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Artikel-Schlagworte: „Verkauf“

BGH: Der Nachweis der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels setzt voraus, dass dieses in der (Primär-) Verpackung vertrieben wird

Dienstag, 19. Februar 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 17.01.2013, Az. I ZR 187/09
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 11 Abs. 1 Satz 1 PflSchG 2002 ; Art. 3 Abs. 1 EU-RL 91/414/EWG, Art. 28, Art. 31 Abs. 3 Buchst. e und EU-VO Nr. 1107/2009, § 2 Nr. 17 PflSchG 2012

Der BGH hat entschieden, dass ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn ein Pflanzenschutzmittel ohne die bei der Zulassung vorgelegte Primärverpackung vertrieben wird. Das eigentliche Problem lag darin, dass der verklagte Importeur, welcher das importierte Pflanzenschutzmittel umverpackt hatte, durch die fehlende Primärverpackung nicht darlegen konnte, dass es sich bei dem von ihm in Verkehr gebrachten Mittel um das Mittel der klagenden Herstellerin handelte, für das eine Zulassung bestand. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

Kann sich Instagram eigenmächtig das Nutzungsrecht an den Fotos seiner Nutzer aneignen?

Mittwoch, 19. Dezember 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

In der Presse wird verschiedentlich (hier und hier) darauf hingewiesen, dass sich die Facebook-Tochter Instagram (mit mehr als 100 Millionen Nutzern eine der führenden Fotoplattformen im Netz) das Recht nehme, Nutzerfotos zu verkaufen. Hierzu habe man am 17.12.2012 seine Nutzungsbedingungen geändert. CNet zitiert die fraglichen Passagen: “Sie gewähren Instagram eine nichtexklusive, voll bezahlte und gebührenfreie, übertragbare, unterlizenzierbare, weltweite Lizenz für die Inhalte, die Sie auf oder über den Service veröffentlichen”. und weist darauf hin, dass ein Dritter Instagram laut den AGB bezahlen könne, um die Nutzerfotos anzuzeigen, “in Verbindung mit bezahlten oder gesponserten Inhalten oder Werbeaktionen, ohne dass Ihnen dafür irgendwelche Zahlungen zustehen.” Die neuen Nutzungsbedingungen sollen am 16.01.2013 wirksam werden. Was wir davon halten? Das in dem Instagram-Verhalten sich zeigende, aus den USA nach Europa herüberschwappende Rechtsverständnis, Rechte Dritter könnten per AGB-Erlass vereinnahmt werden (vgl. aber auch hier), muss nicht kommentiert werden, zumal Instagram eiligst einen Rückzieher angekündigt hat (hier). Ob das Zurückrudern ausreichend sein wird, werden die “neuen alten” Nutzer-AGB zeigen.

BFH: Wer im Internet Waren (hier: pornographisches Material) anbietet und für den Verkauf äußerlich nicht erkennbar auf ein anderes Unternehmen verlinkt, ist selbst umsatzsteuerpflichtig

Freitag, 23. November 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammBFH, Urteil vom 15.05.2012, Az. XI R 16/10
§ 3 Abs. 11 UStG

Der BFH hat entschieden, dass ein Unternehmer, der über seine Internetseite den Nutzern die Möglichkeit verschafft, kostenpflichtige erotische oder pornografische Bilder und Videos zu beziehen, der Umsatzsteuer unterfällt, wenn er für den tatsächlichen Bezug der Medien auf Internetseiten anderer Unternehmer weiterleitet, ohne dies aber in eindeutiger Weise kenntlich zu machen. Zum Volltext der Entscheidung:

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BFH: Wer bei eBay wiederholt gebrauchte Waren als “Privatverkäufer” verkauft, hat nachträglich Umsatzsteuer abzuführen / Zur “nachhaltigen unternehmerischen Tätigkeit”

Sonntag, 20. Mai 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

BFH, Urteil vom 26.04.2012, Az. V R 2/11
Art. 4 Abs. 2 EU-RL 77/388; § 1 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 UStG; § 2 Abs. 1 UStG; § 19 Abs. 1 S. 1 UStG

