Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Köln: Verschweigen von Ausschlussgründen bei der Werbung für eine Versicherung ist irreführendveröffentlicht am 15. Mai 2013
LG Köln, Urteil vom 14.08.2012, Az. 33 O 74/12
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 8 UWGDas LG Köln hat entschieden, dass bei der Bewerbung eines Versicherungstarifs das Verschweigen von Ausschlussgründen eine Irreführung des Verbrauchers darstellen kann. Auch bei plakativ überzeichneten Dastellungen einer Vorher-Nachher-Situation bei der Bewerbung einer Zahnzusatzversicherung gehe der Verbraucher von einem wahren Tatsachenkern aus und habe ohne weitere Informationen nicht den Gedanken, dass er von vornherein ausgeschlossen sein könnte. Zum Volltext der Entscheidung:
- KG Berlin: Es existiert noch kein allgemeines Verbraucherverständnis, dass Zubehör in Produktabbildung nur zur Dekoration verwendet wird und nicht Lieferbestandteil istveröffentlicht am 4. Mai 2010
KG Berlin, Beschluss vom 22.12.2009, Az. 5 W 124/09
§§ 3, 5 UWGDas Kammergericht hat darauf hingewiesen, dass der normale Verbraucher bei einer als Blickfang ausgestalteten Werbung für Betten, in der auch bestimmtes Zubehör abgebildet ist, nicht ohne weiteres davon ausgehen muss, dass das Zubehör in dem Angebot nicht enthalten sei. Ein dahingehendes allgemeines Verbraucherverständnis sei nicht hinreichend gesichert.