Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Vergütungsregeln der „GVR Tageszeitungen“ sind nicht auf den Zeitraum vor dem Inkrafttreten anwendbarveröffentlicht am 9. Dezember 2015
BGH, Urteil vom 21.05.2015, Az. I ZR 62/14
§ 32 Abs. 2 UrhG, § 36 UrhG; § 287 Abs. 2 ZPODer BGH hat entschieden, dass die Gemeinsamen Vergütungsregeln für freie hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen vom 29. Januar 2010 („GVR Tageszeitungen“) nicht für einen Zeitraum vor ihrem Inkrafttreten anwendbar sind. Vorliegend hatte ein Journalist ein höheres Zeilenhonorar für Zeitungsbeiträge aus den Jahren 2008/2009 gefordert, da die erhaltene Vergütung seiner Ansicht nach nicht angemessen gewesen sei. Das Berufungsgericht sprach ihm im Ergebnis richtig auch eine höhere Vergütung zu, dürfe dies aber nicht auf die GVR Tageszeitungen stützen, da diesen für den Zeitraum vor dem Inkrafttreten auch keine unwiderlegbare Vermutungswirkung zukomme. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Bei Streit mit einer Verwertungsgesellschaft über die Vergütungspflicht ist immer ein Schiedsstellenverfahren durchzuführen / § 16 UrhWGveröffentlicht am 26. Oktober 2015
BGH, Beschluss vom 27.08.2015, Az. I ZR 148/14
§ 14 Abs. 1 Nr. 1 lit. b UrhWG , § 16 Abs. 1 UrhWGDer BGH hat entschieden, dass bei Rechtsstreitigkeiten nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 lit. b UrhWG, die sich gegen eine Verwertungsgesellschaft richten und die die Vergütungspflicht nach § 54 oder § 54c UrhG betreffen, die vorherige Durchführung eines Schiedsstellenverfahrens nach § 16 Abs. 1 UrhWG auch dann Prozessvoraussetzung ist, wenn die Anwendbarkeit und die Angemessenheit des Tarifs nicht bestritten sind. Der Wortlaut des § 16 Abs. 2 Satz 1 UrhWG sei eindeutig; bei der abweichenden Rechtsansicht handele es sich um eine im Schrifttum geäußerte Mindermeinung. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- AG Kassel: Keine Extrakosten für Rechnung in Papierform, wenn Leistung auch körperlich (nicht-elektronisch) erbracht wirdveröffentlicht am 22. Juni 2015
AG Kassel, Urteil vom 04.03.2015, Az. 435 C 4822/14
§ 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGBDas AG Kassel hat entschieden, dass für Dienstleistungen, die nicht ausschließlich elektronisch erbracht werden, keine Sondervergütung verlangt werden darf, wenn der Kunde die Rechnungen in Papierform verlangt. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Brandenburg: Vergütungsregeln des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV), DJV und ver.di gelten nicht für Ostdeutschlandveröffentlicht am 5. Februar 2015
OLG Brandenburg, Urteil vom 22.12.2014, Az. 6 U 30/13 – nicht rechtskräftig
§ 36 UrhGDas OLG Brandenburg hat entschieden, dass die gemeinsamen Vergütungsregeln, die der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) als Vertreter westdeutscher Landesverbände mit dem deutschen Journalistenverband (DJV) und ver.di nach § 36 UrhG für die Berechnung von Zeilenhonoraren herausgegeben haben, nicht auch für Ostdeutschland Geltung beanspruchen. Am Rande stellte der Senat fest, dass die Vergütungsregeln auch für Westdeutschland nicht wirksam aufgestellt worden seien, da es an einer entsprechenden Ermächtigung zur Aufstellung gemeinsamer Vergütungsregeln in den Satzungen der Landesverbände fehle und auch kein entsprechender Beschluss der Mitglieder der Landesverbände gefasst worden sei. Dennoch könnten die Vergütungsregeln für Westdeutschland Gültigkeit haben, wenn sie, als Grundlage für die Bezahlung ihrer freien Redakteure, faktisch akzeptiert worden seien. Es wurde die Revision zum BGH zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Bezüglich verlangter Entgelte für die Nutzung von Kabelkanälen liegt keine marktbeherrschende Stellung der Telekom vorveröffentlicht am 3. Februar 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.12.2014, Az. 11 U 95/13 (Kart)
