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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 6. Februar 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Frankenthal, Urteil vom 21.11.2013, Az. 2 HK O 111/12
    § 7 UWG

    Das LG Frankenthal hat entschieden, dass ein Unternehmen, welches Werbe-E-Mails an Verbraucher verschickt, beweispflichtig für das Vorhandensein einer Einwilligung des Verbrauchers ist. Anderenfalls handele es sich bei der Werbung um eine unzumutbare Belästigung. Vorliegend legte das Unternehmen zwar dar, dass sich ein Verbraucher im sog. Double-Opt-in Verfahren zu einem Gewinnspiel angemeldet habe. Dass diese Anmeldung jedoch gleichzeitig eine Einwilligung zum Empfang von Werbe-E-Mails gewesen sein solle, konnte das Gericht nicht nachvollziehen, denn eine solche habe für den konkreten Fall zu erfolgen. Die bloße Teilnahme an einem Gewinnspiel genüge nicht für die Annahme einer Einwilligung in den Empfang von Werbung. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 1. November 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Berlin, Urteil vom vom 30.08.2013, Az. 15 O 587/12
    § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG

    Das LG Berlin hat nach Mitteilung der Wettbewerbszentrale der Firma primamobile GmbH untersagt, Verbraucher ohne deren vorherige ausdrückliche Einwilligung anzurufen oder anrufen zu lassen, um den angerufenen Verbrauchern Angebote zum Abschluss eines Mobilfunkvertrages zu unterbreiten. In solchen Werbeanrufen ist generell eine wettbewerbswidrige unzumutbare Belästigung gemäß § 7 UWG zu sehen.

  • veröffentlicht am 7. Juni 2011

    LG Berlin, Urteil vom 14.09.2010, Az. 103 O 43/10
    §§ 8 Abs. 1 S. 1 2. Alt.; 3; 4 Nr. 3 UWG

    Das LG Berlin hat auf eine Klage der Verbraucherzentrale entschieden, dass eine Internet-Werbung auf einer Seite für verschiedene Kinder-Browserspiele, die durch den Nutzer nicht abgebrochen werden kann, wettbewerbswidrig ist. Die Beklagte hielt auf ihrer Internetseite eine große Anzahl unterschiedlicher Browserspiele vor. Die streitigen, sog. Interstitials sind Werbeanzeigen, die nach der Auswahl eines Spieles erscheinen. Bei einigen Spielen hat der Nutzer die Möglichkeit, die Werbung nach 5 Sekunden durch das Klicken eines Buttons zu überspringen, bei anderen besteht diese Möglichkeit hingegen nicht und der Nutzer muss bis zu 20 Sekunden warten, bis die Anzeige verschwindet. Das Gericht war der Auffassung, dass der Werbecharakter zum einen verschleiert werde, da die Interstitials für die zumeist jugendlichen Nutzer nicht eindeutig genug als Werbung erkennbar sei. Zudem liege in den Fällen der nicht abbrechbaren Interstitials auch eine unzumutbare Belästigung der Nutzer vor. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 25. April 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 22.04.2010, Az. I ZR 29/09
    §§ 3; 7 UWG

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Briefwerbung für Grabmale, die den Empfänger zwei Wochen nach einem Todesfall im Familienkreis erreicht, nicht wettbewerbsrechtlich als unzumutbare Belästigung der Hinterbliebenen zu werten sei. Der Beklagte hatte ein Werbeschreiben an eine Hinterbliebene verschickt, die am selben Tag in der örtlichen Tageszeitung den Tod eines Angehörigen angezeigt hatte. Die Klägerin, die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, hielt ein solches Werbeschreiben in den ersten vier Wochen nach dem Todesfall für eine unzumutbare Belästigung nach § 7 UWG. Sie hat vom Beklagten die Unterlassung der Werbung sowie die Erstattung ihrer Abmahnkosten verlangt. (mehr …)

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