Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Memmingen: Videoaufnahmen mit einer DashCam unterliegen einem Beweisverwertungsverbot / Kein Schmerzensgeldveröffentlicht am 17. Februar 2016
LG Memmingen, Endurteil vom 14.01.2016, Az. 22 O 1983/13
§ 276 BGB, § 823 Abs.1 BGB , § 823 Abs.2 BGB, § 1004 Abs.1 BGB, § 6b Abs. 1 BDSG, § 6 b Abs. 5 BDSGDas LG Memmingen hat entschieden, dass die Aufnahmen einer Onboard-Videocamera (DashCam), soweit sie ein privates Anwesen erfassen, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen. Im Übrigen unterlägen mit der DashCam angefertigte Aufnahmen einem Verwertungsverbot, weil sie rechtswidrig gefertigt würden. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Fluglinie darf Flugpreis bereits vollständig bei Buchung anfordernveröffentlicht am 17. Februar 2016
BGH, Urteil vom 16.02.2016, Az. X ZR 97/14
BGH, Urteil vom 16.02.2016, Az. X ZR 98/14
BGH, Urteil vom 16.02.2016, Az. X ZR 5/15
§ 307 Abs. 1 S.1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 320 BGB, § 646 BGB, § 1 UKlaGDer BGH hat entschieden, dass Luftfahrtunternehmen bereits bei der Buchung die Zahlung des Flugpreises anfordern dürfen. Entsprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen, nach denen der Flugpreis unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung bei Vertragsschluss vollständig zur Zahlung fällig sei, stellten keine unangemessene Benachteiligung der Fluggäste dar. Zur Pressemitteilung des BGH Nr. 041/2016 vom 16.02.2016 hier.
- LArbG Berlin-Brandenburg: Arbeitgeber darf Browserverlauf des Arbeitnehmers überprüfenveröffentlicht am 15. Februar 2016
LArbG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.01.2016, Az. 5 Sa 657/15 – nicht rechtskräftig
§ 626 BGBDas LArbG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein Arbeitgeber den Browserverlauf eines Arbeitnehmers bei einem dienstlich zur Verfügung gestellten PC ohne vorherige Ankündigung und ohne Einholung einer Einwilligung überprüfen darf. Die gewonnenen Daten unterliegen in einem Kündigungsschutzverfahren keinem Beweisverwertungsverbot. Zwar würde es sich um personenbezogene Daten handeln. Diese dürften jedoch verwendet werden, weil das BDSG eine Speicherung und Auswertung des Browserverlaufs zur Missbrauchskontrolle auch ohne eine derartige Einwilligung erlaube und der Arbeitgeber im vorliegenden Fall keine Möglichkeit gehabt habe, mit anderen Mitteln den Umfang der unerlaubten Internetnutzung nachzuweisen. Zur Pressemitteilung des LArbG Berlin-Brandenburg, Nr. 9/2016 vom 12.02.2016 hier.
- VG Schleswig: Verwaltungsbehörde muss Verfügung mit der Belehrung versehen, dass der Rechtsbehelf auch elektronisch eingelegt werden kannveröffentlicht am 12. Februar 2016
VG Schleswig, Urteil vom 05.11.2015, Az. 1 A 24/15
§ 55a VwGO, § 58 Abs. 1 VwGO, § 58 Abs. 2 VwGODas VG Schleswig hat entschieden, dass eine Verwaltungsbehörde Bescheide stets mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen muss, die deutlich macht, dass der Rechtsbehelf auch in elektronischer Form eingelegt werden kann. Unterbleibe die Belehrung oder werde sie unrichtig erteilt, so sei die Einlegung des Rechtsbehelfs nur innerhalb eines Jahres seit Zustellung, Eröffnung oder Verkündung zulässig. Eine Ausnahme gelte lediglich für den Fall, dass die Einlegung vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich sei oder eine schriftliche oder elektronische Belehrung dahin erfolge, dass ein Rechtsbehelf nicht gegeben sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Potsdam: Wer als Mobilfunkanbieter mit „unbegrenztem Datenvolumen pro Monat“ wirbt, darf sich in einer AGB-Klausel nicht die Drosselung der Übertragungsgeschwindigkeit vorbehalten / „ab 500 MB 56 Kbit/S“veröffentlicht am 9. Februar 2016
LG Potsdam, Urteil vom 14.01.2016, Az. 2 O 148/14
§ 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB, § 1 UKlaGDas LG Potsdam hat entschieden, dass der Mobilfunkanbieter E-Plus nicht mit einem „unbegrenzten Datenvolumen pro Monat“ werben darf, wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Erreichen eines Datenvolumens von 500 MB die Surfgeschwindigkeit auf 56 Kbit/s gedrosselt wird. Zum Volltext hier.
