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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 26. März 2012

    LG Fulda, Urteil vom 17.02.2012, Az. 7 O 93/11
    § 1 PAngVO, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Fulda hat entschieden, dass auch bei einem Angebot von Gabelstaplerkursen der Preis inklusive der geltenden Mehrwertsteuer anzugeben ist. Demnach war es unbeachtlich, dass sich das Bewegen des Gabelstaplers üblicherweise auf eine gewerbliche Tätigkeit bezieht. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale, nachdem sich der Anbieter etwas schwerfällig hinsichtlich der Anerkennung der Unterlassungsansprüche erwies und auch das von der Wettbewerbszentrale anberaumte Schlichtungsverfahren vor der zuständigen IHK nicht so recht zu schätzen wusste. Vor Gericht erging dann nach Belehrung durch die Kammer ein Anerkenntnisurteil.

  • veröffentlicht am 7. März 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 20.09.2011, Az. I-4 U 73/11
    § 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 312 c BGB, § 312 d BGB, § 355 BGB, § 357 BGB, § 475 BGB

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Verkäufer, der sein Angebot auf einer Internethandelsplattform wie eBay ausschließlich an Unternehmer richten will und Verbraucher ausschließen möchte, deutlich darauf hinweisen und die Unternehmereigenschaft seiner Kunden auch prüfen muss. Dies sah das Gericht als vorliegend nicht gegeben an. Das streitgegenständliche Angebot hätte eine Widerrufsbelehrung vorhalten müssen und die getroffenen Gewährleistungseinschränkungen seien unzulässig gewesen, weil davon auszugehen sei, dass sich das Angebot tatsächlich auch an Verbraucher richte. Eine Sicherstellung dahin, dass nicht in erheblichem Umfang auch an Verbraucher verkauft werde, finde gerade nicht statt und der gegebene Hinweis, dass sich dass Angebot nur an Unternehmer richte, schränke dies durch die Formulierung „grundsätzlich“ selbst wieder ein. Auch sei bekannt, dass z.B. bei eBay viele Verbraucher einkaufen und diese auf Grund der technischen Gegebenheiten auch grundsätzlich nicht von der Annahme der Angebote ausgeschlossen werden können. Deshalb wäre eine Sicherstellung, dass nur Unternehmer etwas erwerben könnten, erforderlich. Wie dies auf einer Plattform wie eBay umzusetzen wäre, blieb jedoch offen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 1. März 2012

    OLG München, Urteil vom 12.01.2012, Az. 29 U 3926/11
    § 4 Nr. 11 UWG; § 4 BDSG, § 28 Abs. 1 BDSG, § 28 Abs. 3 BDSG, § 35 BDSG

    Das OLG München hat entschieden, dass eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung eines Unternehmers an einen Konkurrenten, der Werberundschreiben an zuvor abgeworbene Kunden versandte, nicht berechtigt ist. Durch die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes solle der einzelne Dateninhaber vor Verletzungen seines Persönlichkeitsrechts geschützt werden, sie stellten jedoch keine zur Abmahnung berechtigenden Marktverhaltensregelungen dar (vgl. auch KG Berlin, Urteil vom 29.04.2011, Az. 5 W 88/11, hier; OLG Stuttgart, Urteil vom 22.02.2007, Az. 2 U 132/06, hier; OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.06.2005, Az. 6 U 168/04, hier). Zitat:

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  • veröffentlicht am 1. Dezember 2011

    OLG Hamm, Beschluss vom 11.08.2011, Az. I-4 W 66/11
    § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 5a Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass in Prospekten über die Identität des Unternehmers aufgeklärt werden muss, sofern die Gestaltung des Prospekts bereits die Abgabe eines Angebots ermöglicht. Anderenfalls liege eine irreführende und damit wettbewerbswidrige Werbung vor. Identität und Anschrift des Unternehmers müssten unmittelbar aus dem Prospekt hervorgehen. Es genüge dem Verbraucherschutz nicht, dass sich der Verbraucher die notwendigen Informationen über eine Internetseite oder durch das Aufsuchen eines Geschäftslokals beschaffen könne. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. Juli 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 13.07.2011, Az. VIII ZR 215/10
    § 474 BGB

    Der BGH hat laut Pressemitteilung 126/2011 entschieden, dass der Verkauf eines Gebrauchtwagens durch eine GmbH an einen Verbraucher grundsätzlich auch dann den Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf unterliegt, wenn es sich hierbei um ein für die GmbH „branchenfremdes“ Nebengeschäft handelt. Zum relevanten Text der Pressemitteilung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Juli 2011

    OLG Brandenburg, Urteil vom 06.04.2011, Az. 7 U 137/10
    §§ 355; 357; 738 Abs 1 BGB

    Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass das für Verbraucher bestehende Widerrufsrecht auch freiwillig, nämlich vertraglich Unternehmen eingeräumt werden kann. Das Problem ist alt bekannt. Die Versuche, die Widerrufsbelehrung dann durch einen entsprechenden Zusatz nur auf Verbraucher zu beschränken, haben in der jüngeren Vergangenheit ungewollte Konsequenzen gehabt (vgl. LG Kiel, hier). Zum Volltext der Entscheidung, für welche die Revision zugelassen wurde: (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Mai 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Beschluss vom 28.02.2011, Az. 6 W 35/11
    § 2 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 6 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass der Geschäftsführer einer GmbH zwar grundsätzlich nicht selbst als „Mitbewerber“ im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 3 zu werten sei, da nicht er, sondern die Gesellschaft als „Unternehmer“ im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 6 UWG gelte. Dies sei jedoch dann anders, wenn sich der Wettbewerbsverstoß dagegen richte, dass der betreffende Geschäftsführer kein weiteres „Konkurrenzunternehmen“ mehr zu einem oder mehreren anderen Unternehmen gründen könne. Zu den Entscheidungsgründen im Volltext:
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  • veröffentlicht am 13. Mai 2011

