BGH: Zu der rechtsmissbräuchlichen Geltendmachung unterschiedlicher Unterlassungsansprüche an unterschiedlichen Gerichten
Montag, 29. März 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht
BGH, Urteil vom 22.10.2009, Az. I ZR 58/07
§ 8 Abs. 4 UWG
Der BGH hat entschieden, dass nicht immer ein Fall von Rechtsmissbrauch vorliegt, wenn zwei Wettbewerbs- verstöße in getrennten gerichtlichen Verfahren mit jeweils hohen Streitwerten verfolgt werden. Wenn in dem einen Verfahren Werbeaussagen im Gewinnspielplan und im Internetauftritt der Beklagten und im anderen Verfahren Telefon- und Postmarketingmaßnahmen verfolgt würden, sei dies nicht zu beanstanden, da bereits die erforderliche Beweiserhebung unterschiedlich sein könne. Im Einzelnen: (more…)


