IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. Februar 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Berlin, Urteil vom 09.02.2015, Az. 101 O 125/14
    § 12 Abs. 2 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 49 Abs. 4 S.2 – 4 PBefG

    Das LG Berlin hat – nach dem Verfügungsverfahren (hier) – auch im Hauptsacheverfahren den Betreibern der Smartphone-App UBER B.V. untersagt, in Berlin die Smartphoneapplikation UBER APP für Mietwagenfahrer und Mietwagenunternehmer für die Vermittlung von Fahraufträgen einzusetzen. Außerdem wurde es UBER untersagt, Mietwagenunternehmer durch den Versand von E-Mails, SMS oder durch Telefonate dazu zu veranlassen, sich im Stadtgebiet Berlin außerhalb ihres Betriebssitzes bereitzuhalten, ohne dass konkrete Vermittlungsaufträge von Fahrgastkunden vorliegen. Aus der Pressemitteilung 8/2015 des LG Berlin: (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Februar 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOVG Koblenz, Beschluss vom 23.12.2014, Az. 6 B 10994/14
    § 9 Abs. 2 Satz 1 GlüStV

    Das OVG Koblenz hat entschieden, dass bei glücksspielaufsichtlichen Anordnungen die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen ausgeschlossen werden kann. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. Januar 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 15.08.2014, Az. 6 U 9/14
    § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass der Vertrieb einer Schokolade in rechteckigen 100g-Packungen mit insgesamt 18 Einzelstücken in der Anordnung 3 x 6 durch den Inhaber einer entsprechenden 3D-Marke („Schogetten“) untersagt werden kann. Der Beklagte habe eine zum Verwechseln ähnliche Anordnung der Einzelstücke gewählt und auch die Einzelstücke seien ähnlich. Da die Vertriebsform für die Schokolade bislang einzigartig gewesen sei, diene sie als Herkunftshinweis, so dass der Beklagte den Vertrieb der ähnlichen Form zu unterlassen habe. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. Oktober 2014

    BayVGH, Urteil vom 19.09.2013, Az. 7 BV 13.196
    Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG, § 5 Abs. 1 JugSchMedienStVtr BY, § 14 Abs. 1 JugSchMedienStVtr BY, § 14 Abs. 2 JugSchMedienStVtr BY, § 16 Abs. 1 JugSchMedienStVtr BY, § 17 Abs. 1 JugSchMedienStVtr BY, § 20 Abs. 1 JugSchMedienStVtr BY, § 20 Abs. 4 JugSchMedienStVtr BY, § 59 Abs. 3 RdFunkStVtr BY

    Der BayVGH hat entschieden, dass Untersagungsbeschlüsse der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) gemäß § 17 Abs. 1 Sätze 3 und 4 JMStV schriftlich begründet werden müssen. Diese Begründung kann nicht durch eine Sitzungsniederschrift des KJM, welche die Ergebnisse einer Besprechung von jugendschutzwidrigen Erotik-Teletextangeboten verschiedener Anbieter zusammenfasst, ersetzt werden. Dem Protokoll lasse sich außer dem Umstand, dass die KJM-Mitglieder über den Sachstand und die Empfehlungen der Prüfgruppen informiert worden seien, lediglich entnehmen, dass sie sich mit der inhaltlichen Bewertung der Angebote befasst hätten und dass der Beschlussfassung eine Diskussion vorausgegangen sei. Auf welche tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen diese Beschlüsse gestützt werden, gehe aus der Niederschrift nicht hervor. Die knappen Ausführungen im Protokoll differenzierten auch nicht zwischen den verschiedenen Prüffällen und den Teletext-Angeboten der einzelnen Anbieter. Weiterhin beanstandete der BayVGH, dass dem Betreiber der Erotikseiten unter Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip das gesamte Erotik-Teletextangebot untersagt worden sei, obwohl nur ein Teil der Seiten beanstandet worden sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. April 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBayVGH, Urteil vom 19.09.2013, Az. 7 B 12.2358
    Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG, § 5 Abs. 1 JugSchMedienStVtr BY, § 14 Abs. 1 JugSchMedienStVtr BY, § 14 Abs. 2 JugSchMedienStVtr BY, § 16 Abs. 1 JugSchMedienStVtr BY, § 17 Abs. 1 JugSchMedienStVtr BY, § 20 Abs. 1 JugSchMedienStVtr BY, § 20 Abs. 4 JugSchMedienStVtr BY, § 59 Abs. 3 RdFunkStVtr BY

