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Artikel-Schlagworte: „Urheberrecht“

OLG Köln: Filesharing - Zu den Kosten der Auskunft nach § 101 Abs. 9 UrhG für den Rechtsinhaber

Mittwoch, 8. Mai 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Köln, Beschluss vom 23.01.2013, Az. 2 Wx 29/12
§ 14 KostO, § 128 e Abs. 1 Nr. 4 KostO; § 101 Abs. 9 UrhG; § 27 KostVfg, § 29 KostVfg, § 30 KostVfg

Das OLG Köln hat entschieden, dass der Kostenansatz für Gerichtskosten immer dann begründet werden muss, wenn dieser sich nicht ohne Weiteres von selbst versteht. Eine bloße Übermittlung der Rechnung reiche dann nicht aus. Für Auskunftsansprüche gegen Provider in Filesharing-Fällen gelte, dass es sich lediglich um einen Antrag handele, wenn es um ein Werk gehe, welches aber in mehreren Sammlungen (Chart-Container, Sampler) zu finden sei. Auch wenn sich das Auskunftsverlangen auf mehrere IP-Adressen beziehe, bedeute dies nicht automatisch die Spaltung in mehrere Anträge. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Bielefeld: AGB-Klausel, nach welcher der Weiterverkauf eines E-Books unzulässig ist, ist wirksam / Klares Fehlurteil

Mittwoch, 8. Mai 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bielefeld, Urteil vom 05.03.2013, Az. 4 O 191/11
§ 17 Abs. II UrhG

Das LG Bielefeld hat entschieden, dass eine AGB-Klausel, nach welcher der Weiterverkauf eines E-Books unzulässig ist, wirksam ist. Das Urteil ist ein klares Fehlurteil. Die Auseinandersetzung mit der Frage, ob Daten, in diesem Fall Hörbücher oder E-Books, Sacheigenschaft haben (was die Kammer ablehnt), erinnert an die in den 1980er/1990er-Jahren längst “ausgekaute Frage”, ob Software eine Sache darstellt (was zu bejahen ist). Zweck des Vertrages über den Verkauf eines e-Books ist es sehr wohl, dem Verbraucher eine eigentümerähnliche Stellung zu verschaffen - und zwar an der jeweiligen Softwarekopie auf seiner Festplatte o.ä. Diese Kopie darf auch weiterveräußert werden. Die Argumentation des LG Bielefeld erweist sich als antiquiert; sie dürfte in der Berufungsinstanz, spätestens aber vom BGH aufgehoben werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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BGH: Bei möglicher Urheberrechtsverletzung an einem Computerprogramm besteht Anspruch auf Besichtigung des Quellcodes

Donnerstag, 25. April 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 20.09.2012, Az. I ZR 90/09
§ 809 BGB

Der BGH hat entschieden, dass für denjenigen, der eine Urheberrechtsverletzung an einem Computerprogramm geltend macht, Anspruch auf Besichtigung des Quellcodes des vermeintlich verletzenden Programms besteht. Dies gelte auch, wenn unstreitig nicht das gesamte Programm übernommen worden sein soll, sondern lediglich Teile davon. Die Verletzung müsse jedoch wahrscheinlich sein, eine entfernte Möglichkeit genüge für den Besichtigungsanspruch nicht. Darüber hinaus müssten auch alle weiteren Anspruchsvoraussetzungen, die ohne Besichtigung nachgewiesen werden können (z.B. Nutzungsrechte), vorliegen, um einem wahllosen Geltendmachen des Besichtigungsanspruchs vorzubeugen. Zum Volltext der Entscheidung:

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BGH: Eltern haften nach Instruktion nicht für das illegale Filesharing ihrer Kinder - Morpheus reloaded - Der Volltext zum Filesharing-Urteil

Montag, 15. April 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 15.11.2012, Az. I ZR 74/12
§ 832 Abs. 1 BGB, § 97 UrhG

Der BGH hat entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt haben und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt. Zum Volltext der Entscheidung:
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KG Berlin: Kein Unterlassungsanspruch, selbst wenn der Verdacht besteht, dass Filmmaterial unter Begehung von Straftaten aufgenommen wurde / Die Graffiti-Doku

