AG Köln: Die Gebühren aus einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung dürfen gerne vor dem Landgericht geltend gemacht werden / Sachliche Unzuständigkeit
Freitag, 6. Juli 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt
AG Köln, Beschluss vom 25.06.2012, Az. 137 C 27/12
§ 823 Abs. 2 BGB, § 7 Abs. 2 UWG, § 13 UWG
Das AG Köln hat sich in einer Klage auf Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren aus einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung wegen unzumutbarer Belästigung (§ 7 Abs. 2 UWG) für sachlich unzuständig erklärt und mit einem Verweis auf § 13 UWG der zuständigen Kammer des Landgerichts etwas Arbeit zugeführt. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)


