IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 15. Januar 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 11.04.2002, Az. I ZR 231/99
    § 2 Abs. 1 Nr. 1
    UrhG, § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG, § 2 Abs. 2 UrhG, § 5 UrhG, § 97 UrhG; § 286 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass auch technische Regelwerke urheberrechtlichen Schutz genießen können. Die hierfür notwendige Schöpfungshöhe liege nicht nur in der Art der Sammlung, Auswahl, Einteilung und Anordnung des Stoffes, sondern auch in der sprachlichen Vermittlung eines komplexen technischen Sachverhalts. Soweit der Adressat einer entsprechenden Urheberrechtsverletzung einwende, die Schutzfähigkeit entfalle, weil der Urheber auf vorbekanntes Formengut zurückgegriffen habe (vgl. BGH GRUR 1981, 820, 822 – Stahlrohrstuhl II), müsse dies detailliert dargelegt werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. Januar 2013

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.06.2002, Az. I-20 U 144/01
    § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG,
    § 97 Abs. 1 UrhG

    Das OLG Düsseldorf hat in dieser Entscheidung dem Autor eines Fachbeitrags in einer Computerzeitschrift den Urheberrechtsschutz für diesen abgesprochen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. September 2012

    BGH, Urteil vom 27.03.2012, Az. KZR 108/10
    § 50 UrhG; § 18 UrhWG; § 20 Abs. 1 GWB

    Der BGH hat entschieden, dass Text- und Bildbeiträge, die von Fernsehsendern zur Information über ihr Programm im Internet bereit gestellt werden, urheberrechtlich geschützt sind und nicht ohne Erlaubnis für einen kostenlosen  elektronischen TV-Guide übernommen werden dürfen. Den Einwand des Betreibers eines elektronischen Programmführers, dass es sich um eine Berichterstattung über Tagesereignisse handele (Rechtsfertigungsgrund des § 50 UWG), ließ der Senat nicht gelten. Die Tatsache, dass die Beiträge Printverlagen hingegen unentgeltlich zur Verfügung gestellt würden, stelle auch nicht per se eine kartellrechtlich relevante Ungleichbehandlung dar. Hierzu müssten jedoch noch weitere Feststellungen getroffen werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 4. September 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Urteil vom 29.02.2012, Az. 5 U 10/10
    § 2 Abs. 1 UrhG, § 69a UrhG, § 19a UrhG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass Webseiten, welche einem Gebrauchszweck dienen, als Werke der angewandten Kunst dem Urheberrechtsschutz unterfallen können. Um die erforderliche Schöpfungshöhe zu erreichen, müsse allerdings eine individuelle, sich vom alltäglichen Schaffen abhebende Geistestätigkeit in dem darstellerischen Gedanken zum Ausdruck kommen. Dabei könne auch ein geringes Maß an Eigentümlichkeit ausreichen. Vorliegend seien die Voraussetzungen für einen solchen Schutz jedoch nicht erfüllt. Z.B. könne die Farbauswahl (rot, weiß, grau) für eine gewerbliche Webseite nicht als so originell angesehen werden, dass die Klägerin diese im Rahmen eines Werkschutzes nach Urheberrecht für sich monopolisieren könnte. Zum Volltext der Entscheidung:

    1. Webseiten, die einem Gebrauchszweck dienen, können allenfalls im Bereich der angewandten Kunst und nicht dem der „reinen“ (zweckfreien) Kunst als Werk schutzfähig sein. Dies hat zur Folge, dass für die Schutzwürdigkeit der Webseite die Schutzuntergrenze höher liegt als bei einem Werk der reinen Kunst.

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  • veröffentlicht am 3. August 2012

    BGH, Urteil vom 02.02.2012, Az. I ZR 162/09
    § 31 UrhG,
    § 314 Abs. 1 BGB, § 326 Abs. 5 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass ein urheberrechtlicher Lizenzvertrag über die Einräumung oder Übertragung von Nutzungsrechten an einem vermeintlichen Werk nicht deshalb unwirksam ist, weil das vermeintliche Werk tatsächlich keinen Urheberrechtsschutz genießt. Der Lizenzgeber eines solchen Lizenzvertrages kann grundsätzlich die vereinbarte Vergütung beanspruchen, solange der Lizenzvertrag besteht und dem Lizenznehmer eine wirtschaftliche Vorzugsstellung verschafft. Im Urheberrecht, so der Senat, gelte wie auch im gewerblichen Rechtsschutz, dass das Interesse des Lizenznehmers regelmäßig nicht so sehr auf die Zusage des Rechtsbestands des Schutzrechts, sondern eher auf die Erlaubnis zur Benutzung des Schutzgegenstands gerichtet sei. Allerdings: Da der Nutzungsvertrag ein Dauerschuldverhältnis ist, komme wegen des Nichtbestehens des Schutzrechts in der Regel zwar kein Rücktritt vom Vertrag, aber eine Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist in Betracht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. Juni 2012

