Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hamburg: Stornopauschale von 40 % bei Stornierung von Pauschalreiseverträgen bis zum 30. Tag und 100 % bis zum 2. Tag vor Reisebeginn ist unzulässigveröffentlicht am 23. Mai 2013
LG Hamburg, Urteil vom 23.04.2013, Az. 312 O 330/12 – nicht rechtskräftig
§ 651i Abs. 1 BGB, § 651i Abs. 3 BGB, § 309 Nr. 5a BGB, § 3 UWG; § 4 Nr. 11 UWGDas LG Hamburg hat entschieden, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach eine Stornopauschale in Höhe von 40 % in der Eingangsstufe bei Rücktritt des Verbrauchers bis zum 30. Tag vor Reisebeginn anfällt, unzulässig ist. Auch eine Stornopauschale in Höhe von 100 % des Reisepreises bei einem Rücktritt des Reisenden ab dem zweiten Tag vor Anreise oder bei Nichterscheinen sei unzulässig. § 651i Abs. 3 BGB gewährt dem Reiseveranstalter eine pauschalierte Entschädigung, falls der Verbraucher von seinem gesetzlich garantierten Rücktrittsrecht Gebrauch macht; allerdings sind die gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen entstandene Vorteile des Reiseveranstalters dem Verbraucher anzurechnen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um reguläre Reiseangebote oder Last-Minute-Deals mit tagesaktuellen Reiseangeboten handelt. In ähnlicher Weise entschieden haben das LG Köln (WRP 2011, 516) und das OLG Dresden (NJW-RR 2012, 1134).
- AG Mönchengladbach: Die Festlegung einer Bearbeitungsgebühr in den AGB eines Darlehensvertrags ist unzulässigveröffentlicht am 11. April 2013
AG Mönchengladbach, Urteil vom 20.03.2013, Az. 36 C 25/13
§ 307 BGB, § 812 Abs. 1 S. 1 BGB
Das AG Mönchengladbach hat entschieden, dass die Festlegung einer Bearbeitungsgebühr in den AGB eines Darlehensvertrags unwirksam ist, da der Darlehensnehmer dadurch unangemessen benachteiligt wird. Der Preis für die von dem Darlehensgeber geschuldete Überlassung eines Geldbetrages auf Zeit sei laut der gesetzlichen Regelung allein der Zins. Die Bearbeitungsgebühr sei hingegen ein einmaliges Entgelt für die Bearbeitung eines Antrags auf Gewährung eines Privatkredites und stelle somit allgemeine Geschäftskosten dar, deren Erstattung das Gesetz nicht vorsehe. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Celle: Reiseveranstalter darf Flugzeiten nicht als unverbindlich bezeichnenveröffentlicht am 14. März 2013
OLG Celle, Urteil vom 07.02.2013, Az. 11 U 82/12 – nicht rechtskräftig
§ 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 2 BGB, § 308 Nr. 4 BGB, § 315 BGB, § 4 BGB-InfoV, § 6 BGB-InfoV, § 1 UKlaG, § 4 UKlaGDas OLG Celle hat entschieden, dass die Klausel „Die endgültige Festlegung der Flugzeiten obliegt dem Veranstalter mit den Reiseunterlagen. Informationen über Flugzeiten durch Reisebüros sind unverbindlich.“ in den AGB eines Reiseveranstalters (hier: TUI Deutschland) unwirksam ist. Der Senat sah in der Klausel einen Verstoß gegen das Transparenzgebot. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Die AGB-Klausel „Der Kaufpreis ist spätestens bei Anlieferung der Kaufgegenstände ohne Abzug zu bezahlen.“ bei Verkauf einer Einbauküche ist unwirksamveröffentlicht am 11. März 2013
BGH, Urteil vom 07.03.2013, Az. VII ZR 162/12
§ 307 BGBDer BGH hat entschieden, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten einer von diesem einzubauenden Küche „Der Kaufpreis ist spätestens bei Anlieferung der Kaufgegenstände ohne Abzug zu bezahlen.“ unwirksam ist, da die Klausel die Kunden der Beklagten verpflichte, vor dem Einbau der Küche die volle Vergütung zu bezahlen. Sie verlören auf diese Weise jedes Druckmittel, falls der Einbau mangelhaft sei. Zum Wortlaut der Pressemitteilung Nr. 37/2013: (mehr …)
- OLG Celle: In Adresshändler-AGB festgelegte Vertragsstrafe von 25.000 EUR ist unwirksamveröffentlicht am 8. März 2013
OLG Celle, Urteil vom 28.11.2012, Az. 9 U 77/12
§ 307 BGB, § 310 BGB, § 339 BGB
