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Artikel-Schlagworte: „Urheberrechtsverletzung“

OLG Hamburg: Über 19.000 EUR Schadensersatz für die unberechtigte Nutzung von 127 Fotos und zwei Rezepten von der Internetseite “Marion’s Kochbuch”

Mittwoch, 5. Juni 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Urteil vom 02.05.2012, Az. 5 U 144/09
BGH, Beschluss vom 18.04.2013, Az. I ZR 107/12
Art. 103 Abs. 1 GG; § 97 Abs. 2 UrhG

Im Rahmen einer Revisionszulassungsbeschwerde hat der BGH auf ein bislang nicht veröffentlichtes Urteil des OLG Hamburg hingewiesen, nach welchem für die unberechtigte Nutzung von 127 Fotos und zwei Rezepten von der Internetseite “Marion’s Kochbuch” über 19.000,00 EUR Schadensersatz zu zahlen sind; das entspricht einem durchschnittlichen Schadensersatz von 150,00 EUR je Werk. Zum Volltext der BGH-Entscheidung: (more…)

BGH: Stellt das sog. Framing von urheberrechtlich geschützten Werken Dritter ohne deren vorherige Einwilligung eine Urheberrechtsverletzung dar? / Öffentliches Zugänglichmachen von fremden YouTube-Videos

Donnerstag, 16. Mai 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

BGH, Beschluss vom 16.05.2013, Az. I ZR 46/12
§ 15 Abs. 2 UrhG, § 19a UrhG, Art. 3 Abs. 1 EU-RL 2001/29

Der BGH hat die Frage, ob das sog. Framing von urheberrechtlich geschützten Werken Dritter (hier: ein YouTube Video) ohne deren Einwilligung eine Urheberrechtsverletzung darstellt, dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt. Zur Pressemitteilung Nr. 90/13 vom 16.5.2013: (more…)

BGH: Bei möglicher Urheberrechtsverletzung an einem Computerprogramm besteht Anspruch auf Besichtigung des Quellcodes

Donnerstag, 25. April 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 20.09.2012, Az. I ZR 90/09
§ 809 BGB

Der BGH hat entschieden, dass für denjenigen, der eine Urheberrechtsverletzung an einem Computerprogramm geltend macht, Anspruch auf Besichtigung des Quellcodes des vermeintlich verletzenden Programms besteht. Dies gelte auch, wenn unstreitig nicht das gesamte Programm übernommen worden sein soll, sondern lediglich Teile davon. Die Verletzung müsse jedoch wahrscheinlich sein, eine entfernte Möglichkeit genüge für den Besichtigungsanspruch nicht. Darüber hinaus müssten auch alle weiteren Anspruchsvoraussetzungen, die ohne Besichtigung nachgewiesen werden können (z.B. Nutzungsrechte), vorliegen, um einem wahllosen Geltendmachen des Besichtigungsanspruchs vorzubeugen. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Rostock: Zur örtlichen gerichtlichen Zuständigkeit bei Filesharing-Verstößen

Montag, 11. März 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Rostock, Beschluss vom 17.01.2013, Az. 2 UH 1/12
§ 4 Abs. 2 KonzVO MV, § 104 S.1 UrhG

Das OLG Rostock hat entschieden, dass es für die Qualifikation eines Rechtsstreits als Urheberrechtsstreit keine Rolle spielt, ob der Klageanspruch neben urheberrechtlichen Anspruchsgrundlagen auch auf andere Anspruchsgrundlagen gestützt wird oder gestützt werden kann; dieses habe nur zur Folge, dass der für Urhebersachen zuständige Richter auch zur Entscheidung über die sonstigen Anspruchsgrundlagen berufen sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG München: Zum Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen, insbesondere der Negativauskunft

Mittwoch, 30. Januar 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG München, Urteil vom 21.09.2006, Az. 29 U 2119/06
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 101a UrhG, § 812 Abs. 1 S.1, § 818 Abs. 2 BGB

Das OLG München hat in der vorliegenden Entscheidung in einem Nebensatz bestätigt, dass bei einer Auskunftsverpflichtung auch eine sog. Negativauskunft erteilt werden könne, also eine Auskunft, dass man zu dem jeweiligen Sachverhalt keine Auskunft erteilten kann. Zitat: “Die Beklagte hat in der Berufungsbegründung vom 20.04.2006, S. 32 dargetan, dass sie schon deshalb keine Auskunft über Lieferanten und andere Vorbesitzer erteilen könne, weil sie lediglich eine technische Infrastruktur für die Veröffentlichung von Verkaufsangeboten bereitstelle; damit hat die Beklagte der Sache nach eine Negativauskunft erteilt, nämlich dass sie über Namen und Anschriften von Herstellern, Lieferanten, anderen Vorbesitzern und gewerblichen Auftraggebern, die nicht mit den Anbietern personenidentisch sind, nichts weiß.” Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