Der BFH hat entschieden, dass derjenige, der eine Vielzahl von Gegenständen über die Internethandelsplattform eBay veräußert, auf Grund “nachhaltiger unternehmerischer Tätigkeit” der Umsatzsteuerpflicht unterliegen kann, und zwar auch dann, wenn er die verkauften Gegenstände nicht in der Absicht des Wiederverkaufes erworben hat. Im vorliegenden Fall wurden im Zeitraum von November 2001 bis Juni 2005 über 1.200 einzelne Verkaufsvorgänge registriert. Das Urteil ist für alle “Privatverkäufer” relevant, die vom zuständigen Finanzamt nachträglich, und zwar über einen Zeitraum von mehreren Jahren, zur nachträglichen Entrichtung von Umsatzsteuer (19 %) verpflichtet werden können/worden sind. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

LG Hamburg: Gewerblicher Weiterverkauf von Konzertkarten unzulässig

Mittwoch, 28. März 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Hamburg, Urteil vom 09.03.2011, Az. 315 O 489/10
§ 3 Abs. 3 UWG, § 8 Abs. 1 UWG

Das LG Hamburg hat entschieden, dass der gewerbliche Weiterverkauf von personalisierten Online-Konzerttickets über ein Online-Portal verboten ist. Die Antragstellerin vertrieb Eintrittskarten für Konzerte der Musikgruppe “Take That” in personalisierter Form online, das heißt, der Name des Käufers war auf der Eintrittskarte vermerkt und nur die auf dem Ticket genannte Person sollte auch eintrittsberechtigt sein. Per AGB wurde ein gewerblicher Weiterverkauf der Tickets untersagt. Die Antragsgegnerin betrieb ein Online-Portal, auf welchem Nutzer ihre Eintrittskarten für Veranstaltungen verkaufen konnten, sie vertrieb also selbst keine Eintrittskarten. Hinsichtlich der “Take That”-Karten teilte die Antragsgegnerin allerdings auf Nachfrage von Erwerbern mit, dass die Personalisierung nach ihrer Erfahrung nicht zu Problemen führe, da die Namen bei derartigen Events nicht überprüft würden und die Gültigkeit der Tickets zu 100% garantiert werde. Das Gericht war der Auffassung, dass der Antragsgegnerin die Unzulässigkeit des Weiterverkaufs kannte und deshalb solche Angebote hätte sperren und die Einhaltung der Sperrung hätte kontrollieren müssen. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Hamm: Zur Frage, wann ein eBay-Verkauf “privat”, und wann er “gewerblich” erfolgt / Irreführung durch Verschleierung der unternehmerischen Tätigkeit

Montag, 16. Januar 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Hamm, Beschluss vom 05.01.2012, Az. I-4 U 161/11 PKH
§ 3 UWG, § 5 UWG, Nr. 23 des Anh. zu § 3 Abs. 3 UWG, § 14 BGB

Das OLG Hamm hat sich dezidiert mit der Differenzierung zwischen privater und gewerblicher Verkaufstätigkeit auf der Internethandelsplattform eBay befasst. Es entschied, dass mit der Angabe “Privatverkauf” der gewerbliche Charakter des Handelns nicht aufgedeckt werde und somit ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß vorliege. Nr. 23 des Anh. zu § 3 Abs. 3 UWG bestimmt hierzu: “Unzulässige geschäftliche Handlungen im Sinne des § 3 Absatz 3 sind … Nr. 23 die unwahre Angabe oder das Erwecken des unzutreffenden Eindrucks, der Unternehmer sei Verbraucher oder nicht für Zwecke seines Geschäfts, Handels, Gewerbes oder Berufs tätig“. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

BGH: “Stumme Verkäufer” für Zeitungen sind nicht wettbewerbswidrig

Montag, 17. Oktober 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 29.10.2009, Az. I ZR 180/07
§ 3 Abs. 1 UWG 2008, § 4 Nr. 1 UWG 2008

