IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. Oktober 2015

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 02.09.2015, Az. 3-08 O 38/15 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass eine Fahrschule nicht mit dem Hinweis werben darf “Theorie in einer Woche”, da der Theorieunterricht tatsächlich nicht 7, sondern 8 Tage umfasse. Eine Durchführung von theoretischen Unterrichtseinheiten an Sonntagen sei im übrigen nicht zulässig, da es sich um eine typischerweise werktägliche Tätigkeit handele, die geeignet sei, die Ruhe von Sonn- und Feiertagen zu beeinträchtigen.

  • veröffentlicht am 4. März 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtVG Freiburg, Beschluss vom 17.02.2010, Az. 2 K 229/10
    zu §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB

    Das VG Freiburg erklärte in diesem Beschluss den Ausschluss eines Schülers vom Unterricht für die Dauer von 2 Wochen für rechtmäßig. Der Schüler habe mittels eines Handys gefilmt, wie ein Mitschüler von zwei weiteren Mitschülern geschubst und gestoßen wurde. Er forderte die „Angreifer“ auf, mit ihrem Verhalten fortzufahren. Das Video wurde anderen Mitschülern vorgespielt und auf der Video-Plattform YouTube unter Namensnennung veröffentlicht. Das Gericht sah in diesem Verhalten eine erhebliche Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Angegriffenen. Durch die Verbreitung des Films seien die Erniedrigungen ständig erneut vollzogen worden. Ein solches Verhalten müsse auf eine Weise sanktioniert werden, die für alle Schüler deutlich und erkennbar sei, anderenfalls würde die Schule Glaubwürdigkeit und Durchsetzungsfähigkeit einbüßen.

I