§ 19 GWBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Kabelanbieter, welcher Kanäle innerhalb der Kabelanlagen der Telekom nutze, keine Ansprüche wegen angeblich überhöhter Entgelte für die Nutzung dieser Kanäle hat. Nach Auffassung des Gerichts stelle die Weigerung der Telekom, die Vertragspreise mit der Klägerin anzupassen, keine missbräuchliche Ausnutzung ihrer Marktmacht dar, da die geforderten Preise nicht auf einer marktbeherrschenden Stellung beruhten, sondern auf vertraglichen Vereinbarungen anlässlich eines vorhergehenden Unternehmenskaufs. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Zweibrücken: Dem Fotografen steht keine gesonderte Vergütung für die Verwertung von Lichtbildern in der E-Paper-Ausgabe einer Tageszeitung zuveröffentlicht am 3. Juli 2014
OLG Zweibrücken, Urteil vom 03.04.2014, Az. 4 U 208/12
§ 97 Abs. 2 UrhG
Das OLG Zweibrücken hat entschieden, dass einem Berufsfotografen keine gesonderte Vergütung bzw. Schadensersatz für die Verwendung seiner Lichtbilder in der E-Paper-Ausgabe (digitale Fassung) einer Tageszeitung zustehe, wenn er die Bilder lediglich für die Printausgabe zur Verfügung gestellt habe. Zwar habe keine ausdrückliche Einwilligung in die Nutzung auch für die E-Paper-Ausgabe vorgelegen, jedoch sei es branchenüblich gewesen, dass für eine solche Nutzung keine gesonderte Vergütung gezahlt werde. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Köln: 10,00 Euro Schadensersatz für eine Produktfotografie sind dann doch zu wenigveröffentlicht am 4. Juni 2014
LG Köln, Urteil vom 27.05.2014, Az. 14 S 38/13
§ 97 Abs. 2 S. 3 UrhG, § 72 Abs. 1 UrhG, § 15 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, § 19a UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass für die unrechtmäßige Nutzung einer Produktfotografie auf einer Internethandelsplattform Schadensersatz von mehr als 10,00 Euro anfällt. Zu dieser bescheidenen Summe hatte in der Vorinstanz das Amtsgericht Köln gefunden, da es sich nicht um ein Lichtbild eines Berufsfotografen gehandelt habe, es dafür aus diesem Grund keinen Markt gäbe und daher die Lizenzentschädigung entsprechend niedrig ausfallen müsse. Dem stimmte das Landgericht nicht zu. Auch bei qualitativ hochwertigen privat gefertigten Fotografien seien die Grundsätze der MFM-Empfehlungen für die Schätzung des Schadensersatzes heranzuziehen. Im Ergebnis sei hier ein Schadensersatz in Höhe von 120,00 EUR angemessen gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Honorarbedingungen für freie Journalisten eines großen Verlags wurden für teilweise unwirksam erklärtveröffentlicht am 27. Februar 2014
BGH, Urteil vom 31.05.2012, Az. I ZR 73/10
§ 32 Abs. 1 S. 3 UrhG; § 307 BGBDer BGH hat entschieden, dass viele Honorarbedingungen eines großen Verlags, welche Verträgen mit freien Journalisten zu Grunde gelegt wurden, unwirksam sind. Dies begründe sich vor allem aus dem Transparenzgebot für Allgemeine Geschäftsbedingungen, welches die Verständlichkeit solcher Regelungen vorsehe. Vorliegend sei nach den Honorarregelungen des beklagten Verlages völlig unklar gewesen, ob der Journalist für weitergehende Nutzungen eine gesonderte Vergütung erhalten solle oder nicht. Zur Pressemitteilung Nr. 74/2012 vom 31.05.2012: (mehr …)
- LG Mannheim: Zur angemessenen Vergütung freier Journalistenveröffentlicht am 6. Januar 2014
LG Mannheim, Urteil vom 02.08.2013, Az. 7 O 308/12
§ 32 UrhGDas LG Mannheim hat entschieden, dass ein freier Journalist gemäß § 32 UrhG sofort auf (Nach-)Zahlung einer angemessenen Vergütung klagen kann, ohne dass vorher eine Klage auf Einwilligung zur Vertragsänderung notwendig ist. Eine vereinbarte Vergütung sei unangemessen, wenn sie mit auffallend großem Abstand hinter den 2010 von Journalistenverbänden und Zeitungsverlagen getroffenen Gemeinsamen Vergütungsregeln zurückbleibe, deren Angemessenheit wiederum vermutet werde. Zahle ein Verlag, wie vorliegend, nur etwa die Hälfte der nach diesen Regeln angemessenen Vergütung, habe eine Nachzahlung zu erfolgen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Kiel: Für Veröffentlichung eines Modell-Fotos ist auch bei nicht-werblicher Nutzung eine Vergütung zu zahlenveröffentlicht am 26. September 2013
LG Kiel, Urteil vom 30.08.2013, Az. 1 S 223/12
§ 22 KUG; § 812 Abs. 1 S. 1 BGBDas LG Kiel hat entschieden, dass für die Veröffentlichung eines Fotos im redaktionellen Teil einer Zeitschrift eine Vergütung zu zahlen ist, wenn es sich um das Foto eines Modells handelt, welches zum Zweck der Überlassung gegen Entgelt gefertigt wurde. Eine Nutzung des Bildes für werbliche Zwecke sei dann nicht erforderlich. Zum Volltext der Entscheidung: