LG Nürnberg-Fürth: Umsatzsteueridentifikationsnummer muss nur angeben werden, wenn diese vorhanden ist
Montag, 7. November 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt
LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 25.03.2010, Az. 3 HK O 9663/09
§ 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG
Das LG Nürnberg-Fürth hat in dieser Entscheidung eigentlich Offensichtliches klargestellt. Das Gericht wies darauf hin, dass nur derjenige (hier: ein Rechtsanwalt) zur Angabe einer Umsatzsteueridentifikationsnummer verpflichtet ist, der über eine solche auch verfügt. Zum Zitat der Begründung:
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