OLG Köln: Wer (unerkannt) fremde urheberrechtswidrige Inhalte in einem Frame auf der eigenen Website wiedergibt, haftet nicht

Mittwoch, 28. November 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 14.09.2012, Az. 6 U 73/12
§ 3 Abs. 2 UWG, § 4 Nr. 6 UWG, Anhang (zu § 3 Abs. 3) Nr. 28, § 23 UrhG, § 24 Abs. 1 UrhG, § 72 UrhG

Das OLG Köln hat entschieden, dass derjenige, der eine fremde Website im Rahmen eines sog. Frames auf seiner eigenen Website wiedergibt, nicht für dortige Urheberrechtsverletzungen eines Dritten haftet (wenn ihm diese nicht ausnahmsweise vorher bekannt waren, er also vorsätzlich handelt). Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG Köln: Amazon-Händler haften für Urheberrechtsverletzungen an Fotos, die sie auf der Amazon-Plattform zur Verfügung gestellt bekommen

Freitag, 16. November 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Köln, (Hinweis-) Beschluss vom 16.11.2012, Az. 28 O 814/11
§
97 Abs. 1 UrhG

Die Internethandelsplattform Amazon beruht bekanntlich auf einem System, bei dem jedem Angebot unter Verwendung eines bestimmten EAN-Codes Produktfotos hinzugefügt werden. In der Regel sind dies die Produktfotos desjenigen Verkäufers, der das Produkt zum ersten Mal bei Amazon eingestellt und somit auch die entsprechende Artikelbeschreibung (Text, Fotos etc.) erstellt hat. Stellt ein Dritter nunmehr ein identisches Produkt an, lädt Amazon hierfür die Artikelbeschreibung des Konkurrenten samt Bildern hoch. In diesem Fall stellt sich die Frage, wie es zu bewerten ist, wenn der Konkurrent damit nicht einverstanden ist. Das LG Köln hat hierin eine Urheberrechtsverletzung erkannt und den “Folgeverkäufer” als Störer angesehen. Besondere Bedeutung hat die Entscheidung für die Verkäufer von Badeenten / Gummienten jeglicher Aufmachung. Der Hinweis des Landgerichts Köln lautet im Volltext: (more…)

BGH: Eltern haften nicht für ihre minderjährigen Kinder bei illegalem Filesharing - wenn sie diese vorher belehrt haben

Donnerstag, 15. November 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

BGH, Urteil vom 15.11.2012, Az. I ZR 74/12
§ 832 Abs. 1 BGB, § 97 UrhG

Der BGH hat entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt. Zum weiteren Teil der Pressemitteilung Nr. 193/2012: (more…)

LG Stuttgart: Betreiber von Facebook-Fanpage haftet für urheberrechtswidrigen Eintrag eines Fans

Dienstag, 9. Oktober 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Stuttgart, Urteil vom 20.07.2012, Az. 17 O 303/12
§ 16 UrhG, § 19a UrhG, § 97 UrhG

Das LG Stuttgart (Volltext siehe unten) hat entschieden, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage (Unternehmensseite) für Urheberrechtsverletzungen seiner Fans, also Dritter, haftet, die dadurch entstehen, dass diese ohne Berechtigung Fotos von Prominenten, z.B. Popstars, in ihre Fan-Beiträge einbinden. Was wir davon halten? Der Betreiber der Fanpage war wohl etwas dickfellig, auf Krawall gebürstet oder einfach nur schlecht beraten. Dem Urteil ging nämlich nicht nur eine Abmahnung voraus, sondern auch eine vorwarnende (kostenfreie?) E-Mail des betroffenen Prominenten. Möglicherweise wurde hier aber auch nur der “strategische Absturz” gesucht, zumal der Fanpage-Betreiber ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen ließ und den Einspruch hiergegen vor der mündlichen Verhandlung zurücknahm. (more…)

LG Hamburg: Online-Händler haftet für unlizenzierte Konzert-DVDs

Donnerstag, 4. Oktober 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Beschluss vom 13.04.2012, Az. 308 O 125/12
§ 97 UrhG

Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein Onlinehändler (hier: bei Amazon) für den Vertrieb nicht lizenzierter Konzertaufnahmen auf DVD haftet. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn ihm erkennbar gewesen sei, dass es sich um urheberrechtsverletzendes Material handele. Vorliegend sei dies allerdings offensichtlich gewesen. Damit bleibt das LG Hamburg bei seiner bisherigen Rechtsprechung (hier).

