Sonntag, 20. Mai 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt
BFH, Urteil vom 26.04.2012, Az. V R 2/11
Art. 4 Abs. 2 EU-RL 77/388; § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG; § 2 Abs. 1 UStG; § 19 Abs. 1 S. 1 UStG
Der BFH hat entschieden, dass derjenige, der eine Vielzahl von Gegenständen über die Internethandelsplattform eBay veräußert, auf Grund “nachhaltiger unternehmerischer Tätigkeit” der Umsatzsteuerpflicht unterliegen kann, und zwar auch dann, wenn er die verkauften Gegenstände nicht in der Absicht des Wiederverkaufes erworben hat. Im vorliegenden Fall wurden im Zeitraum von November 2001 bis Juni 2005 über 1.200 einzelne Verkaufsvorgänge registriert. Das Urteil ist für alle “Privatverkäufer” relevant, die vom zuständigen Finanzamt nachträglich, und zwar über einen Zeitraum von mehreren Jahren, zur nachträglichen Entrichtung von Umsatzsteuer (19 %) verpflichtet werden können/worden sind. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)
Schlagworte:abführen, BFH, Bundesfinanzhof, eBay, Eigenschaft, Mehrwertsteuer, Pflicht, Steuer, Umsatzsteuer, Unternehmer, Unternehmereigenschaft, Urteil, Verkauf
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Samstag, 29. November 2008 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.03.2007, Az. 6 W 27/07
§ 2 Abs.1 Nr.1, Abs.2 UWG, § 14 BGB
Das OLG Frankfurt a.M. hat in dieser Entscheidung zur Frage Stellung genommen, wann ein unternehmerisches Handeln - also kein privates Handeln - auf der Internethandelsplattform eBay vorliegt. Das Oberlandesgericht wies darauf hin, dass eine Verkaufstätigkeit über die elektronische Handelsplattform eBay regelmäßig als gewerblich einzustufen sei wenn der Anbieter als “PowerSeller” registriert sei. Die (freiwillige) Registrierung als “PowerSeller” sei jedoch umgekehrt keine notwendige Voraussetzung für die Bewertung einer Internet-Verkaufstätigkeit als unternehmerisch. Diese Einstufung könne sich vielmehr auch aus anderen Umständen des Einzelfalls ergeben, wobei der Dauer und dem Umfang der Verkaufstätigkeit wesentliche Bedeutung zukomme. Im vorliegenden Fall hatte der Antragsgegner binnen eines Jahres 484 (bewertete) Geschäfte getätigt, wobei er durchweg als Verkäufer auftrat. Nach seiner eigenen Darstellung stellte der Antragsgegner ca. 20 bis 30 Stempel pro Woche zur Veräußerung bei eBay ein. Er betrieb einen eBay-Shop, den er bewarb. Vor Einleitung des vorliegenden Eilverfahrens bot der Antragsgegner im September bzw. Oktober 2006 zeitgleich 369 Artikel zum Verkauf an. Der Umfang und die Ausgestaltung (eBay-Shop) der Verkaufstätigkeit belegen eindeutig eine gewerbliche Tätigkeit. Der Umstand, dass der Antragsgegner die zum Verkauf gestellten Stempel aus einer privaten Sammlung entnehme, sie also nicht zuvor selbst eingekauft habe, ändere an der Gewerblichkeit seiner Tätigkeit nichts.
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Schlagworte:eBay, Frankfurt, gewerblich, Handeln, Oberlandesgericht, OLG, Onlinehändler, Powerseller, privat, Schlagwort hinzufügen, Unternehmer, Unternehmereigenschaft, Urteil, Verkäufer
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