Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hannover: Unterlassungserklärung kann nicht „unter der auflösenden Bedingung einer auf Gesetz oder höchstrichterlicher Rechtsprechung beruhenden eindeutigen Klärung des zu unterlassenden Verhaltens“ abgegeben werdenveröffentlicht am 3. März 2016
LG Hannover, Urteil vom 21.07.2015, Az. 18 O 159/15
§ 69c S. 1 Nr. 3 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhGDas LG Hannover hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung „unter der auflösenden Bedingung einer allgemein verbindlichen d.h. auf Gesetz oder höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhenden Klärung des zu unterlassenden Verhaltens“ nicht ausreichend ist, um die Wiederholungsgefahr zu beseitigen. Zum Volltext der Entscheidung hier. Zur gleichlautenden Entscheidung des OLG Hamburg hier. Zitat aus dem Urteil der Kammer: (mehr …)
- OLG Hamburg: Unterlassungserklärung kann nicht „unter der auflösenden Bedingung einer auf Gesetz oder höchstrichterlicher Rechtsprechung beruhenden eindeutigen Klärung des zu unterlassenden Verhaltens“ abgegeben werdenveröffentlicht am 3. März 2016
OLG Hamburg, Urteil vom 22.01.2015, Az. 5 U 271/11
§ 4 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 10 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung, die „unter der auflösenden Bedingung einer auf Gesetz oder höchstrichterlicher Rechtsprechung beruhenden eindeutigen Klärung des zu unterlassenden Verhaltens als rechtmäßig“ abgegeben wird, nicht die Wiederholungsgefahr beseitigt. Zum Volltext der Entscheidung hier. Zur gleichlautenden Entscheidung des LG Hannover hier. Zitat aus dem Urteil des Senats: (mehr …)
- EuGH: adidas wehrt sich zu Recht gegen Gemeinschaftsmarke, die aus zwei Parallelstreifen für Sportschuhe bestehtveröffentlicht am 2. März 2016
EuGH, Beschluss vom 17.02.2016, Az. C-396/15
Art. 65 EU-RL 207/2009Der EuGH hat entschieden, dass der Sportartikelhersteller adidas AG ein Widerspruchsrecht gegenüber der Eintragung einer Gemeinschaftsmarke durch die Shoe Branding Europe BVBA hat, welche Parallelstreifen auf Sportschuhen zum Gegenstand hat. Unterschiede hinsichtlich der Anzahl und der Länge der Streifen genügten nicht, um die Ähnlichkeiten der streitigen Marken in Frage zu stellen. Zur Pressemitteilung Nr. 17/16 des EuGH vom 24.02.2016 hier. Zum Volltext der Entscheidung in englischer Sprache hier.
- BGH: Betreiber von Ärzte-Bewertungsportal www.jameda.de muss zu Unrecht bewertetem Arzt umfassend Auskunft zu dem bewertenden Nutzer erteilenveröffentlicht am 1. März 2016
BGH, Urteil vom 01.03.2016, Az. VI ZR 34/15
§ 12 Abs. 1 TMG, § 823 BGB, § 1004 BGBDer BGH hat entschieden, dass der Betreiber eines Ärzte-Bewertungsportals, welches die Abgabe von anonymen oder pseudonymen Bewertungen ermöglicht, bei Hinweisen eines Arztes, dass mit dem bewertenden Nutzer überhaupt kein Kontakt bestanden habe, umfassenden Prüfungs- und Auskunftspflichten unterliegt. Derart verdeckt abgegebene Bewertungen erschwerten es dem betroffenen Arzt, so der Senat, gegen den Bewertenden direkt vorzugehen. Vor diesem Hintergrund hätte die beklagte Portalbetreiberin die Beanstandung des betroffenen Arztes dem Bewertenden übersenden und ihn dazu anhalten müssen, ihr den angeblichen Behandlungskontakt möglichst genau zu beschreiben. Darüber hinaus hätte sie den Bewertenden auffordern müssen, ihr den Behandlungskontakt belegende Unterlagen, wie etwa Bonushefte, Rezepte oder sonstige Indizien, möglichst umfassend vorzulegen. Diejenigen Informationen und Unterlagen, zu deren Weiterleitung sie ohne Verstoß gegen § 12 Abs. 1 TMG in der Lage gewesen wäre, hätte sie an den Kläger weiterleiten müssen. Zur Pressemitteilung Nr. 049/2016 vom 01.03.2016: (mehr …)