Der BGH hat entschieden, dass der Absatz von Zeitungen über ungesicherte Verkaufshilfen (”stumme Verkäufer”), also Blechbehälter, aus denen Zeitungen auch (bestimmungswidrig) ohne Bezahlung entnommen werden können, keine unzulässige Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit der Kunden - gleichgültig, ob sie die entnommene Zeitung ordnungsgemäß bezahlen oder ohne Zahlung mitnehmen - darstellt. Auch eine allgemeine Marktbehinderung sei nicht gegeben. Das Wettbewerbsrecht solle gerade dem freien Spiel der Kräfte des Markts im Rahmen der gesetzten Rechtsordnung Raum gewähren, daher könnten die konkurrierenden Zeitungen keine Sicherung ihres Bestands beanspruchen. Mögliche Absatzrückgänge bei Kaufzeitungen führten auch nicht dazu, dass die Gratisverteilung wettbewerbsrechtlich zu beanstanden sei. Wegen der verfestigten Strukturen und der damit extrem hohen Marktzutrittsschranken auf den Pressemärkten könnten sich neue Anbieter kaum anders als über ausschließlich anzeigenfinanzierte Zeitungen etablieren. Daher führe auch eine Berücksichtigung der Interessen der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb zu keiner anderen Beurteilung. Der BGH kehrt mit diesem Urteil von seiner bisherigen Rechtsprechung (BGH GRUR 1996, 778 - Stumme Verkäufer I) ab. Diese Rechtsprechung ist nicht mit derjenigen zu verwechseln, in welcher anzeigenfinanzierte Zeitungen kostenlos abgegeben wurden (BGH WRP 2004, 746, 747 - Zeitung zum Sonntag; vgl. auch BGHZ 157, 55, 60 - 20 Minuten Köln). Zur Entscheidung des BGH im Volltext:

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OLG Oldenburg: Gebrauchtwagenverkauf zwischen Privatleuten - Gefährliche Formulare mit unwirksamen Klauseln

Dienstag, 9. August 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Oldenburg,Urteil vom 27.05.2011, Az. 6 U 14/11
§§ 437, 323 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 3, 346 BGB

Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass der Gewährleistungsausschluss “Der Verkäufer übernimmt für die Beschaffenheit des verkauften Kraftfahrzeugs keine Gewährleistung.” in einem Kaufvertragsformular, wie man es beispielsweise im Internet für den Gebrauchtwagenverkauf findet, unwirksam ist. Es handele sich dabei um eine AGB-Klausel. Klauseln, die die Gewährleistung ohne Ausnahme ausschließen, würden auch Schadensersatzansprüche, die auf Körper und Gesundheitsschäden wegen eines vom Verkäufer zu vertretenden Mangels beruhen oder auf grobes Verschulden des Verkäufers gestützt sind, ausschließen. Solche Klauseln seien mit § 309 Nr. 7 BGB nicht vereinbar und somit unwirksam. Vorliegend konnte der Käufer eines Gebrauchtwagens deshalb gegen Rückzahlung des Kaufpreises vom Vertrag zurücktreten, da das Fahrzeug einen dem Verkäufer unbekannten schwerwiegenden Unfallschaden hatte. Zum Volltext der Entscheidung:

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BGH: Produktabbildungen bei Verkaufsangeboten im Internet sind verbindlich

Dienstag, 8. Februar 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 12.01.2011, Az. VIII ZR 346/09
§§ 433; 437 Nr. 1; 439 BGB

Der BGH hat entschieden, dass der Umfang des Kaufgegenstandes auch durch ein Foto, dass in die Artikelbeschreibung eingefügt ist, bestimmt werden kann. Im vorliegenden Fall war streitig, ob ein Pkw mit Standheizung hätte ausgeliefert werden müssen, welche auf dem Produktfoto abgebildet war. Der Verkäufer hatte den Wagen verkauft und zuvor die Standheizung ausgebaut. Zu Unrecht, wie der Senat nunmehr befand: “Denn aufgrund der Abbildung des Fahrzeugs im Internet war das von der Verkäuferin angenommene Kaufangebot der Klägerin auf den Erwerb des Fahrzeugs mit der abgebildeten Standheizung gerichtet. Mit dieser Beschaffenheitsvereinbarung ist der Kaufvertrag zustande gekommen. Deshalb kann die Klägerin von der Verkäuferin wegen der bei Übergabe des Fahrzeugs fehlenden Standheizung im Wege der Nacherfüllung gemäß § 437 Nr. 1, § 439 BGB den Wiedereinbau der von der Verkäuferin vor Übergabe ausgebauten Standheizung verlangen. Dieser Nacherfüllungsanspruch ist gleichwertig mit dem Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Erwerb und den Einbau einer gleichwertigen Standheizung, den die Klägerin gegenüber den Beklagten geltend macht.” Dieser Richterspruch ist kaum überraschend, wenn man ein Blick in das Gesetz - hier: § 434 Abs. 1 S. 2 BGB - wirft. Dort heißt es: “Zu der Beschaffenheit … gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers … oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, …”.

