IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 11. August 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBAG, Urteil vom 19.02.2015, Az. 8 AZR 1007/13
    § 7 BDSG, § 32 Abs. 1 BDSG, § 823 Abs. 1 BGB,
    Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK

    Das BAG hat entschieden, dass die heimliche Video-Observation eines Arbeitnehmers durch einen Privatdetektiv ohne ernsthafte Zweifel das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzt. Für den Beobachtungszeitraum hatte im vorliegenden Fall eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegen, der ein hoher Beweiswert zukomme, so der Senat. Die Observation sei zu dem Zweck erfolgt, ein (vermutetes) Fehlverhalten der Klägerin im Zusammenhang mit der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit aufzudecken. Die Beklagte habe aber keine begründeten Gesichtspunkte für ernsthafte Zweifel am Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit genannt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. Oktober 2014

    OVG Hamburg, Beschluss vom 24.09.2014, Az. 3 Bs 175/14
    § 2 Abs. 1 Satz 2 PBefG, § 14 HmbVwVG

    Das OVG Hamburg hat entschieden, dass das Betriebsverbot der Stadt Hamburg gegenüber der Uber B.V. und Uber Germany GmbH rechtens ist. Den Unternehmen bleibt es verboten, Beförderungswünsche von Fahrgästen über die App „uber pop“ oder in sonstiger Weise an Fahrer zu vermitteln, soweit diese mit der Erfüllung der Beförderungswünsche entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung durchführen würden, ohne im Besitz der nach dem PBefG erforderlichen Genehmigung zu sein. Darüber hinaus dürfen sie nicht mehr im Internet oder in sonstigen Medien oder in anderer Weise öffentlich Dritte anwerben, sich als Fahrer dem Vermittlungssystem der App „uber pop“ oder einem sonstigen Vermittlungssystem anzuschließen und entgeltliche oder geschäftsmäßige Personenbeförderung durchzuführen, auch ohne im Besitz einer Genehmigung nach dem PBefG zur entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Personenbeförderung zu sein. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. Oktober 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Saarbrücken, Urteil vom 13.06.2012, Az. 5 U 5/12-2
    § 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 S.2 BGB, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das OLG Saarbrücken hat entschieden, dass allgemein kein genereller Anspruch besteht, es zu unterlassen, im Internet Inhalte von mittels Telefax oder Post übermittelten Briefen sowie Inhalte von E-Mails wörtlich wiederzugeben, soweit diese mit einem Vertraulichkeitsvermerk versendet wurden. Ein solches generelles Verbot der Veröffentlichung überschreite die Grenzen des Zulässigen und Notwendigen und sei daher unverhältnismäßig. Auch ein konkreter Unterlassungsanspruch wurde im vorliegenden Fall nach einer Interessenabwägung verneint. Der Disclaimer „Diese E-Mail enthält vertrauliche und rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind und diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das Kopieren von Inhalten dieser E-Mail und die Weitergabe ohne Genehmigung ist nicht erlaubt und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar“ entfalte gegen den Empfänger keine rechtliche Wirkung. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Juli 2013

    OLG Hamburg, Beschluss vom 04.02.2013, Az. 7 W 5/13
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass private Nachrichten (Adeliger mit zahlreichen Rechtschreibfehlern), welche im sozialen Netzwerk Facebook von Nutzer zu Nutzer ausgetauscht werden und kein weiteres öffentliches Interesse haben, nicht veröffentlicht werden dürfen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. März 2013

    BGH, Urteil vom 28.02.2013, Az. I ZR 237/11
    § 823 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass die vorbeugende Abgabe einer Unterlassungserklärung in Bezug auf einen Urheberrechtsverstoß durch illegalen Upload eines Musik- oder Filmwerks keinen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Rechteinhaber (!) der Rechtsanwaltskanzlei darstellt. Die klagende Kanzlei, welche zuvor aus abgetretenem Recht der Rechteinhaber vor diversen Amts- und Landgerichten (Hamburg, Düsseldorf, Köln und Frankfurt a.M.) zahlreiche Filesharer wegen Versendung einer vorbeugenden Unterlassungserklärung auf Schadensersatz in Anspruch genommen hatte, hatte zuvor noch argumentiert, die Aufdrängung von unaufgefordert zugesandten Unterlassungserklärungen ohne vorherige Abmahnung stelle eine Belästigung wie Spam-E-Mails dar. Dem erteilte der Senat eine Absage. Da die Erklärung nur an die Kanzlei gerichtet gewesen sei, und nicht an die Rechteinhaber, sah der BGH keine Unmittelbarkeit in den Eingriff in den Gewerbebetrieb der Rechteinhaber. Die Unterlassungserklärungen wären ernst gemeint. Im Übrigen wären die Betroffenen nicht dafür verantwortlich, dass eine Vielzahl anderer Betroffener ähnliche Erklärungen abschicken würden. Was wir davon halten? (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. August 2012

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 22.08.2012, Az. 4 U 90/12
    § 43 Abs. 2 StBerG

