamm, Urteil vom 23.08.2011, Az. I-4 U 67/11
§ 8 Abs.1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 7 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt den Blogbeitrag eines Dritten veröffentlichen darf, in welchem die Tätigkeit einer konkurrierenden Kanzlei bzw. eines Rechtsanwalts derselben als „doppelmoralisch“ bezeichnet wird. Es handele sich im vorliegenden Zusammenhang um eine Kritik, die von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt sei und nicht um eine pauschale unlautere Herabsetzung. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: Namensnennung in einem Presseartikel – Wie weit reicht die Einwilligung?veröffentlicht am 1. September 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 03.06.2015, Az. 12 O 137/15
§ 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die volle Namensnennung eines Beteiligten in einem online veröffentlichten Presseartikel gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen kann, auch wenn eine grundsätzliche Einwilligung vorlag. Der Betroffene habe vorliegend zwar einer Namensnennung für die Veröffentlichung eines Printartikels zugestimmt. Eine Online-Veröffentlichung sei dabei jedoch nicht diskutiert worden. Auch bezüglich anderer in die Berichterstattung aufgenommener und das Persönlichkeitsrecht verletzender Tatsachen liege keine ausdrückliche Einwilligung vor. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Landshut: Das Tabakwerbeverbot gilt auch für eine Unternehmenswebseite (ohne Verkauf) eines Tabakherstellersveröffentlicht am 6. August 2015
LG Landshut, Urteil vom 29.06.2015, Az. 72 O 3510/14
§ 21a Abs. 3 VTabakG, § 21a Abs. 4 VTabakG; § 4 Nr. 11 UWGDas LG Landshut hat entschieden, dass auf der Unternehmenswebseite eines Tabakherstellers keine Darstellung rauchender Menschen gezeigt werden darf. Dies falle – auch wenn auf der Seite kein Verkauf stattfinde – unter das Tabakwerbeverbot, da die Darstellung lässiger, rauchender Menschen indirekt der Verkaufsförderung der Unternehmensprodukte diene. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Kiel: Erstattung von Restguthaben bei Mobilfunkverträgen darf nicht unter Bedingungen gestellt werdenveröffentlicht am 9. Juli 2015
LG Kiel, Urteil vom 19.05.2015, Az. 8 O 128/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 1 UWGDas LG Kiel hat entschieden, dass die Vertragsklausel eines Mobilfunkanbieters, dass Restguthaben eines Prepaid-Vertrages nur gegen Rückgabe der SIM-Karte und Übersendung einer Kopie des Personalausweises erstattet werden, unzulässig ist. Der Verbraucher werde dabei unangemessen bei der Geltendmachung eines berechtigten Anspruchs gegen die Beklagte und somit in seiner Entscheidungs- und Verhaltensfreiheit beeinträchtigt. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Ein „Handeln im geschäftlichen Verkehr“ ist bereits bei mehrmaligen Angeboten über eBay anzunehmenveröffentlicht am 6. Juli 2015
OLG Köln, Beschluss vom 08.05.2014, Az. 6 U 64/14
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 und 3, Abs. 3 Nr. 4, Abs. 5 MarkenGDas OLG Köln hat entschieden, dass ein Handeln im geschäftlichen Verkehr gemäß § 14 Abs. 2 MarkenG naheliegt, wenn ein Anbieter über eBay wiederholt mit gleichartigen, insbesondere auch neuen Gegenständen handelt. Die Tatsache, dass der Anbieter ansonsten gewerblich tätig sei, deute ebenfalls auf eine geschäftliche Tätigkeit hin. Unstreitig habe der Beklagte 22 gleichartige Produkte über sein (auch) gewerblich genutztes eBay-Konto erworben und an die Anschrift senden lassen, unter der er (auch) sein Gewerbe betreibe, in dessen Angebot sich die fraglichen Produkte einfügten. Der Vortrag des Beklagten, er habe die Produkte als Geschenke für seine Ehefrau und Mitarbeiter erworben, ist nicht geeignet, diese Indizien zu widerlegen, wobei es erwägenswert erscheine, dass der Erwerb von Produkten durch einen Unternehmer, um sie an Mitarbeiter zu verschenken, nicht bereits in ausreichendem Zusammenhang mit seiner kommerziellen Tätigkeit stehe und damit ein Handeln im geschäftlichen Verkehr darstelle. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamburg: Google haftet als Störer für die fortgesetzte Vorhaltung rechtswidriger Videoinhalte auf YouTube / GEMAveröffentlicht am 3. Juli 2015
