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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 14. September 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG München I, Urteil vom 18.03.2009, Az. 1 HK O 1922/09
    §§ 8, 3, 4 Nr. 8 UWG

    Das LG München I hat entschieden, dass eine voreilige Inanspruchnahme des eBay-VeRI-Systems, mit dem Produktnachahmungen und Verletzungen geistigen Eigentums Dritter von der Internethandelsplattform entfernt werden sollen, per einstweiliger Verfügung untersagt werden kann. Im vorliegenden Fall hatte ein Onlinehändler Produktfälschungen bei der Konkurrenz ausgemacht und Urheberrechtsverletzungen durch angeblich unberechtigte Verwendung von Produktbanderolen und des Herstellerlogos. Diese ließen sich im folgenden Hauptsacheverfahren jedoch offensichtlich nicht bestätigen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. Juni 2009

    LG Mannheim, Urteil vom 29.07.2008, Az. 2 O 30/08
    §§
    4, 14 MarkenG; 4 Nr. 8 UWG

    Das LG Mannheim hat im Rahmen eines Rechtsstreits über eine Ed-Hardy-Markenverletzung entschieden, dass die Meldung eines Verkäufers über das „VeRI-Programm“ des Internetauktionshauses eBay keine schädigende Tatsachenbehauptung ist. Die Klägerin hatte die Beklagte abgemahnt, weil sie angeblich Ed-Hardy-Fälschungen über eBay vertrieb. Aus diesem Grund meldete die Klägerin die Auktionen der Beklagten als markenverletzend über das VeRI-Programm von eBay. Daraufhin wurden die Auktionen entfernt. Im Prozess konnte die Klägerin die Markenverletzung allerdings nicht nachweisen, da sie einen Testkauf durchgeführt hatte, noch konnte sie andere brauchbare Beweise für eine Rechtsverletzung vorlegen. Die Beklagte forderte im Gegenzug Unterlassung und Schadensersatz von der Klägerin, weil diese durch die VeRI-Meldung ihr Geschäft durch die Verbreitung von Tatsachen geschädigt hätte, die nicht erweislich wahr gewesen wären. Das Gericht gab jedoch auch diesem Ansinnen nicht statt.

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  • veröffentlicht am 22. Mai 2009

    Frank Weyermann (onlinemarktplatz.de)eBay hat in Großbritannien eine neue Kampagne gestartet, die sich nach Mitteilung von onlinemarktplatz.de „Kämpfen gegen Plagiate mit eBay“ nennt (JavaScript-Link: onlinemarktplatz). eBay möchte dem Vernehmen nach insbesondere Mitglieder aus der Unterhaltungselektronik gewinnen, um mit eBay weltweit gemeinsam gegen Fälschungen zu arbeiten. Doug McCallum, eBay Senior Vize-Präsident, Europa, wirbt für das eBay-VeRO-Programm mit den Worten: „Die vorangegangene hohe Anzahl an Gerichtsverfahren, die eBay kürzlich durchleben musste, ist ein zu offensichtliches Indiz dafür, dass viele Markeninhaber immer noch glauben, dass der Online-Marktplatz eBay zu wenig gegen dagegen tut, Plagiate von der Seite fernzuhalten. Natürlich sind Fälschungen für Markenrechtsinhaber sehr schädlich. Deshalb laden wir alle Markeninhaber dazu ein, mit uns den Kampf gegen Fälschungen aufzunehmen und zwar bevor Verbraucher diese überhaupt erst erwerben können.“ Jüngst hatte das OLG Düsseldorf eine Klage der Firma Rolex gegen die Internethandelsplattform eBay in Deutschland abgewiesen (Link: OLG Düsseldorf).

  • veröffentlicht am 8. Mai 2009

    LG München I, Urteil vom 18.03.2009, Az. 1 HK O 1922/09
    §§ 8, 3, 4 Nr. 8 UWG

    Das LG München hat entschieden, dass eine unwahre Meldung an das VeRI-Programm von eBay bezüglich des Verkaufs gefälschter Originalware rechtswidrig sein kann. Die Antragsgegnerin des Verfahrens hatte über das VeRI-Programm mehrere Angebote des Antragstellers löschen lassen, weil es sich angeblich um Produktfälschungen gehandelt habe. Der Antragsteller vertrieb jedoch auch Originalprodukte; diese hatte er zwar nicht direkt von der Antragsgegnerin erworben, jedoch von Händlern, die ihrerseits von der Antragsgegnerin beliefert worden waren. Die Antragsgegnerin war nicht in der Lage, ihre Annahme einer Fälschung zu beweisen; aus diesem Grund bewertete das Gericht das Verhalten der Antragsgegnerin als schädlich für den Geschäftsbetrieb des Antragstellers. Diesem wurde ein Unterlassungsanspruch zugestanden. Um bei einer (berechtigten) Inanspruchnahme des VeRI-Programms nicht auf Grund widriger Umstände selbst verurteilt zu werden, empfiehlt sich schon im Vorfeld eine gründliche Prüfung der Gegebenheiten. Zum Volltext der Entscheidung (LG München I: Die Ausnutzung des eBay-VeRI-Programms kann unzulässig sein). DAMM LEGAL berät Sie gerne!

  • veröffentlicht am 23. März 2009

    Frank Weyermann (onlinemarktplatz.de)Onlinemarktplatz.de berichtet, dass eBay im Jahr 2008 2,1 Mio. gefälschter Waren vom Marktplatz entfernt habe (JavaScript-Link: VeRO). Die Firma eBay werde von Markenherstellern immer wieder dafür kritisiert, auch gefälschten Markenprodukten eine Plattform zu bieten und nicht hart genug gegen Fälschungen vorzugehen. Dieser Vorwurf habe inzwischen dem Unternehmen auch schon eine Klage der Luxusmarke Tiffany eingebracht (JavaScript-Link: Tiffany-Urteil), die zeitnah vom US-Berufungsgericht zu beraten ist. DR. DAMM & PARTNER weisen bei dieser Gelegenheit auch auf die Rechtsprechung des BGH und des OLG Düsseldorf hin (Link: Rechtsprechung). eBay habe wiederum darauf hingewiesen, dass das Unternehmen allein im vergangenen Jahr 2,1 Mio. Produkte aus den Auflistungen genommen und 30.000 Benutzerkonten von Händlern gesperrt habe. Sollte diese Forderung durchgesetzt werden, stehe eBay vor einem ernsten Problem. eBay betreibt seit 1998 das Verified Rights Owner (VeRO) Programm, das es den Inhabern der Markenrechte erlaubt, Fälschungen ihrer Produkte zu suchen und an eBay zu melden. In Deutschland heißt das Programm VeRI – Verifizierte Rechteinhaber-Programm (JavaScript-Link: VeRi). eBay-Sprecherin Nicola Sharpe weist darauf hin, dass ausnahmslos alle gemeldeten Fälschungen von eBay entfernt werden, 70 bis 80 Prozent sogar innerhalb von 12 Stunden.

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