- LG München I: Mitglied einer Verwertungsgesellschaft muss nicht beliebige Abzüge an seinen Ausschüttungen duldenveröffentlicht am 5. Februar 2016
LG München I, Teilurteil vom 24.05.2012, Az. 7 O 28640/11
§ 7 UrhWahrnG, § 63a UrhG, § 242 BGB, § 305 BGB, § 307 BGBDas LG München I hat entschieden, dass der Bezugsberechtigte einer Verwertungsgesellschaft Abzüge von seinen verlegten Werken in Form eines Verlegeranteils und Ausschüttungen an Berufsvereinigungen gemäß § 12 der Verteilungspläne Wissenschaft nicht dulden muss. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- KG Berlin: Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit von gesundheitsbezogenen Angaben in der Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel / „Macht schlau“veröffentlicht am 4. Februar 2016
KG Berlin, Urteil vom 10.07.2015, Az. 5 U 154/14
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG a.F.; Art. 5 EGV 1924/2006, Art. 6 EGV 1924/2006, Art. 10 Abs. 1 EGV 1924/2006Das KG Berlin hat entschieden, dass mehrere gesundheitsbezogene Werbeaussagen eines Verkaufssenders für ein Nahrungsergänzungsmittel irreführend sind. Dazu gehörten u.a. die Behauptungen „dieses Produkt macht schlau“ oder „der Ginkgobaum sorgt nachweislich für eine verbesserte Durchblutung der Kapillaren“. Dabei handele es sich um gesundheitsbezogene Angaben, die in dieser Form weder nachgewiesen noch durch die Health Claims Verordnung (HCVO) zugelassen seien. Zwar bestünden für einige Inhaltsstoffe des beworbenen Mittels Zulassungen nach der HCVO, die Angaben müssten sich dann jedoch auch spezifisch auf die dort genannten Stoffe beziehen und nicht auf das Mittel im Allgemeinen. Zudem seien einige Angaben falsch wiedergegeben. Die Angaben „Eisen trägt zu einer normalen kognitiven Funktion bei“ und „Pantothensäure trägt zu einer normalen geistigen Leistung bei“ wären gemäß der HCVO zugelassen, jedoch könne daraus nicht vorliegende Aussage abgeleitet werden, dass ein Produkt „schlau mache“. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Köln: Telekommunikationsprovider darf IP-Adressen eines Anschlussinhabers zeitlich begrenzt speichernveröffentlicht am 3. Februar 2016
OLG Köln, Urteil vom 14.12.2015, Az. 12 U 16/13
§ 44 Abs. 1 S. 1 TKG, § 97 Abs. 3 S. 3 TKG, § 100 Abs. 1 TKG; Art. 10 GGDas OLG Köln hat entschieden, dass ein Telekommunikationsdienstleister (Provider) das Recht hat, bestimmte Daten eines Anschlussinhabers bei Einwahl in das Internet zeitlich begrenzt (Löschung erfolgt vier Tage nach Beendigung der Verbindung) zu speichern. Hierzu gehöre die zugewiesene dynamische IP-Adresse, der Nutzungszeitraum und die Kundennummer, ersatzweise der Kundenname. Der Kläger hat die Ansicht vertreten, sein von ihm verklagter Provider sei gemäß §§ 44 Abs. 1 Satz 1, 97 Abs. 3 Satz 3 TKG, Art. 10 GG zur Speicherung von Verbindungsdaten nicht berechtigt sowie zur unverzüglichen Löschung verpflichtet. Die im Verfahren LG Köln 13 OH 356/09 ergangenen Beschlüsse seien rechtswidrig. Das Landgericht und das Oberlandesgericht haben demgegenüber entschieden, dass Anspruch auf unverzügliche Löschung der o.g. Daten nicht bestehe, weil der Erlaubnistatbestand der §§ 44 Abs. 1 Satz 1, 100 Abs. 1 TKG eingreife. Auch Urheberrechtsverstöße seien als Störung der Telekommunikationsanlage nach § 100 TKG zu bewerten. Die Speicherung sei zur Abwehr technisch erforderlich. Der Eingriff in das Recht auf Wahrung des Fernmeldegeheimnisses werde so gering wie möglich gehalten, indem die Daten getrennt gespeichert würden und auch die Mitarbeiter der Beklagten sie erst nach Auftreten eines konkreten Verdachts zusammenführen könnten. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Köln: Kein Wettbewerbsverstoß, obwohl „zertifizierter Bausachverständiger (TÜV)“ nur „Sachverständiger für Feuchte und Schimmelpilzbelastungen (TÜV)“ istveröffentlicht am 3. Februar 2016
OLG Köln, Urteil vom 15.01.2016, Az. 6 U 103/15
§ 5 Abs. 1 Nr. 3 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass ein Sachverständiger sich auf seinem Briefbogen als „zertifizierter Bausachverständiger (TÜV)“ bezeichnen darf. Streitgegenständlich war die folgende (Teil-) Darstellung:
- LG München I: Zeigt Amazon in den Suchergebnissen neben der gesuchten Marke Konkurrenzprodukte, liegt eine Markenverletzung vorveröffentlicht am 2. Februar 2016
LG München I, Urteil vom 18.08.2015, Az. 33 O 22637/14
§ 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5, Abs. 7 MarkenGDas LG München hat entschieden, dass eine Markenrechtsverletzung vorliegt, wenn der Betreiber einer Internet-Verkaufsplattform in der Ergebnisliste seiner Suchmaschine neben der gesuchten Marke auch konkurrierende Waren anderer Hersteller aufführt. Zum Volltext der Entscheidung hier.