Mittwoch, 13. März 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

KG Berlin, Urteil vom 25.10.2012, Az. 10 U 136/12
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG

Das KG Berlin hat entschieden, dass die Veröffentlichung der Filmaufnahmen von Verkehrsmitteln und/oder Betriebsanlagen der Klägerin im Rahmen des Films “U.. U - trainwriting in berlin” auch unter Berücksichtigung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts der Klägerin nicht rechtswidrig sei. Heimliche Filmaufnahmen in nicht öffentlich zugänglichen Betriebsräumen seien nicht generell verboten. Insoweit bedürfe es vielmehr einer Abwägung der widerstreitenden Interessen. Vorliegend geht es dem Beklagten zu 1) nicht um das Aufdecken von Missständen im Bereich der Klägerin, sondern um die Darstellung von Straftaten, die zu ihrem Nachteil begangen würden. Der Dokumentarfilm, in dem die streitgegenständlichen Abbildungen enthalten seien, zeige damit Missstände von erheblichem Gewicht. Die zur Beseitigung der durch die gezeigten Straftaten entstandenen Schäden und Verunreinigungen aufzuwendenden Kosten, belasteten sowohl die Kunden der Klägerin als auch die Allgemeinheit in nicht nur unerheblichem Maß. Insoweit besteht an der Darstellung der in dem Film bearbeiteten Thematik ein erhebliches öffentliches Informationsinteresse. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

BGH: Zur Berechnung des Schadens und zur Auskunftspflicht des Verletzers bei einer Urheberrechtsverletzung

Freitag, 8. März 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

BGH, Urteil vom 16.08.2012, Az. I ZR 96/09
§ 97 Abs. 1 UrhG aF; § 242 BGB

Der BGH hat entschieden, dass im Falle einer urheberrechtswidrigen Veröffentlichung von Bildern in einer Tageszeitung seitens der Zeitung Auskunft zu erteilen ist, um die Berechnung des Schadensersatzes für den Urheber zu ermöglichen. Diese Auskunft müsse sich auf alle Faktoren beziehen, die zur Berechnung erforderlich seien. Im vorliegenden Fall seien dies die Anzahl verkauften Exemplare der Zeitung, in welcher die Bilder abgedruckt waren, eine dezidierte Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben über den mit den jeweiligen Ausgaben in Deutschland erwirtschafteten Gewinn sowie die Anzahl der in Deutschland an den einzelnen Wochentagen (Montag bis Freitag) des Juni 2007 verkauften Exemplare der Zeitung zu Vergleichszwecken für eine mögliche Auflagensteigerung. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Köln: Der Schadensersatz bei illegalem Filesharing von Musikwerken berechnet sich nach dem Tarif VR-OD 5 der GEMA / 50.000 EUR Streitwert für 234 Musiktitel

Freitag, 1. März 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Beschluss vom 15.01.2013, Az. 6 W 12/13
§ 670 BGB, § 683 S. 1 BGB, § 677 BGB, § 823 Abs. 1 BGB

Das OLG Köln hat erneut entschieden, dass bei illegalem Filesharing von Musikwerken der Schadensersatz für das öffentliche Zugänglichmachen fiktiv nach dem Tarif VR-OD 5 der GEMA zu berechnen ist. Der pauschalen fiktiven Lizenzgebühr von 200,00 EUR erteilte der Senat eine Absage. Außerdem reduzierte das OLG Köln den Streitwert bei 234 Musiktiteln in vorliegendem Fall von 80.000,00 EUR auf 50.000,00 EUR. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

OLG Frankfurt a.M.: Zur Zulässigkeit, Einzellizenzen aus Volumenlizenzen nach einem Softwaredownload zu veräußern

Donnerstag, 28. Februar 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Teilurteil vom 18.12.2012, Az. 11 U 68/11 - nicht rechtskräftig
§ 124 BGB, § 19c MarkenG, § 12 Abs. 3 UWG, § 11 S. 2 UrhG, § 69c Nr. 3 S. 3 UrhG

Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass auch die Software, die im Rahmen einer Volumenlizenz rechtskonform online erworben wird, im Wege von Einzellizenzen weiterveräußert werden darf. Die Verbreitungshandlungen der Beklagten seien zwar ohne Zustimmung der Klägerin gemäß § 69 c Nr. 3 S. 1 UrhG erfolgt. Bei europarechtskonformer Auslegung der Regelung des § 69 c Nr. 3 S. 2 UrhG sei jedoch vorliegend von einer Erschöpfung des Verbreitungsrechts an den hier streitigen Programmkopien auszugehen, auf welche sich auch die Beklagten berufen können. Der Senat nahm insoweit von seiner im vorausgegangenen Eilverfahren vertretenen Rechtsauffassung im Hinblick auf die Auslegungsgrundsätze des EuGH im Urteil vom 03.07.2012 (GRUR 2012, 904ff., hier) Abstand. Die marken- und wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüche des Softwareherstellers wurden allerdings bestätigt. Vgl. auch unsere Hinweise hier. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

BGH: Zur Berechnung des Streitwerts in Urheberrechtssachen

Donnerstag, 7. Februar 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Beschluss vom 17.01.2013, Az. I ZR 107/12
§ 3 ZPO, § 4 ZPO

Der BGH hat entschieden, dass bei der Berechnung des Streitwertes in Urheberrechtssachen Nebenforderungen wie die Kosten der Rechtsverfolgung dann nicht streitwerterhöhend hinzuzurechnen sind, soweit die Hauptforderung, von der sie abhängen (Unterlassung) noch verfahrensgegenständlich ist. Sei die Hauptforderung jedoch nicht verfahrensgegenständlich, weil z.B. bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, würden sich auch die Nebenforderungen werterhöhend auswirken. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

BGH: Eine Rechtsmissbräuchliche Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung führt nicht dazu, dass zukünftig keine gleichartigen Unterlassungsansprüche mehr geltend gemacht werden dürfen

Freitag, 18. Januar 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 31.05.2012, Az. I ZR 106/10
§ 97 Abs. 1 UrhG

Der BGH hat entschieden, dass eine missbräuchliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung grundsätzlich nicht zum Erlöschen des Unterlassungsanspruchs aus § 97 Abs. 1 UrhG und zur Unzulässigkeit einer nachfolgenden Klage führt. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

OLG Hamm: Zur Erhöhung des Streitwerts in gerichtlichen Urheberrechtssachen auf Grund eines Geschäftsmodells

Montag, 14. Januar 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Hamm, Urteil vom 23.08.2012, Az. I-22 W 55/12
§ 3 ZPO

Das OLG Hamm hat entschieden, dass der Streitwert eines Unterlassungsbegehrens in Fallgestaltungen wie vorliegend auf der Grundlage der Lizenzierungskosten für ein Jahresabonnement der Klägerin zu bewerten ist. Im Hinblick darauf, dass die Klägerin zur Verfolgung von Rechtsverletzungen aufgrund der Eigenart ihres Gewerbes einen vom übrigen Geschäftsbetrieb abgesonderten Verwaltungszweig benötige, der zusätzliche abgrenzbare Kosten verursache sei allerdings für die Bewertung eines Unterlassungsantrags eine Verdoppelung der für das Interesse der Klägerin maßgebenden Lizenzeinnahme auf der Basis eines Jahresabonnements (Aufschlag für Rechtsverletzung) gerechtfertigt. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Hamburg: Die bloße Idee eines Werkes unterliegt keinem urheberrechtlichen Schutz

Freitag, 11. Januar 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Hamburg, Urteil vom 17.10.2012, Az. 5 U 166/11
§§ 97 Abs. 1 UrhG, § 16 UrhG, § 17 UrhG

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass keine Verletzung des Urheberrechts vorliegt, wenn Idee und Thema einer bestehenden Fotocollage einer Werbeagentur für die Erstellung einer neuen Collage übernommen werden. Bei ausreichendem Abstand zum Originalwerk sei von einer freien Benutzung auszugehen. Nach den Umständen des Einzelfalls ist hier von einer verletzenden Werksübernahme abzugrenzen. Zitat aus den Gründen:

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LG Berlin: Einstweilige Verfügung trotz Einstellung des abgemahnten Verhaltens

Montag, 17. Dezember 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Berlin, Beschluss vom 06.12.2012, Az. 15 O 458/12
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 19 a UrhG