Portugal = Filesharing-Paradies?

Montag, 1. Oktober 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtNach einem Bericht von heise online (hier) ist privates Filesharing in Portugal rechtmäßig. Die Staatsanwaltschaft in Lissabon lehnte eine strafrechtliche Verfolgung von ca. 2000 Tauschbörsennutzern mit der Begründung ab, dass der Up- und Download von Daten in P2P-Netzwerken legal sei, so lange dieser sich im nicht-gewerblichen Bereich abspiele. Letzteres werde beim Up-/Download einzelner Lieder und Filme - im Gegensatz zur Rechtsprechung in Deutschland - angenommen. Somit sei auch eine zivilrechtliche Verfolgung durch die Rechteinhaber gegen portugiesische Tauschbörsennutzer erschwert, da vermutlich keine Auskunft über die hinter ermittelten IP-Adressen stehenden Anschlussinhaber erteilt würde. Schließlich sei nach Auffassung der Staatsanwaltschaft die Vorlage von IP-Adressen auch ein ungenügendes Mittel zur Aufspürung von Urheberrechtsverletzern, da eben lediglich der Anschlussinhaber identifiziert werde. Ob die Ansicht, dass private Up-/Downloads - auch von einer nicht-legalen Quelle - zulässig sind, mit der europäischen Copyright-Richtlinie in Einklang steht, ist bislang gerichtlich jedoch noch nicht bestätigt.

BGH: Bei illegalem Filesharing besteht Auskunftsanspruch gegen Provider auch dann, wenn Filesharer selbst nicht “in gewerblichem Ausmaß” gehandelt hat / Bitte hör auf zu träumen, alles kann nur schlechter werden!

Montag, 13. August 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

BGH, Beschluss vom 19.04.2012, Az. I ZB 80/11
§ 101 Abs. 2 UrhG

Der BGH hat entschieden, dass einem Rechteinhaber bei illegalem Filesharing auch dann ein Auskunftsanspruch gegen Provider zusteht, wenn der Filesharer selbst nicht “in gewerblichem Ausmaß” gehandelt hat. Es sei nicht erforderlich, dass die rechtsverletzenden Tätigkeiten das Urheberrecht oder ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht in gewerblichem Ausmaß verletzt hätten. Dies mag ob der entgegenstehenden Haltung des Gesetzgebers (vgl. insbesondere BT-Drs. 16/5048, S. 65, Heymann, CR 2008, 568, 570) entsetzen verwundern, entspricht aber zumindest dem Gesetzeswortlaut. So lautet § 101 Abs. 2 UrhG: “In Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung oder in Fällen, in denen der Verletzte gegen den Verletzer Klage erhoben hat, besteht der Anspruch unbeschadet von Absatz 1 auch gegen eine Person, die in gewerblichem Ausmaß … 3. für rechtsverletzende Tätigkeiten genutzte Dienstleistungen erbrachte“. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

US-Gericht: Wer auf fremde Videostreams verlinkt oder diese lediglich ansieht, begeht keine Urheberrechtsverletzung / Kompa-tibel?

Montag, 6. August 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammEin Berufungsgericht im 7. US-Bezirk hat laut einem Bericht von Heise (hier) entschieden, dass die Betreiber der Video-Website myVidster nicht wegen Urheberrechtsverletzungen haftbar gemacht werden können, weil sie Streams von fremden Servern abspielen, die von myVidster-Nutzern per Link angezeigt werden. Auch das Betrachten sei straflos möglich, soweit der Stream nicht im Rahmen einer permanenten elektronischen Kopie aufgezeichnet werde. Geklagt hatte ein Porno-Produzent mit Rückenwind der  Motion Picture Association of America (MPAA); myVidster hatte daraufhin Unterstützung von Google und Facebook erhalten. Einen ähnlichen Fall, allerdings in Bezug auf die Verlinkung von Fremdinhalten im Rahmen der Textberichterstattung, hatte der BGH beim sog. Heise-Urteil zu entscheiden (BGH, 14.10.2010, Az. I ZR 191/08; hier). Zu dieser Thematik dürfen wir auch auf die BGH-Entscheidung zur Wiedergabe fremder RSS-Feeds verweisen (BGH, Urteil vom 27.03.2012, Az. VI ZR 144/11, hier) Etwas anders gelagert ist dagegen wohl der Rechtsstreit des Kollegen Kompa, welcher ein YouTube-Video über den Arzt Dr. Klehr verlinkte (hier). Dort geht es um das angebliche Zueigenmachen einer fremden Meinung in dem Video, welche das LG Hamburg in der ihm eigenen eher meinungs- und äußerungsfeindlichen Rechtsprechung bejaht hat.