- VG Potsdam: Bürger hat keinen uneingeschränkten Geheimhaltungsanspruch gegen die Verwaltung / Presseauskünfteveröffentlicht am 29. Februar 2016
VG Potsdam, Beschluss vom 16.12.2015, Az. 9 L 1406/15
§ 123 Abs. 1 VwGO, § 30 VwVfG, § 1 Abs. 3 VwVfG i.V.m. § 5 Abs. 1 VwVfGBbgDas VG Potsdam hat entschieden, dass das sogenannte Verwaltungsgeheimnis gemäß § 30 VwVfG bzw. § 1 Abs. 3 VwVfG i.V.m. § 5 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) Bürgern keinen uneingeschränkten Geheimhaltungsanspruch gewährt, der insbesondere auch durch den presserechtlichen Auskunftsanspruch gemäß § 5 Abs. 1 des Brandenburgischen Pressegesetzes (BbgPG) nicht überwunden werden könne. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Zum Nachweis eines Lizenzvertrages im kaufmännischen Geschäftsverkehr bedarf es eines schriftlichen Vertragesveröffentlicht am 24. Februar 2016
BGH, Urteil vom 21.10.2015, Az. I ZR 173/14
§ 30 Abs. 1 MarkenG, § 103 Abs. 1 InsO, Art. 23 Abs. 1 S.2 GMVDer BGH hat entschieden, dass der Nachweis des Abschlusses eines Lizenzvertrages im kaufmännischen Geschäftsverkehr in der Regel nur durch Vorlage einer schriftlichen Dokumentation des Vertragsschlusses erbracht werden kann (Fortführung von BGH, Urteil vom 27. März 2013 – I ZR 93/12, GRUR 2013, 1150 Rn. 51 = WRP 2013, 1473 – Baumann). Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Berlin: Inseriert der Makler eine Immobilie mit falscher Postleitzahl, handelt er wettbewerbswidrig / Irreführungveröffentlicht am 23. Februar 2016
LG Berlin, Urteil vom 04.08.2015, Az. 15 O 56/15 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWGDas LG Berlin hat entschieden, dass ein Makler, der eine Immobilie mit falscher Postleitzahl auf einem Immobilienportal inseriert, wettbewerbswidrig handelt. Im vorliegenden Fall wurde eine Immobilie im Stadtteil Berlin-Friedrichshain auch mit der Lagebeschreibung Berlin-Lichtenberg, Berlin-Kreuzberg und Berlin-Prenzlauer Berg inseriert. Die Lagebeschreibung hielt das Gericht für wesentlich. Diie Lage sei ein wesentliches Kriterium für die Entscheidung zum Kauf oder zur Miete einer Immobilie. Insbesondere die Frage, in welchem Ortsteil sich die Wohnung innerhalb eines Bezirks befinde, sei für die angesprochenen Verkehrskreise keinesfalls nachrangig, sondern habe maßgebliche Bedeutung. Außerdem sei gerichtsbekannt, dass die Berliner Bezirke flächenmäßig oft größer seien als Bezirke in kleineren Großstädten und sich die Ortsteile in Attraktivität, Lebensgefühl, vorhandener Infrastruktur, Kauf- bzw. Mietpreisen, Bevölkerungszusammensetzung und anderen Faktoren teils erheblich voneinander unterschieden. Dementsprechend sei das Vorgehen des Maklers als Manipulation der Suchergebnisse zu werten, was wiederum den Tatbestand der Irreführung erfülle, da die angezeigte Immobilie tatsächlich nicht der Suchanfrage des Nutzers entspreche. Gegen das Urteil ist Berufung beim KG Berlin eingelegt worden (Az. 5 U 115/15).