    OLG Hamm, Urteil vom 15.03.2011, Az. I-4 U 204/10
    §§ 8 Abs. 1, 3 Abs. 1, 4 Nr. 11, 12 Abs. 1 S. 2 UWG; 14 BGB

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Verkäufer auf einer Internet-Auktionsplattform als Gewerbetreibender einzustufen ist, wenn er mehr als 500 Verkaufsangebote innerhalb von 6 Wochen einstellt. Dies gelte auch, wenn lediglich 175 Verkäufe mit einem Umsatz von 693,66 EUR erfolgt seien. Hauptsächlich hätten die Artikel aus Schallplatten bestanden, das Angebot weiterer Artikel wie z.B. Emailleschilder, Seifenspender, Terminplaner und Telefonanlage lasse jedoch den Abverkauf einer einzigen Sammlung unwahrscheinlich erscheinen. Auch die Schallplatten gehörten so unterschiedlichen Musikrichtungen an, dass von mehreren Sammlungen ausgehen sei. Schließlich besitze der Beklagte eine durchschnittliche Anzahl von 26 Bewertungen pro Monat, eine Zahl, die der Bundesgerichtshof (Ohrclips und Internet Versteigerung III) als einen Hinweis auf eine gewerbliche Tätigkeit gewertet habe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 12. Dezember 2010

    LG Berlin, Urteil vom 05.09.2006, Az. 103 O 75/06
    § 14 BGB; §§ 3; 4 Nr. 11 UWG

    Das LG Berlin hat entschieden, dass ein als Privatverkäufer angemeldetes eBay-Mitglied als Gewerbetreibender anzusehen ist und den entsprechenden gesetzlichen Pflichten unterliegt, wenn sein Warenverkauf einen bestimmten Umfang überschreitet. Im vorliegenden Fall fehlte den Angeboten des Verkäufers ein Hinweis auf das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht. Zitat: „Jedoch weist die Anzahl und der Gebrauchszustand der bei eBay eingestellten Artikel auf eine nebenberufliche gewerbliche Tätigkeit hin, die über gelegentliche Verkäufe im Rahmen der privaten Haushaltsführung hinausgeht. So bot die Antragsgegnerin im April 2006 um die 100 Artikel an, von denen in etwa 3/5 Kinderbekleidungsartikel waren. Von den Kinderbekleidungsartikeln waren wiederum mehr als 1/3 als neu gekennzeichnet. Insbesondere der hohe Anteil von Neuwaren ist für Verkäufe aus dem Haushalt ungewöhnlich und spricht für eine gewerbliche Tätigkeit. Hinzu kommt, dass die Antragsgegnerin über eBay nicht nur Kleidung ihrer Kinder verkauft, wer in die Kleidung den Kindern nicht mehr passt oder nicht gefällt, sondern dass die Antragsgegnerin über eBay auch in großem Umfang Kinderkleidung einkauft. So hat sie im Zeitraum vom 01.01.2006 bis 14.04.2006 76 Kleidungsstücke zum Gesamtkaufpreis von 955,67 EUR gekauft. In einigen Fällen hat die Antragsgegnerin die über eBay gekaufte Kleidung kurze Zeit nach dem Kauf zu einem höheren Preis wieder über eBay zum Verkauf angeboten. In einem Zeitraum über knapp 3 Monate waren mindestens 4 Weiterverkäufe noch feststellbar.“ Vgl. zu diesem Thema auch BGH, LG Frankfurt a.M., KG Berlin und LG Mainz. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 10. Dezember 2010

    OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.03.2007, Az. 6 W 27/07
    §§
    14 BGB, 2 Abs. 1 Nr. 1, 2 Abs. 2 UWG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass eine Verkaufstätigkeit auf der Auktionsplattform eBay regelmäßig als gewerblich einzustufen ist, wenn der Anbieter als „Powerseller“ registriert ist. Umgekehrt sei eine Registrierung als Powerseller jedoch nicht erforderlich, um eine Verkaufstätigkeit bei eBay als gewerblich einzustufen. Im vorliegenden Fall habe der Antragsgegner binnen eines Jahres 484 (bewertete) Geschäfte als Verkäufer getätigt. Gegen die Einstufung als Unternehmer spreche nicht, dass der Antragsgegner die veräußerten Waren nicht einkaufe, sondern aus einer privaten (umfangreichen) Sammlung entnehme. Der Ein- und Weiterverkauf von Waren sei nicht entscheidend für die Einordnung als gewerbliche Tätigkeit. Die im Besitz des Antragsgegners befindliche Anzahl von Veräußerungsgegenständen sei derart groß, dass sie auch ohne Neukäufe des Antragsgegners ohne weiteres die Grundlage für ein planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen darstelle. Zum Volltext der Entscheidung:

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