    Der BayVGH hat entschieden, dass ein Fernsehsender, der ein entwicklungsbeeinträchtigendes Telemedien-Angebot (Erotik-Teletexttafeln) vorhält, dass für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren zugänglich ist, nicht pauschal und ohne Begründung zur Unterlassung des Vorhaltens solcher Seiten angehalten werden kann. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. März 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtVGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.02.2014, Az. 6 S 1394/13
    § 3 GlüStV, § 37 Abs. 1 LVwVfG

    Der VGH Baden-Württemberg hat entschieden, dass das allgemeine Verbot von 1-Cent-Auktionen als unerlaubtes Glücksspiel wegen fehlender Bestimmtheit rechtlich nicht haltbar ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. Februar 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Beschluss vom 19.12.2013, Az. 310 O 460/13
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB, § 44a Nr. 2 UrhG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Betreiber der Website redtube.com einen Anspruch auf Unterlassung der kürzlichen Abmahnungen durch die The Archive AG haben. Begründet wurde dies zum einen damit, dass die in der Abmahnung begehrte Unterlassungsverpflichtung zu weitreichend formuliert gewesen sei. Das Unterlassungsverlangen richte sich (bzgl. des in der Abmahnung benannten Films) auf das Unterlassen des Streamings als solches. Damit erfasse das Unterlassungsverlangen auch denjenigen Fall, dass ein Streaming einer nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellten bzw. öffentlich zugänglich gemachten Vorlage erfolge. Das Streaming sei aber jedenfalls dann nach § 44a Nr. 2 UrhG zulässig, wenn eine nicht offensichtlich rechtswidrige Vorlage gestreamt werde. Zum anderen sei die Abmahnung aber auch insoweit unberechtigt, als der abgemahnten Person in der Begründung der Abmahnung zwar vorgeworfen werde, sie habe eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte bzw. öffentlich zugänglich gemachte Vorlage gestreamt, jedoch aus der Abmahnung nicht ersichtlich werde, woran die Person diese offensichtliche Rechtswidrigkeit hätte erkennen sollen; dass eine solche Erkennbarkeit bestanden haben soll, sei auch sonst nicht ersichtlich. Es sei aber auf diese Erkennbarkeit aus der Perspektive des Internetnutzers abzustellen, denn es sollten gutgläubige Nutzer geschützt werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Mai 2013

    VG Gießen, Beschluss vom 29.04.2013, Az. 8 L 326/13.GI
    § 35 GewO; § 10 JuSchG

    Das VG Gießen hat entschieden, dass einem Gewerbetreibenden nach mehrfachem Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz (hier: Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche) das Gewerbe behördlich untersagt werden kann. Diese Maßnahme sei nicht unverhältnismäßig, wenn die Verstöße über einen längeren Zeitraum und trotz Erhalts bereits mehrerer Bußgeldbescheide fortgeführt würden. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. September 2011

    AG Frankfurt a.M., Beschluss vom 14.07.2011, Az. 30 C 1549/11
    § 12 BGB, § 314 Abs. 2 BGB

    Das AG Frankfurt a.M. hat einer Domain-Registrarin für die Zeitdauer von ca. 8 1/2 Monaten untersagt, eine Domain zu löschen, nachdem die Kündigung des der Domain zu Grunde liegenden Vertragsverhältnisses streitig war. Der Streitwert wurde auf 2.000,00 EUR festgesetzt. Zum Volltext dieses „Sicherungsbeschlusses“: (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. März 2011

    KG Berlin, Beschluss vom 25.10.2010, Az. 10 W 127/10
    §§
    823, 1004 BGB

    Das KG Berlin hat entschieden, dass der Google Inc. Aufnahmen eines Hauses von offener Straße aus nicht untersagt werden dürfen. Den entsprechenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wies der Senat zurück. Etwas anderes gelte nur, soweit Aufnahmen unter Überwindung einer Umfriedung angefertigt würden und/oder die Wohnung zeigten, weil dies eine Persönlichkeitsrechtverletzung darstellen könne. Dies sei hier aber nicht der Fall. In diesem Zusammenhang auch von Interesse BGH, Urteile vom 17.12.2010, Az. V ZR 44/10, 45/10 und 46/10. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

I