LG Hamburg: Keine Prüfpflichten des Anschlussinhabers gegenüber im Haushalt lebenden volljährigen Kindern im Rahmen der Störerhaftung bei Filesharing

Dienstag, 31. Juli 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Verfügung vom 21.06.2012, Az. 308 O 495/11
§ 97 UrhG

Das LG Hamburg hat im Rahmen eines Hinweisbeschlusses entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses sein volljähriges, im Haushalt lebendes Kind nicht fortlaufend daraufhin zu überwachen hat, dass dieses keine Urheberrechtsverletzung in Form illegalen Filesharings begeht. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

AG Köln: 45,00 EUR Schadensersatz pro unrechtmäßig verwendetem Foto bei eBay

Montag, 25. Juni 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

AG Köln, Urteil vom 24.05.2012, Az. 137 C 53/12
§ 97 Abs. 2 UrhG, § 72 UrhG, § 19a UrhG, § 15 Abs. 2 UrhG

Das AG Köln hat entschieden, dass für die unberechtigte Nutzung fremder Fotos im Rahmen von eBay-Auktionen ein Schadensersatz in Höhe von 45,00 EUR pro Bild angemessen ist, wenn es sich bei dem Urheber nicht um einen Berufsfotografen handelt. Die “Honorarempfehlung der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing” (MFM) sei zwar bei der Bemessung des Schadensersatzes zu berücksichtigen (hier wären 90,00 EUR pro Bild zu veranschlagen); es sei jedoch ebenso dem Umstand Rechnung zu tragen, dass der Kläger vorliegend nicht zu dem Personenkreis gehöre, für den die Empfehlungen getätigt worden seien (Berufsfotograften, Bildagenten). Dementsprechend seien die dort genannten Beträge zu reduzieren. Ein Aufschlag wegen Nichtnennung des Klägers als Lichtbildner sei ebenfalls nicht geboten. Es sei nicht dargelegt worden, dass es für ihn von wesentlicher Bedeutung sei, dass er durch Namensnennung auf seine Leistungen im Bereich der Produktfotografie hinweisen könne. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Berlin: Wikimedia Foundation Inc. haftet ab Kenntnis für Urheberrechtsverletzungen der Wikipedia-Autoren

Donnerstag, 21. Juni 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Berlin, Beschluss vom 06.10.2011, Az. 15 O 377/11
§ 15 Abs. 2 UrhG, § 19a UrhG, § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG, § 2039 BGB

Das LG Berlin hat entschieden, dass die Wikimedia Foundation Inc. für Urheberrechtsverletzungen der Wikipedia-Autoren in Wikipedia-Artikeln haftet, allerdings erst ab Kenntnis von dem Verstoß. Zum Volltext der Entscheidung:
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OLG Köln: Keine Urheberrechtsverletzung durch Framing?

Dienstag, 24. April 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Köln, Urteil vom 16.03.2012, Az. 6 U 206/11
§ 19a UrhG, § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG

Das OLG Köln hat entschieden, dass der Betreiber einer Webseite, der im Wege des Framings fremde Bilder in die Webseite einbindet, regelmäßig keine urheberrechtlich relevante Verwertungshandlung vornimmt. Vorliegend wurde diese Frage vom OLG jedoch nicht abschließend entschieden, da die streitgegenständlichen Bilder ohnehin von Internetnutzern nicht für Inhalte der Unterseite der Beklagten gehalten worden seien. In jedem einschlägigen Frame war der Hinweis “Die­ser Service wird Ihnen von P..de zur Verfügung gestellt. Powered by U.” angebracht, der für Nutzer klar erkennbar gemacht habe, dass die Beklagte nicht den Inhalt der Online-Kataloge verantwortete, sondern Interessierten lediglich einen erleichterten Zugang zu dieser Fremd­leistung geboten habe. Aus diesem Grund konnte die Klägerin gegen die Beklagte keine Ansprüche auf Unterlassung und Ersatz von Abmahnkosten durchsetzen. Die Frage der Haftung des Bereitstellers der Lichtbilder, auf dessen Server die Frames verlinkt waren, war im vorliegenden Verfahren nicht zu klären. Zum Volltext der Entscheidung:
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