- OLG München: Betreiber von YouTube haftet nicht als Täter für Urheberrechtsverletzungen Dritterveröffentlicht am 22. Februar 2016
OLG München, Urteil vom 28.01.2016, Az. 29 U 2798/15 – nicht rechtskräftig
§ 16 UrhG, § 19a UrhG, § 97 II UrhG, § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 ZPODas OLG München hat entschieden, dass die beklagte Betreiberin einer Internetplattform für mediale Inhalte (hier: YouTube) nicht als Täter für Urheberrechtsverletzungen von Nutzern der Plattform haftet. Täter sei nach § 25 Abs. 1 StGB derjenige, der die Zuwiderhandlung selbst oder in mittelbarer Täterschaft begehe. Für eine täterschaftlich begangene Urheberrechtsverletzung müssten die Merkmale einer der handlungsbezogenen Verletzungstatbestände des Urheberrechts erfüllt sein; der Umstand, dass der Provider, der eine Plattform für fremde Inhalte eröffnet, damit einen Beitrag zu Urheberrechtsverletzungen leiste, die die Benutzer der Plattform dort begehen, reiche danach für eine täterschaftliche Haftung des Providers nicht aus. Die Beklagte mache sich die von den einstellenden Nutzern öffentlich zugänglich gemachten Inhalte auch nicht zu Eigen. Für den maßgeblichen verständigen Durchschnittsnutzer übernehme die Beklagte keine Verantwortung für diese Inhalte; vielmehr sei jedem verständigen Nutzer klar, dass es sich dabei nicht um Inhalte handele, für welche die Beklagte die inhaltliche Verantwortung übernähme oder mit denen sie sich identifizierte, sondern um solche, die von Dritten herrührten und von diesen abrufbar gemacht würden. Der Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Zum Volltext des Urteils hier.
- OLG Nürnberg: Taxi-Genossenschaft darf ihren Mitgliedern nicht verbieten, ihre Positionsdaten an Taxi-App zu übermitteln oder für diese zu werbenveröffentlicht am 19. Februar 2016
OLG Nürnberg, Endurteil vom 22.01.2016, Az. 1 U 907/14
§ 1 GWB, § 2 GWB, § 17 GWB, § 19 GWB, § 33 Abs. 1 GWBDas OLG Nürnberg hat Bestimmungen einer Taxigenossenschaft-Satzung für wettbewerbswidrig erklärt, nach denen die Mitglieder während eines von der Genossenschaft vermittelten Fahrauftrags keine Werbung für die Betreiberin einer Taxi-App betreiben oder ihre Positionsdaten an diese übertragen dürfen. Hierin liege eine unzulässige Behinderung der Betreiberin der Taxi-App. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- FG Düsseldorf: Ein freiberuflicher IT-Dienstleister, der zeitweilig in den Niederlanden arbeitet, kann gleichwohl vollständig der deutschen Besteuerung unterliegen / § 1 Abs. 1 EStGveröffentlicht am 18. Februar 2016
FG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2016, Az. 13 K 952/14 E
§ 1 Abs. 1 S. 1 EStG, Art. 9 Abs. 2 S. 1 DBA NL
Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass ein freiberuflicher IT-Mitarbeiter, der in den Niederlanden zeitweilig ein dort belegenes Büro zur freien Mitarbeit bei einem anderen Unternehmen nutzt, gleichwohl in Deutschland steuerpflichtig ist. Das Büro war von dem Unternehmen auch als allgemeines Besprechungszimmer genutzt worden. Das Besteuerungsrecht für die streitbefangenen Einnahmen stehe entgegen der Auffassung des Klägers nicht den Niederlanden zu. Denn er habe seine Tätigkeit nicht durch Benutzung einer ihm in den Niederlanden regelmäßig zur Verfügung stehenden ständigen Einrichtung ausgeübt. Zum Volltext der Entscheidung hier.