AG München: Kein nachträglicher Ausschluss der Gewährleistung bei privatem Autoverkauf über eBay / Berichtet von Dr. Damm und Partner

Montag, 17. Januar 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG München, Urteil vom 11.12.2009, Az. 122 C 6879/09
§§ 433, 437, 440, 443 BGB

Das AG München hat entschieden, dass ein privater (Auto-)Verkäufer bei einer eBay-Auktion nicht bestimmte Eigenschaften des Fahrzeugs versprechen und sodann jedoch die Gewährleistung ausschließen kann. Der Käufer hatte das Fahrzeug bei eBay ersteigert und sodann mit dem Verkäufer noch einen Kaufvertrag nach Muster des ADAC abgeschlossen. Laut Auktionsbeschreibung sei das Fahrzeug in “gebrauchtem, aber gut erhaltenen Zustand”. Es sei “unfallfrei, scheckheftgepflegt und mit Standheizung und Tempomat ausgestattet”. Nach Übergabe stellte sich heraus, dass Standheizung und Tempomat nicht vorhanden und die letzte Wartung nicht durchgeführt worden war. Der Käufer erklärte den Rücktritt vom Vertrag und forderte den Kaufpreis zurück. Das Gericht gab ihm Recht. Auch wenn im ADAC-Kaufvertragsformular vereinbart worden sei, dass der Käufer das Fahrzeug wie besehen erwerbe, stelle dies keinen wirksamen Gewährleistungsausschluss für die in der Auktionsbeschreibung geschilderten Attribute dar. Diese seien gemäß dem Angebot geschuldet gewesen und nicht erfüllt worden. Der Käufer habe auch sofort zurücktreten dürfen, da der Verkäufer arglistig gehandelt habe. Er habe Beschaffenheiten zugesichert, die gar nicht vorlagen. Auf Grund dessen habe der Käufer sich nicht wegen einer Nachbesserung an den Verkäufer wenden müssen.

OLG Koblenz: Vorführwagen ist kein Neuwagen - Pflichtangaben zum Verbrauch entfallen

Dienstag, 9. November 2010 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Koblenz, Urteil vom 13.10.2010, Az. 9 U 518/10
§§ 4 Nr. 11 UWG; 1 Abs. 1, 2 Nr. 1, 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV i.V.m. Abschnitt I der Anlage 4 zur Pkw-EnVKV

Das OLG Koblenz hat entschieden, dass beim Verkauf eines Vorführwagens keine Angaben nach der Pkw-Energieverbrauchskenn- zeichnungsverordnung getätigt werden müssen. Auch wenn das zum Verkauf angebotene Fahrzeug lediglich 2 Monate zugelassen gewesen und erst 500 km weit gefahren sei, handele es sich nicht mehr um eine Neuwagen. Der Auffassung des Klägers, dass es sich dennoch um einen neuen Personenkraftwagen handele, weil er noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft worden sei, folgte das Gericht nicht. Zwar seien in der Vergangenheit durch verschiedene Gerichte Vorführwagen, die über einen Zeitraum von bis zu mehreren Monaten genutzt wurden, allerdings nur eine sehr geringe Laufleistung aufwiesen, als Neuwagen angesehen worden. Im zu entscheidenden Fall unterfalle ein Fahrzeug, das bereits 500 km weit gefahren und als Vorführwagen genutzt worden sei, dieser Definition des Begriffs „neu” jedoch nicht mehr, denn es sei nicht mehr ungebraucht. Für die Entscheidung, zu welchem Zweck ein Händler ein Fahrzeug erworben habe, könne es nach Auffassung des Gerichts nicht maßgeblich sein, wie lange der Pkw vor dem Weiterverkauf als Vorführwagen zugelassen gewesen und wie weit er als Vorführwagen gefahren worden sei. Diesbezüglich bestimmte Zulassungszeiträume oder zulässige Kilometerstände festzulegen, sei nicht Aufgabe der Rechtsprechung. Abgrenzungsprobleme, die auftreten würden, wenn in jedem Einzelfall anhand des Zulassungszeitraumes und der Laufleistung zu entscheiden wäre, ob ein Vorführwagen noch der Pkw-EnVKV unterfalle oder nicht, seien nicht hinnehmbar.