Das LG Berlin hat entschieden, dass die Dringlichkeit für eine einstweilige Verfügung zur Durchsetzung eines urheberrechtlichen Anspruchs auch dann noch gegeben ist, wenn das abgemahnte Verhalten zwischenzeitlich eingestellt wurde. Dies gelte dann, wenn keine Unterlassungserklärung abgegeben und auf die Abmahnung auch nicht anderweitig reagiet wurde. Eine nach Antragstellung abgegebene Unterlassungserklärung führe zur Erledigung und Kostentragung durch den Antragsgegner. Zum Volltext der Entscheidung:

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BGH: Die Übernahme einer 2-Sekunden-Rhythmussequenz verstößt gegen das Urheberrecht - Tonträger-Sampling

Montag, 17. Dezember 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

BGH, Urteil vom 13.12.2012, Az. I ZR 182/11
§ 85 Abs. 1 UrhG, § 24 Abs. 1 UrhG; Art. 5 Abs. 3 GG

Der BGH hat entschieden, dass die Benutzung von Tönen oder Klängen von einem fremden Tonträger für eigene Zwecke unzulässig ist, wenn eine gleichwertige Tonaufnahme selbst hergestellt werden könnte. Vorliegend sei eine etwa 2 Sekunden lange Rhythumssequenz kopiert und der Titel der Beklagten damit fortlaufend unterlegt worden. Dies greife in das Tonträgerherstellerrecht ein. Eine freie Benutzung sei ausgeschlossen, wenn es möglich sei, die aufgezeichnete Tonfolge selbst einzuspielen, da es in diesem Fall für einen Eingriff in die unternehmerische Leistung des Tonträgerherstellers keine Rechtfertigung gebe. Zum Text der Pressemitteilung 210/2012:

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LG Hamburg: Zum Urheberrechtsschutz für Interviewfragen

Donnerstag, 6. Dezember 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Beschluss vom 08.11.2012, Az. 308 O 388/12
§ 97 UrhG, § 19a UrhG, § 17 UrhG; § 890 ZPO

Das LG Hamburg hat entschieden, dass Interviewfragen als Sprachwerk urheberrechtlich geschützt sein können und die ungenehmigte Veröffentlichung im Internet zu einem Unterlassungsanspruch des Urhebers führt. Die vorliegenden streitgegenständlichen Fragen wiesen vielfache Möglichkeiten der Formulierung auf und seien aufgrund ihrer prägnanten sprachlichen Gestaltung, ihres inhaltlichen Aufbaus und ihrer individuellen Zusammenstellung urheberrechtlich geschützt. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Halle: Vertragsstrafe von über 125.000 EUR wegen 25-fachen Verstoßes gegen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung durch Vorhaltung von urheberrechtlich geschützten Cartoon-Motiven auf einem Server

Donnerstag, 6. Dezember 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Halle, Urteil vom 17.10.2012, Az. 2 O 2/12
§ 339 S. 2 BGB

Das LG Halle hat entschieden, dass bei einem 25maligen Verstoß gegen eine im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs (nach dem sog. modifizierten Hamburger Brauch) abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe von 127.500,00 EUR, also je Verstoß von 5.100,00 EUR angemessen ist. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

OLG Celle: Zum gerichtlichen Zwangsgeld bei sog. Negativauskunft

Mittwoch, 5. Dezember 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Celle, Beschluss vom 31.10.2012, Az. 13 W 87/12
§ 793 ZPO, § 888 ZPO

Das OLG Celle hat dazu ausgeführt, was an Auskunft bei rechtswidriger Nutzung fremder Bilder (”Fotoklau”) zu erbringen ist. Nachdem der Beklagte per Anerkenntnisurteil zur Auskunft verpflichtet wurde, erklärte dieser, keine Informationen zu den streitgegenständlichen Bildern mehr zu haben. Hierauf legte ihm das Landgericht ein Zwangsgeld in Höhe von 1.000 EUR auf, wogegen er sofortige Beschwerde einlegte. Was wir davon halten? Die Entscheidung des Senats verstößt hinsichtlich des Umfangs der oktroyierten Auskunftspflicht schlicht gegen das Verfassungsrecht (vgl. hier). Zum Volltext der Entscheidung: (more…)


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