Das OLG Celle hat entschieden, dass eine in den AGB zwischen zwei Adresshändlern vereinbarte Vertragsstrafe in Höhe von 25.000,00 EUR für den Fall, dass für eine gelieferte Adresse auf Nachfrage nicht binnen 24 Stunden eine Einwilligungserklärung nachgewiesen werden kann, unangemessen und daher unwirksam ist. Der Vertragspartner werde durch die Klausel unangemessen benachteiligt, da zum einen die Frist zu kurz bemessen sei und zum anderen die Höhe der Vertragsstrafe in keinem Verhältnis zu einem möglicherweise eintretenden Schaden stehe. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Brandenburg: AGB-Klausel, die Schadensersatz für den Fall des Verlustes eines Freizeitparkchips vorsieht, ist unwirksamveröffentlicht am 6. März 2013
OLG Brandenburg, Urteil vom 06.02.2013, Az. 7 U 6/12 – nicht rechtskräftig
§ 309 Nr. 5a BGBDas OLG Brandenburg hat entschieden, dass ein Freizeitparkbetreiber seine Kunden per AGB nicht dazu verpflichten kann, bei Verlust eines Freizeitparkchips (mit einem Kreditrahmen von 150,00 EUR für Speisen etc.) den vollen Kreditrahmen als Schadensersatz zu zahlen. Der Schaden, so der Senat, übersteige der Höhe nach den gewöhnlichen Schaden. Denn es sei angesichts der von dem Freizeitparkbetreiber für seine Sonderleistungen verlangten Preise nicht ohne weiteres möglich, den Betrag von 150,00 EUR voll in Anspruch zu nehmen. In vielen Fällen werde ein nicht verbrauchter Spitzenbetrag auf dem Chip verbleiben. Zum Wortlaut der Pressemitteilung des OLG Brandenburg: (mehr …)
- KG Berlin: Zur Unwirksamkeit einer AGB-Klausel, welche die Einwilligung eines Verbrauchers in Telefonwerbung bestimmt, ohne die zu bewerbende Produktgattung zu nennen / 78.000 EUR Ordnungsgeldveröffentlicht am 6. Februar 2013
KG Berlin, Beschluss vom 29.10.2012, Az. 5 W 107/12
§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB, § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass eine AGB-Klausel in einem Gewinnspiel, nach welcher der Verbraucher seine Einwilligung in werbende Telefonanrufe erteilt, ohne dass die zu bewerbende Produktgattung genannt ist, intransparent und damit unwirksam ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: „Bring-or-pay“-Klausel in AGB eines Abfallunternehmens ist unwirksamveröffentlicht am 25. Januar 2013
BGH, Urteil vom 22.11.2012, Az. VII ZR 222/12
§ 307 Abs. 1 Satz 1 BGBDer BGH hat entschieden, dass eine AGB-Klausel eines Abfallunternehmens, welche vorsieht, dass der Vertragspartner bei Nichtanlieferung der vereinbarten Quartalsmenge Abfall das Entgelt für die gesamte vereinbarte Menge zu zahlen hat, wenn die Fehlmenge nicht durch entsprechende Mehrlieferungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums ausgeglichen wird, wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam ist. Sie verlagere das unternehmerische Risiko der Klägerin, die Finanzierung und Rentabilität der neu errichteten Müllverbrennungsanlage abzusichern, hinsichtlich der mit der Beklagten vereinbarten Liefermengen vollständig auf diese. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Kiel: Bei einer monatlichen SMS-Flatrate muss auf Gebühren für SMS in fremde Netze hingewiesen werden / Überraschende Klausel gemäß § 305c BGBveröffentlicht am 21. Januar 2013
LG Kiel, Urteil vom 07.09.2012, Az. 1 S 25/12
§ 305c Abs. 1 BGB
Das LG Kiel hat entschieden, dass bei einem Vertragsangebot für einen SMS-Flattarif „5,00 EUR/Monat“ eine AGB-Klausel, die Zusatzkosten für die Versendung von SMS in ein fremdes Netz beinhaltet, überraschend und damit unwirksam ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …) - AG Minden: Versteckte Verlängerungsklausel bei Online-AGB ist unwirksamveröffentlicht am 10. Januar 2013
AG Minden, Urteil vom 19.12.2012, Az. 22 C 463/12
§ 305c BGB, § 631 BGBDas AG Minden hat entschieden, dass eine Klausel über automatische Vertragsverlängerung, versteckt in den AGB eines Online-Dienstleistungsportals, unwirksam ist. Der Kunde habe diese Klausel bei Bestellung und Vereinbarung einer Basislaufzeit nicht einsehen können, da sie sich unterhalb der Fußnoten-Anmerkungen und noch unterhalb des Buttons „zurück“ befunden hätten. An einer solchen Stelle müsse der Kunde nicht mit Informationen zur Vertragslaufzeit rechnen, so dass die Klausel als überraschend zu werten sei. Zum Volltext der Entscheidung: