Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Zur Berechnung des Schadensersatzes bei Verstoß gegen ein fremdes Urheberrechtveröffentlicht am 13. Januar 2009
BGH, Urteil vom 02.10.2008, Az. I ZR 6/06
§ 97 UrhGDer Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei der Ermittlung einer angemessenen Lizenzgebühr als Schadensersatz für die Verletzung von Urheberrechten – in vorliegendem Fall an einem Musikwerk, dass in einem TV-Werbespot verwendet wurde – auf frühere Vereinbarungen der Parteien über die Gewährung von Nutzungsrechten zurückgegriffen werden kann. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die frühere Vereinbarung auch dem objektiven Wert der eingeräumten Nutzungsberechtigung entspricht. Ist dies nicht der Fall, ist der objektive Wert an Hand branchenüblicher Vergütungssätze und Tarife zu ermitteln.
(mehr …) - OLG Köln: Kein Recht zur Veröffentlichung des Mitarbeiter-Passfotos auf der Firmen-Website?veröffentlicht am 6. Januar 2009
OLG Köln, Urteil vom 19.12.2003, AZ 6 U 91/03
§§ 15, 16, 17, 60, 72, 97 UrhGDas OLG Köln hat mit dieser Entscheidung klargestellt, dass Passbilder, die ein Fotograf von Angestellten eines Unternehmens anfertigt, nicht ohne weiteres online gestellt werden dürfen. Das Urheberrechtsgesetz erlaube in § 60 UrhG lediglich die Vervielfältigung und unentgeltliche Weitergabe von Fotografien im nicht-gewerblichen Bereich. Werden Passbilder aber auf einer Firmenseite eingestellt, ist dies nicht mehr vom Schutzbereich von § 60 UrhG erfasst. Die Nutzungsrechte des Urhebers (Fotografen) gelten hier als vorrangig, wenn nicht vertraglich zwischen Urheber und Besteller/Abgebildetem eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
(mehr …) - LG München: Getty Images Inc. steht Schadensersatz für Bilderklau zuveröffentlicht am 24. November 2008
LG München, Urteil vom 18.09.2008, Az. 7 O 8506/07
§§ 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2, 19 a, 31 Abs. 1, Abs. 3, 72 Abs. 1, 97 Abs. 2 UrhGDas LG München hat entschieden, dass der Firma Getty Images Inc. für die unberechtigte Verwendung der von ihr lizenzierten Fotografien, hier: u.a. amerikanischer und britischer Fotografen, Schadensersatz in Form fiktiver Lizenzgebühren zu zahlen ist. Die Höhe der Lizenzgebühren richtet sich dabei nach der Gebührenliste von Getty Images Inc. Der zu Grunde zu legende Zeitraum entspricht den von Getty Images Inc. angebotenen Lizenzintervallen; eine anteilige Berechnung der Lizenzgebühren nach der tatsächlichen Nutzungsdauer lehnte das Landgericht ab. Als Besonderheit dieses Falles dürfte gelten, dass
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Getty Images Inc. die Ansprüche der sechs Fotografen in gewillkürter Prozessstandschaft und nicht als Anspruch aus eigenem Recht geltend machte. Zudem reagierte Getty Images Inc. im Wege einer Widerklage, nachdem der Abgemahnte eine Feststellungsklage auf Nichtbestehen der erhobenen Ansprüche eingereicht hatte. - AG Hamburg: Streitwert von 19.000 EUR für vierfachen Bilderklau im Internetveröffentlicht am 5. November 2008
AG Hamburg, Urteil vom 11.09.2007, Az. 36a C 54/07
§§ 677 ff. BGB, §§ 19a, 97 Abs. 1, 100 UrhGDas AG Hamburg hat in diesem Urteil die Rechtsauffassung vertreten, dass für die einfache Verletzung fremder Urheberrechte an einer Fotografie ein Streitwert von 10.000 EUR angemessen und für jede weitere Urheberrechtsverletzung ein Streitwert von 3.000 EUR je Bild anzusezten ist. Für die unterlassene Nennung des tatsächlichen Urhebers sei – statt des üblichen Aufschlags von 100 % – ein Aufschlag von lediglich 50 % zu gewähren, da die Aufnahmen nicht von erheblicher Qualität seien und die Website nicht wirtschaftlichen Zwecken diene.
(mehr …) - OLG Rostock: Für eine suchmaschinenoptimierte Webseite besteht urheberrechtlicher Schutzveröffentlicht am 1. September 2008
OLG Rostock, Beschluss vom 27.06.2007, Az. 2 W 12/07
§§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 13, 69 a, 97 Abs. 1Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass die Gestaltung einer HTML-Webseite in der Weise, dass sie in Suchmaschinen (z.B. Google) in prominenter Form weit vorne angezeigt wird, urheberrechtlich geschützt ist. Dieser Schutz ergibt sich aus der Verwendung der Sprache durch den Programmierer, der unter Rückgriff auf sein Know-How die Texte auf der Webseite so gestaltet und angeordnet hat, dass ein optimales Ergebnis erzielt wurde.