    OLG Celle, Beschluss vom 08.03.2012, Az. 13 W 17/12
    § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, § 69 a UrhG, § 97 UrhG

    Das OLG Celle hat darauf hingeweisen, dass der Rechteinhaber nicht ohne Weiteres wegen Verletzung der von ihm erworbenen Nutzungsrechte selbständig gegen den Verletzer vorgehen kann. Hierzu bedürfe es vielmehr einer gesonderten Vereinbarung mit dem Urheber. Im Übrigen wies der Senat darauf hin, dass Webseiten grundsätzlich nicht urheberrechtlich geschützt seien: Die Gestaltung der Internetseite gehe im vorliegenden Fall nicht über das hinaus, was bei ordnungsgemäßer Erstellung eines Werbeauftritts im Internet handwerklich zu leisten sei. Weder die Farbauswahl oder -kombination, noch die Anordnung der Bilder und Grafiken verliehen der Gestaltung eine Originalität, die es als gerechtfertigt erscheinen lassen würde, die Gestaltung zu monopolisieren. Der urheberrechtliche Schutz ergibt sich im vorliegenden Fall auch nicht aus der Verwendung der Sprache. Es handele sich um eine sachliche Information zu Belangen der örtlichen Gemeinschaft. Die verwendete Alltagssprache biete keine Besonderheiten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. Mai 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Urteil vom 28.03.2012, Az. 24 U 81/11
    § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, § 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG, § 2 Abs. 2 UrhG, § 72 UrhG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass eine nicht nennenswert aufgearbeitete dokumentarische Filmaufnahme (hier: Fluchtversuch des Peter Fechter aus der ehemaligen DDR) als solche keinen urheberrechtlichen Schutz genießt. Zwar könne, so der Senat, die für die Annahme eines Filmwerks erforderliche persönliche geistige Schöpfung auch einem Film zugebilligt werden, der darauf abziele, ein wirkliches Geschehen im Bild festzuhalten. Dies setze aber voraus, dass er sich nicht in der bloß schematischen Aneinanderreihung von Lichtbildern erschöpfe, sondern dass er sich durch die Auswahl, Anordnung und Sammlung des Stoffes sowie durch die Art der Zusammenstellung der einzelnen Bildfolgen als das Ergebnis individuellen Schaffens darstelle. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. Mai 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Frankfurt a.M., Urteil vom 28.03.2012, Az. 2-06 O 387/11
    § 4 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG

    Das LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass auch eine Rezeptsammlung urheberrechtlichen Schutz genießt. Im vorliegenden Fall schrieb eine Hobbyköchin Kochrezepte für bestimmte Tupperware-Produkte und verkaufte die Rezeptsammlung als kostenpflichtigen Download über das Internet. Eine Käuferin veröffentlichte zwei Rezeptsammlungen und wurde auf Unterlassung in Anspruch genommen. Die Kammer urteilte, dass die Schöpfungshöhe der einzelnen Rezepte nicht zu prüfen sei, da jedenfalls das Urheberrecht an dem Gesamtwerk („Sammelwerk“) verletzt worden sei.

  • veröffentlicht am 2. Mai 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Leipzig, Urteil vom 24.04.2012, Az. 05 O 3308/10
    § 2 UrhG, § 14 UrhG

    Das LG Leipzig hat die Klage des Architekten Dr. h.c. Wolfgang Hänsch gegen die Stadt Dresden, gerichtet gegen den Abriss des Mehrzwecksaales des Kulturplastes in Dresden und den Bau eines neuen Konzertsaales auf Grund des Fehlens eines urheberrechtlichen Eingriffs abgewiesen. Zur Pressemitteilung 12/12 des LG Leipzig in Auszügen: (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. April 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.05.2011, Az. 12 O 254/11
    § 69 a UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass bestimmte „Routinearbeiten eines Programmierers“ urheberrechtlich nicht geschützt sind. Streitgegenständlich waren für eine Website in Java programmierte Skripte, die bewirkten, dass wechselnde Werbebanner gezeigt wurden, Produktbilder auf einer „Detailseite“ in bestimmter Weise angezeigt waren oder Hilfsfunktionen enthielten, die für die Steuerung der Standard-Bedienelemente verantwortlich waren bzw. die die Darstellung der Seiten steuerten. Nicht urheberrechtlich geschützt sei Banales, Routinemäßiges und allgemein Verwandtes, was jeder Programmierer auf die gleiche oder ähnliche Weise tun würde. Auch die bloße Übernahme fremder bereits bestehender Programme oder Programmteile, sowie das, was sich aus der Natur der Aufgabe und aus rein funktionalen Erwägungen ergebe, sei urheberrechtlich nicht geschützt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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