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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 26. November 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Urteil vom 02.10.2014, Az. 14 O 333/13
    § 97 Abs. 1 UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass militärische Lagepläne, wie sie die Bundeswehr / das Verteidigungsministerium als „Unterrichtung des Parlaments“ (UdP) vorlegt, urheberrechtlich geschützt sind. Daher könne eine Zeitung, die „geleakte“ UdPs online gestellt hatte, auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Zwar bestehe kein Schutz der inhaltlichen Informationen als Sprachwerk, da es sich dabei um eine Sammlung von Fakten und Tatsachen handele. Jedoch weise die Darstellungsform (Aufbau und Aufbereitung) eine hinreichende geistige Schöpfungshöhe auf. Zum Volltext der Entscheidung:

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