OLG Hamburg, Urteil vom 01.07.2015, Az. 5 U 87/12 – nicht rechtskräftig (Revision zugelassen)
OLG Hamburg, Urteil vom 01.07.2015, Az. 5 U 175/10 – nicht rechtskräftig (Nichtzulassungsbeschwerde möglich)
§ 97 UrhG
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Betreiber von Internetangeboten wie YouTube im Ausgangspunkt zwar nicht verpflichtet sind, die von ihnen übermittelten und gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Nutzertätigkeit hindeuten; werde allerdings ein solcher Dienstanbieter auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen, müsse er nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren, sondern auch Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Schutzrechtsverletzungen komme. Zur Pressemitteilung des Senats vom 01.07.2015: (mehr …) - OLG Frankfurt a.M.: Zum Schutzbereich eines farbigen Stoffmustersveröffentlicht am 25. Juni 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 12.05.2015, Az. 11 U 104/14
Art. 10 GVV; § 7 UrhG, § 97 UrhG; § 4 Nr. 9 UWG; § 139 ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein als Geschmacksmuster eingetragenes farbiges Stoffmuster nicht in unlauterer Weise nachgeahmt wird, wenn zwar das Muster, jedoch nicht die Farbe von einem Mitbewerber übernommen wird. Die Verwendung anderer Farben könne zu einem abweichenden Gesamteindruck führen, wodurch eine Verletzung des Geschmacksmusters nicht gegeben sei. Für einen Anspruch wegen wettbewerbswidriger Nachahmung fehle es vorliegend an einer vermeidbaren Herkunftstäuschung. Ob überhaupt wettbewerbliche Eigenart gegeben sei, sei darüber hinaus zweifelhaft. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Bielefeld: 12-jähriger wurde wegen Filesharings zur Zahlung von ca. 1.300 Euro verurteiltveröffentlicht am 5. Juni 2015
LG Bielefeld, Urteil vom 04.03.2015, Az. 4 O 211/14
§ 97a Abs.1 UrhG a.F.Das LG Bielefeld hat entschieden, dass ein 12-jähriger, der über eine Tauschbörse ein Computerspiel herunter- und herauflädt, volle Verantwortung für sein Handeln trägt. Vorliegend wurde der Junge zur Zahlung von 780,50 EUR Abmahnkosten und 510,00 EUR Schadensersatz verurteilt. Das Gericht war der Auffassung, dass ein 12-jähriger Gymnasiast, der von seinen Eltern über die Gefahren der Internetnutzung aufgeklärt wurde, die Konsequenzen seines Handelns erkennen könne. Von einer mangelnden Einsichtsfähigkeit sei vorliegend nicht auszugehen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Markenverletzung auf einer internationalen Fachmesse, wenn ein Produkt mit verwechslungsfähigem Zeichen „angeboten“ wirdveröffentlicht am 29. Mai 2015
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.05.2015, Az. 6 W 43/15
§ 14 MarkenG
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine Markenverletzung einer Gemeinschaftsmarke vorliegt, wenn ein ausländisches (Nicht-EU) Unternehmen auf einer in Deutschland stattfindenden internationalen Fachmesse ein Produkt mit einer verwechslungsfähigen, verletzenden Kennzeichnung anbietet, d.h. wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass zu einem Erwerb der Produkte im Inland aufgefordert werden soll. Davon sei auszugehen, wenn es sich um eine Verkaufsmesse handele, die zum großen Teil von in Deutschland ansässigen gewerblichen Abnehmern besucht werde. Zum Volltext der Entscheidung: