Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamburg: Zum Verbot des Kaufpreis-Sponsorings bei dem Erwerb von preisgebundenen Büchernveröffentlicht am 8. November 2012
OLG Hamburg, Urteil vom 24.10.2012, Az. 5 U 164/11
§ 9 BuchPrGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Internet-Versandbuchhändler beim Verkauf von Büchern keine Zuzahlungen von Drittunternehmen anrechnen darf. Bei dem Versandbuchhändler konnte man Bücher kaufen, die zehn Prozent unterhalb des gebundenen Preises angeboten wurden, der Rest des Kaufpreises sollte von Sponsoren gestiftet werden. Der Senat sah in derartigen Rabatten gegenüber den Käufern unzulässige Vorteile im Preiskampf mit Konkurrenten. Urteile ähnlichen Inhalts zum Verbot von Gutschein- und Sponsoringmodellen im Buchhandel sollen nach Erklärung des Klägers die Entscheidungen OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.07.2012, Az. 11 U 20/12 und OLG Bamberg, Urteil vom 11.07.2012, Az. 3 U 62/12 sein. Vgl. auch die Entscheidung des LG Berlin (hier) und die weitere Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. (hier).
- BGH: Die sog. Kettenabtretung von Forderung aus einem Telefon-Premiumdienst-Vertrag ist unzulässigveröffentlicht am 24. September 2012
BGH, Urteil vom 14.06.2012, AZ. III ZR 227/11
§ 3 Nr. 17a TKG, § 25 TKG, § 97 TKGDer BGH hat in dieser Entscheidung erneut darauf hingewiesen, dass die Forderungen aus der Erbringung von sog. Premiumdiensten im Telefonbereich nicht ohne Weiteres abgetreten werden können. Bei den entsprechenden Daten handele es sich um Verkehrsdaten. § 97 Abs. 1 Satz 3 und 4 TKG erlaube lediglich die Weitergabe der Daten von dem Diensteanbieter an einen Dritten, nicht aber von diesem an einen Weiteren. Der Senat hat dies damit begründet, dass so der Gefahr begegnet werde, dass die Daten durch eine Kettenweitergabe einem stetig größer werdenden Personenkreis bekannt würden. Dieser Schutzzweck trifft auch und gerade auf die vorliegende Fallgestaltung zu, in der die Entgeltforderung zunächst von dem Premiumdiensteanbieter an eine Zessionarin abgetreten wurde, die wiederum einem weiteren Unternehmen die Einzugsermächtigung erteilt hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Negative Feststellungsklage wird mit Grundentscheidung über Hauptsacheklage unzulässig.veröffentlicht am 20. September 2012
BGH, Urteil vom 21.12.2005, Az. X ZR 17/03
§ 256 ZPO, § 343 ZPODer BGH hat erneut entschieden, dass das Rechtschutzbedürfnis für eine negative Feststellungsklage nach Erhebung einer Leistungsklage umgekehrten Rubrums jedenfalls nicht mehr weiter besteht, wenn im Verfahren über die Leistungsklage eine Sachentscheidung ergangen ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG München: Werbung für unzulässige medizinische Fernbehandlung via Internet ist unlauterveröffentlicht am 4. September 2012
OLG München, Urteil vom 02.08.2012, Az. 29 U 1471/12
§ 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; § 2 Nr. 1 UWG; § 9 HWGDas OLG München hat entschieden, dass das Angebot eines werbebasierten Internetauftritts, bei dem Interessierte medizinische Fragen stellen können, die von Fachärzten beantwortet werden, unzulässig ist, wenn dort Fragen beantwortet werden, die Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden der Anfragenden oder eines Dritten zum Gegenstand haben. Eine solche sog. Fernbehandlung sei nach dem Heilmittelwerbegesetz verboten. Eine Fernbehandlung liege vor, wenn der Behandelnde allein auf Grund der schriftlichen, fernmündlichen, über andere Medien oder durch Dritte auf Distanz vermittelten Informationen eine eigene Diagnose erstelle oder Behandlungsvorschläge unterbreite, ohne dass eine eigene Wahrnehmung des Patienten stattfinde. Dies sei vorliegend mehrfach geschehen. Zum Volltext der Entscheidung:
- Bayerisches Landesamt für Datenschutz untersagt der Kanzlei U+C Rechtsanwälte die Veröffentlichung eines sog. „Pornoprangers“veröffentlicht am 1. September 2012
Wie wir bereits berichtet haben (hier), plante die Kanzlei U+C (Urmann + Collegen) eine Gegnerliste, die im Internet schnell als sog. „Pornopranger“ bezeichnet wurde, da vor allem Privatpersonen, denen der illegale Download von Pornofilmen vorgewurfen wurde, dort aufgeführt werden sollten. Wie nun Golem (hier, am Ende) berichtet hat die Kanzlei nach eigenem Bekunden nicht nur eine einstweilige Verfügung vom LG Essen (hier), sondern auch Post vom Bayerischen Landesamt für Datenschutz erhalten, welches die Veröffentlichung einer Gegnerliste auf der Kanzlei-Website untersagt hat. Die Kollegen beanstanden: „U+C wurde keinerlei rechtliches Gehör in dem Verfahren gewährt. Das Landesamt hat seine Informationen und Schlussfolgerungen offensichtlich alleinig aus der Presse entnommen. Die Ausführungen der Anordnung teilen wir nicht und halten sie für tatsächlich und rechtlich falsch.“ Dem Vernehmen nach plant U+C gegen die Anordnung Klage beim Bayerischen Vewaltungsgericht zu erheben. Allerdings werde bis zum Abschluss des Verfahrens keine Gegnerliste veröffentlicht.
- OLG Karlsruhe: Einem Steuerberater ist es nicht erlaubt, seiner Berufsbezeichnung den Zusatz „Vorsitzender Richter a.D.“ hinzuzufügenveröffentlicht am 29. August 2012
OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.08.2012, Az. 4 U 90/12
§ 43 Abs. 2 StBerGDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Steuerberater neben seiner Berufsbezeichnung nicht den Zusatz „Vorsitzender Richter a.D.“ führen darf. Zur Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 24.08.2012 im Volltext siehe unten. Was wir davon halten? Muss sich der Kollege Burhoff nun Sorgen machen? Jaein. Im vorliegenden Fall war § 43 Abs. 2 StBerG streitentscheidend, nachdem die Führung weiterer Berufsbezeichnungen einem Steuerberater (!) nur gestattet ist, wenn sie amtlich verliehen worden sind. Die Anwendung findet, mit anderen Worten, keine unmittelbare Anwendung auf Rechtsanwälte, da für diese keine entsprechende Vorschrift existiert. Sollte allerdings aus dem ausgewiesenen Strafrechtler deus ex machina ein ausgewiesener Steuerberater werden, hielten wir es für sinnvoll, die konkrete Titelwahl geringfügig zu modifizieren. (mehr …)
- LG Köln: Kostenlose medizinische Fernberatung im Internet ist unzulässigveröffentlicht am 30. Juli 2012
LG Köln, Urteil vom 08.11.2011, Az. 81 O 56/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 9 HWGDas LG Köln hat entschieden, dass die Erteilung von kostenlosen medizinischen Auskünften im Internet durch einen Arzt wegen Verstoßes gegen das Heilmittelwerbegesetz unzulässig ist, wenn Fragen beantwortet und veröffentlicht werden, die Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden des Anfragenden oder eines Dritten zum Gegenstand haben. Dabei handele es sich um eine Fernbehandlung (Diagnose und Therapie), die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Menschen beruhe. Für den Verstoß genüge es, wenn ein Teil der angesprochenen Verkehrskreise die Werbung dahin verstehe, dass eine Erkennung oder Behandlung von individuellen Krankheiten ohne persönliche Wahrnehmung durch den Behandelnden angeboten werde. Dies sei vorliegend der Fall gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - VG Berlin: Die Bezeichnung „Sahne Eiscreme“ ist erst ab 18% Milchfettanteil nicht irreführendveröffentlicht am 28. Juni 2012
VG Berlin, Urteil vom 25.04.2012, Az. VG 14 K 272.10
§ 5 UWG
Das VG Berlin hat entschieden, dass ein Eiscremeprodukt nur dann als „Sahne Eiscreme“ bezeichnet werden darf, wenn mindestens gemäß dem Deutschen Lebensmittelbuch 18% Milchfettanteil enthalten sind. Vorliegend wurde durch Zugabe von Sahne jedoch lediglich der für Eiscreme vorausgesetzte Mindestfettgehalt von 10% erreicht. Bei der Bezeichnung als „Sahne Eiscreme“ dürfe der Verbraucher jedoch davon ausgehen, dass über die Mindestanforderung für Eiscreme hinaus zusätzlich Sahne enthalten sei, das Produkt also bereits ohne die Hinzugabe der Sahne die Bezeichnung Eiscreme tragen dürfe. Die Pressemitteilung finden Sie hier. - OLG Schleswig: Goldankaufaktionen in einer Bäckerei können unzulässiges Reisegewerbe seinveröffentlicht am 31. Mai 2012
OLG Schleswig, Urteil vom 24.04.2012, Az. 6 U 6/11
§ 56 Abs. 1 Nr. 2a GewO; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass ein Goldankauf, der in unregelmäßigen Abständen in einer Bäckerei durchgeführt wird, als unzulässiges Reisegewerbe zu qualifizieren ist. Der Kläger habe ein Ladengeschäft, führe aber darüber hinaus auch Ankaufaktionen an anderen Örtlichkeiten, z.B. einem Bäckereicafé, durch, die er vorher mit Zeitungsanzeigen und Plakaten bewerbe. Für diese Aktionen wurde er von einem Mitbewerber abgemahnt. Das OLG sah die Frage der Wettbewerbswidrigkeit ebenso wie der Mitbewerber und führte aus, dass es sich bei den Ankäufen außerhalb der gewöhnlichen Niederlassung um die Ausübung eines – bei Goldankauf unzulässigen – Reisegewerbes handele. Es bestehe eine Überrumpelungsgefahr für Kunden, die nur anlässlich eines Bäckereibesuchs zufällig auf den Kläger träfen und in Vertragsverhandlungen einträten. Auch solle das Verbot der Tätigkeit im Reisegewerbe beim Handel mit Gold einer potentiellen „Anbieterflüchtigkeit“ vorbeugen. Feste Niederlassungen seien für die behördliche Kontrolle und den Schutz der Kunden Voraussetzung.
- OLG Köln: Gegen eine negative eBay-Bewertung kann nicht im Wege der einstweiligen Verfügung vorgegangen werdenveröffentlicht am 21. Mai 2012
OLG Köln, Urteil vom 08.03.2012, Az. 15 U 193/11
Art. 19 Abs. 4 GG; § 935 ZPO, § 940 ZPODas OLG Köln hat entschieden, dass die Löschung einer negativen eBay-Bewertung nicht per einstweiliger Verfügung bewirkt werden kann, da hierin eine (unzulässige) Vorwegnahme der Hauptsache zu sehen sei, zumal die eBay-AGB (vgl. dort § 6) eine Wiederherstellung des Negativkommentars etwa für den Fall einer abweichenden Entscheidung nach Einlegung eines Widerspruchs oder im Hauptsacheverfahren nicht vorsähen. Die Verfügungsklägerin habe nicht dargetan, dass ihr durch die beanstandeten Bewertungen der Verfügungsbeklagten bis zum Abschluss eines etwaigen Hauptsacheverfahrens existenzgefährdende bzw. sonstige schwerwiegende, nicht wiedergutzumachende Nachteile drohten. Sie habe zwar für April 2011 einen Umsatzrückgang ihres Onlineshops um 18,5% behauptet, den sie auf die Bewertungen der Verfügungsbeklagten zurückgeführt habe. Dass hiermit eine Existenzgefährdung verbunden ist, folge ihrem Vorbringen aber nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)