IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. Januar 2011

    Der von Jung von Matt/Pulse für das Schuhportal zalando.de gestaltete TV-Werbespot dürfte hinreichend bekannt sein, ebenfalls die in dem Spot vereinnahmte Symbolfigur der 68er-Bewegung, der Alt-Kommunarde Reiner Langhans. Mancher Leser wird sich gefragt haben, ob dies alles rechtens sei und Langhans gegebenenfalls sogar seine Einwilligung zu solcher Werbung habe geben müssen. Dass er dies offensichtlich nicht getan hat, entnehmen wir einer Mitteilung der (Münchener) Abendzeitung, welche Langhans mit den Worten zitiert „Die verdienen Geld mit meinem Bild. Dafür müssen sie zahlen.“ und wuv.de. Letztere berichtete, dass sich Langhans mit Zalando (wohl außergerichtlich) „geeinigt“ habe – und dem Vernehmen nach nunmehr selbst in dem nächsten Zalando-Spot auftauchen soll. Rechtlicher Hintergrund dürfte eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sein, welche allgemein Schadensersatz- und in besonders krassen Fällen auch Schmerzensgeldforderungen nach sich ziehen kann. Im vorliegenden Fall fühlte sich Langhans als „ranzig und verblödet“ dargestellt. Was wir davon halten? (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. Juli 2009

    Ein Kollege berichtet in seinem Blog über eine weitere Abmahnung der Firma K&K Logistics durch die Kollegen Winterstein und führt unter anderem aus: „Gibt es eigentlich noch Leute, die ihre T-Shirts des o.g. Künstlers noch bei eBay verkaufen? Ratsam ist das nämlich nicht.„. Ratsam ist das sehr wohl. Genauso ratsam wie es ist, andere Originalprodukte anderer Hersteller auf der Internethandelsplattform eBay zu verkaufen, wenn nicht gerade – eher selten – kartellrechtskonforme Vertriebsbeschränkungen bestehen. Unter gar keinen Umständen ratsam ist dagegen, Plagiate an den Start zu bringen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. März 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBei datenschutzrechtlichen Auskunftsverlangen stellt sich aus der rechtsanwaltlichen Sicht durchaus schon mal die Frage, welcher Gegenstandswert für die Abrechnung nach dem RVG anzusetzen ist. Hierzu existiert bereits Rechtsprechung. Das LG Berlin, Beschluss vom 20.02.2009, Az.  16 O 64/09, setzte einen Gegenstandswert von 300,00 EUR fest, das AG Montabaur, Beschluss vom 02.04.2008, Az. 15 C 189/08, nahm einen ähnlich minimalen Gegenstandswert von 500,00 EUR an und das AG Darmstadt, Beschluss vom 05.03.2007, Az. 303 C 19/07, einen Gegenstandswert von immerhin 4.000,00 EUR.

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