IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. April 2010

    Die japanische Tageszeitung Nihon Keizai Shimbun (vulgo: Nikkei) hat genug. Nachdem sie ihr Informationsangebot in ein kostenpflichtiges umgewandelt hat – lediglich Teaser sind kostenlos, im Übrigen kostet der Text aus dem Land der aufgehenden Sonne 32,00 EUR den Monat – erklärt sie nunmehr den vermeintlich schäbigen Bootleggern den Krieg. Links sollen nämlich nach Meldung von Golem verboten sein. Wer dem zuwider handelt, soll sich nach dem Willen der Verleger schon einmal für ihre Schadensersatzforderungen warm machen. Golem erklärt, dass derjenige, der einen huldigen Link auf die Inhalte der Zeitung legen wolle, per E-Mail um Erlaubnis fragen müsse und zu erläutern hätte, warum er die Zeitung verlinken wolle. (mehr …)

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