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LG Dresden: Der Verkauf gefälschter Kujau-Fälschungen durch eine gefälschte (?) Kujau-Nichte ist strafbar

Mittwoch, 15. September 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammDer Sachverhalt wirkt gefälscht: Auf der einen Seite das Original, der Fälscher Konrad Kujau, Autor der gefälschten Hitler-Tagebücher und Produzent von Kopien diverser Meisterwerke aus dem Hause Gauguin oder van Gogh, allesamt Nachahmungen höherer Qualitätsstufe. Auf der anderen Seite Petra Kujau (angeblich seine Nichte, eher aber wohl nicht), weniger künstlerisch als mäßig kaufmännisch begabt, Verkäuferin von Meisterwerk-Kopien des Meister-Fälschers Kujau, welche sich im Nachhinein als ordinäre Fälschungen erweisen, da sie nicht vom Kujau, sondern eher wahrscheinlich einem chinesischen Fließbandarbeiter gepinselt wurden. Die Zeitung Stuttgarter Nachrichten fasst die Vorwürfe wie folgt zusammen: “Klimt, Gauguin, Van Gogh, Da Vinci – von Konrad Kujau seinerzeit nachgemalt erzielen Bilder dieser Meister Preise bis zu 3500 Euro. Echte Kujau-Fälschungen sozusagen. Petra Kujau wird nun vorgeworfen, sie habe Hunderte solcher Gemälde billig in Fernost eingekauft, sie mit der Signatur ihres Onkels versehen und übers Internet verkauft. Auf einer ersten Pressekonferenz sprach die Staatsanwaltschaft Dresden von rund 700 Fälschungen. Europaweit ungefähr 380 Interessenten sollen sich ein solches Bild gekauft haben. Schaden: 550.000 Euro. Die 49-jährige Petra Kujau, die in Dresden eine Galerie betreibt, hat die Vorwürfe abgestritten.“  Nun erhielt Frau Kujau nach Meldung der aol News eine Geldstrafe von 380.000 EUR und eine Bewährungsstrafe von 2 Jahren. Was wir davon halten? In Saudi-Arabien, im Land der Qisas, wäre Frau Kujau angesichts des Herzschmerzes der Betrogenen für ihr Verhalten gefälscht worden.

OLG Frankfurt a.M.: Verkauf von Software, die nur für Teilnehmer eines Vertragslizenzprogramms bestimmt ist, an programmfremde Dritte ist rechtswidrig

Montag, 9. August 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 22.06.2010, Az. 11 U 13/10
§§ 69 c Nr. 3; 69 f.; 97 Abs. 1; 101 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 7; 98 UrhG; § 14 Abs. 5; 18; 19 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 7 MarkenG; §§ 3, 8 Abs. 1 UWG

Das OLG Frankfurt a.M. (Volltext der Entscheidung s. unten) hat entschieden, dass ein Unternehmen, welches Software für die Mitglieder eines Lizenzvertragprogramms herstellen darf, diese damit noch nicht außerhalb des Programms an Dritte veräußern darf. Zitat: “Die Herstellung des Datenträgers mit den für die Verfügungsklägerin geschützten Zeichen durch die N GmbH im Anschluss an den Download der Software ist ohne die Einwilligung der Verfügungsklägerin erfolgt, weil der Datenträger nicht zur Verwendung einer mit dem Programm-Mitglied verbundenen Einrichtung als Endbenutzer diente, sondern an einen Wiederverkäufer weiterveräußert werden sollte. Nach dem Inhalt des Mitgliedsvertrages mit der Verfügungsklägerin durften im Rahmen des Mitgliedsvertrages bezogene Vervielfältigungsstücke der Software nicht an die G-AG weiterveräußert werden, sondern nur an verbundene Einrichtungen des Programm-Mitglieds als Endnutzer weitergegeben werden. Ziffer 2.2 lit. d) dieses Vertrages bestimmt ausdrücklich: (more…)

AG Meldorf: Kein Anspruch auf Rückzahlung der Umsatzsteuer, wenn Verkäufer diese unberechtigt ausweist

Sonntag, 18. Juli 2010 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Meldorf, Beschluss vom 08.09.2009, Az. 83 C 767/09
§ 280 BGB; § 19 UStG