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Steuerberater neben seiner Berufsbezeichnung nicht den Zusatz „Vorsitzender Richter a.D.“ führen darf. Zur Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 24.08.2012 im Volltext siehe unten. Was wir davon halten? Muss sich der Kollege Burhoff nun Sorgen machen? Jaein. Im vorliegenden Fall war § 43 Abs. 2 StBerG streitentscheidend, nachdem die Führung weiterer Berufsbezeichnungen einem Steuerberater (!) nur gestattet ist, wenn sie amtlich verliehen worden sind. Die Anwendung findet, mit anderen Worten, keine unmittelbare Anwendung auf Rechtsanwälte, da für diese keine entsprechende Vorschrift existiert. Sollte allerdings aus dem ausgewiesenen Strafrechtler deus ex machina ein ausgewiesener Steuerberater werden, hielten wir es für sinnvoll, die konkrete Titelwahl geringfügig zu modifizieren. (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Januar 2012

    LG Lüneburg, Urteil vom 30.09.2011, Az. 4 S 44/11 – nicht rechtskräftig
    § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG,
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das LG Lüneburg hat entschieden, dass (werbende) Postwurfsendungen, gegen die sich der Empfänger durch einen deutlichen Hinweis an den Versender wendet, bei gleichwohl erfolgter Zustellung als unzumutbare Belästigung und damit als Wettbewerbsverstoß zu werten sind. Zugleich liege hierin eine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Interessant: Der Empfänger brauche seinen Willen nicht durch einen entsprechenden Aufkleber auf dem Postkasten zu dokumentieren, wenn er den Absender vorher direkt kontaktiert habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. August 2011

    BGH, Urteil vom 01.09.2010, Az. StbSt (R) 2/10
    § 57 Abs. 1 StBerG, § 57a StBerG

    Der BGH hat entschieden, dass der aus dem Gattungsbegriff der Steuerberatung und einem regional eingegrenzten Tätigkeitsgebiet kombinierte Domainname www.steuerberater-suedniedersachsen.de bei dem – insoweit korrespondierend mit den Kriterien des allgemeinen Wettbewerbsrechts – maßgeblichen durchschnittlich informierten und verständigen Verbraucher, der das fragliche Werbeverhalten mit einer der Situation angemessenen Aufmerksamkeit verfolgt, nach der Lebenserfahrung nicht die Gefahr einer Irreführung bewirken kann. Dementsprechend war der Steuerberater von dem Vorwurf eines Verstoßes gegen das Gebot gewissenhafter Berufsausübung unter Verzicht auf berufswidrige Werbung (§ 57 Abs. 1 StBerG) freizusprechen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. Dezember 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Berlin, Urteil vom 29.10.2010, Az. 15 O 463/10 – nicht rechtskräftig
    § 7 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 UWG

    Erneut hat das LG Berlin die Versendung von E-Mail-Werbung ohne vorherige Einwilligung des E-Mail-Empfängers verboten. Der abgemahnte Versender hatte eingewandt, dass man die Adresse in einem Branchenverzeichnis gefunden habe und der E-Mail-Empfänger „ähnliche“ Dienstleistungen im Sinn von § 7 Abs. 3 UWG angeboten habe. Richtigerweise sind allerdings noch weitere Voraussetzungen für eine legale E-Mail-Werbung erforderlich, insbesondere muss der Empfänger bei der Erhebung der Adresse auf die Widerspruchsmöglichkeit ausdrücklich hingewiesen worden sein. Letzteres war nicht der Fall. Im konkreten Fall erging ein Versäumnisurteil.

  • veröffentlicht am 9. August 2010

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 22.06.2010, Az. 11 U 13/10
    §§ 69 c Nr. 3; 69 f.; 97 Abs. 1; 101 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 7; 98 UrhG; § 14 Abs. 5; 18; 19 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 7 MarkenG; §§ 3, 8 Abs. 1 UWG

    Das OLG Frankfurt a.M. (Volltext der Entscheidung s. unten) hat entschieden, dass ein Unternehmen, welches Software für die Mitglieder eines Lizenzvertragprogramms herstellen darf, diese damit noch nicht außerhalb des Programms an Dritte veräußern darf. Zitat: „Die Herstellung des Datenträgers mit den für die Verfügungsklägerin geschützten Zeichen durch die N GmbH im Anschluss an den Download der Software ist ohne die Einwilligung der Verfügungsklägerin erfolgt, weil der Datenträger nicht zur Verwendung einer mit dem Programm-Mitglied verbundenen Einrichtung als Endbenutzer diente, sondern an einen Wiederverkäufer weiterveräußert werden sollte. Nach dem Inhalt des Mitgliedsvertrages mit der Verfügungsklägerin durften im Rahmen des Mitgliedsvertrages bezogene Vervielfältigungsstücke der Software nicht an die G-AG weiterveräußert werden, sondern nur an verbundene Einrichtungen des Programm-Mitglieds als Endnutzer weitergegeben werden. Ziffer 2.2 lit. d) dieses Vertrages bestimmt ausdrücklich: (mehr …)

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