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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 18. Juni 2011

    Laut einer Pressemitteilung von eBay vom 14.06.2011 (hier) dürfen ab sofort „gewerbliche Verkäufer Filme, die mit „FSK ab 18“ und Computerspiele, die mit „USK ab 18″ gekennzeichnet sind, auf dem eBay-Marktplatz“ angeboten werden. Allerdings sind die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes sicherzustellen, etwa, dass beim Versand ein Paket mit „FSK ab 18“- bzw. „USK ab 18“-Artikeln nicht an Kinder oder Jugendliche ausgehändigt wird. Anzügliche Werke dürfen weiterhin nicht vertrieben werden. Zitat: „Bitte beachten Sie, dass pornographische oder überwiegend soft-erotische Filme oder Computerspiele unabhängig von etwaigen Altersfreigaben weiterhin nicht erlaubt sind.“

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