Das AG Meldorf hat entschieden, dass ein Käufer von dem Verkäufer nicht Erstattung der zu Unrecht ausgewiesenen Umsatzsteuer verlangen kann, insbesondere nicht aus § 280 BGB. Wenn der Beklagte in seiner Rechnung zu Unrecht Umsatzsteuer ausgewiesen habe, könne darin zwar die Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht liegen. Die Klägerin könne aufgrund dessen aber nur verlangen, so gestellt zu werden, wie wenn die Rechnung ordnungsgemäß ausgestellt worden wäre. Da die Klägerin in diesem Fall ebenfalls 8.000,00 EUR (brutto wie netto) hätte zahlen müssen, sei ihr ein Schaden nicht entstanden. (more…)

EBAY: Sie wollen das neue Apple iPhone ab dem 24.06.2010 bei eBay verkaufen? Aber nur in homöopathischer Dosis!

Donnerstag, 24. Juni 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Kuriose Vorgaben hält der US-amerikanische eBay-Konzern seit dem 22.06.2010 für handelnde Mitglieder parat, die das neue, ab dem 24.06.2010 in den USA verfügbare Apple iPhone 4 über die Plattform verkaufen wollen. Die Vorgaben sind natürlich ausschließlich “in place to help meet buyer demand for this highly-anticipated device, while also promoting eBay sellers who deliver excellent customer service.” Recht rigide dürfen von Apple selbst autorisierte Händler eine unbeschränkte Anzahl von iPhones verkaufen, während Verkäufer mit Top-Bewertungen (sog. eBay Top-rated sellers) bis zu 8 iPhones pro Woche verkaufen dürfen. Händler, die eine Verkaufshistorie (”history of selling” - was auch immer das nach Auffassung von eBay sein mag) in der Kategorie Handies & PDAs haben, dürfen ebenfalls bis zu 8 iPhones pro Woche verkaufen. Alle anderen Händler dürfen bis zu 4 iPhones die Woche anbieten. Was wir davon halten? Wir erröten ob dieser Großzügigkeit in Demut und Dankbarkeit. Ave, imperator! Ob Apple diese Richtlinie beeinflusst hat? Ganz sicher nicht.

FG Köln: Der Verkauf einer Domain unterliegt nicht der Einkommenssteuer

Dienstag, 18. Mai 2010 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

FG Köln, Urteil vom 20.04.2010, Az. 8 K 3038/08
§§ 22, 23 EStG

Das FG Köln hat entschieden, dass der Verkauf einer Internet-Domain nicht der Einkommensteuer im Sinne von “Sonstigen Einkünften” unterliegt. Der Kläger, der ansonsten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielte, erhielt für den Verkauf einer Domain an eine GmbH einen Betrag in Höhe von 15.000 EUR. Gegen den Bescheid, der diesen Betrag besteuerte, legte der Kläger Einspruch ein. Er macht geltend, dass es noch offen sei, ob es sich beim Verkauf der Domain um ein Patent handele und somit Einkünfte gemäß § 22 EStG vorlägen, oder ob es sich um ein immaterielles Wirtschaftsgut handele und somit um steuerfreie Einkünfte gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Das Gericht stufte den Verkauf eines Domain-Namens als einen Veräußerungsvorgang und nicht als eine Leistung im Tätigkeitsbereich oder im Bereich der Nutzung des Vermögens ein. Bei einem Domain-Namen handele es sich darüber hinaus - auch nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - um ein immaterielles Wirtschaftsgut, das einem gewerblichen Schutzrecht inhaltlich vergleichbar sei.

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LG Köln: Der öffentliche Verkauf von rechtskräftigen Forderungstiteln auf einer Titelbörse ist zulässig

Montag, 22. März 2010 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Köln, Urteil vom 17.03.2010, Az. 28 O 612/09
§§ 823 Abs. 2; 1004 BGB; § 4 Abs. 1; § 29 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BDSG

Das LG Köln hat entschieden, dass der Schuldner zweier rechtskräftig titulierter Forderungen nicht verhindern kann, dass diese Daten auf einer Titelbörse veröffentlicht werden. Die Beklagte betrieb im Internet unter www…..com ein als “Titelbörse” bzw. “Die Titelbörse” bezeichnetes Online-Portal, über welches titulierte Forderungen gehandelt wurden, wobei die Beklagte selbst in die Kaufverhandlungen nicht involviert war und hierfür auch keine Provisionen erhielt. Auf der Plattform wurden insbesondere Titel deutscher Schuldner gehandelt. (more…)


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