Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG München I: Auch wer keinen Gewinn erzielen möchte, kann schon Unternehmer (bei eBay) seinveröffentlicht am 24. August 2009
LG München I, Urteil vom 07.04.2009, Az. 33 O 1936/08
§§ 8, 3, 4 Nr. 11 UWG; 14, 312c BGB; 5 TMGDas LG München hat festgestellt, dass es für die Unternehmereigenschaft eines Verkäufers auf der Internethandelsplattform eBay nicht darauf ankommt, ob die Absicht besteht, einen Gewinn zu erzielen. Verkaufe jemand, auch in geringem Umfang, Dinge, die nicht zum alltäglichen Leben gehören, könne schon ein unternehmerisches Handeln vorliegen. Der Beklagte hatte mehrere antike Einrichtungsgegenstände über eBay angeboten. Er sah sich selbst als Sammler und schloss wegen Vorliegen von Privatverkäufen die Gewährleistung für Erwerber aus. Das Gericht gelangte jedoch zu der Auffassung, dass der Beklagte unternehmerisch handele. Diese Tatsache ergebe sich aus einem Telefonat mit dem Kläger, in dem der Beklagte angegeben habe, dass er immer mehrere dieser Sammlerstücke vorrätig hätte. Des Weiteren habe der Beklagte Besichtigungstermine mit potentiellen Käufern vereinbart. Eine solche Betriebsorganisation sowie der Preis der Sammlerstücke (ca. 1.000,- EUR) spreche auch bei einer geringen Anzahl von Verkäufen für eine unternehmerische Tätigkeit. Bei nicht alltäglichen Gegenständen seien dann an die Anzahl der Verkäufe keine hohen Anforderungen mehr zu stellen. Auf Grund seiner nunmehr festgestellten Unternehmereigenschaft habe der Beklagte sich wettbewerbswidrig verhalten, da er u.a. kein Impressum und keine Widerrufsbelehrung vorgehalten habe.
- Verkaufen Sie Ihre Ware im Fernsehen! Beispiel: Douglas TVveröffentlicht am 17. August 2009
Die Parfümeriekette Douglas startet nach Mitteilung von W&V ein eigenes Teleshopping-Format. Unter dem Namen „Douglas TV“ würden ab Ende August 2009 Sortimente aus den Bereichen Pflege, Make-Up, Düfte, Hair, Accessoires & Schmuck im Rahmen von selbstproduzierten TV-Sendungen angeboten. Die Ausstrahlung soll dem Vernehmen nach über den TV-Sender „Der Schmuckkanal“ erfolgen, der per Satellit über „Astra1H“ empfangen werden könne und derzeit eine technische Reichweite von rund zehn Millionen Haushalten erziele. Die Sendezeit beträgt laut Kosmetikunternehmen zunächst fünf Stunden pro Tag (JavaScript-Link: W&V).
- OLG Frankfurt: Wenn der Verkauf gebrauchter Computer ohne Software problematisch wirdveröffentlicht am 11. August 2009
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 23.06.2009, Az. 11 U 71/08
§§ 69 c, d Abs. 2, 97 Abs. 1 UrhGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass der Verkauf eines gebrauchten Computers, dessen Festplatte die vormals aufgespielte OEM-Software nicht mehr enthält und dem auch kein Datenträger mit dieser Software beigefügt ist, auf dessen Gehäuse aber noch das Echtheitszertifikat der Antragstellerin (Certificate of Authenticity, nachfolgend CoA) klebt, keine Urheberrechtsverletzung darstelle und auch nicht darauf abziele, eine illegale Vervielfältigung der Software zu ermöglichen. Der Erwerber könne sich auf rechtmäßige Weise eine Vervielfältigung der für die Antragstellerin geschützten Programme auf die Festplatte aufspielen, etwa dadurch, dass er sich die Vollversion der Software nachträglich beschaffe und sei es auch nur durch Erwerb der Recovery-CD. An dieser seien die Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechte durch das erstmalige Inverkehrbringen mit Einwilligung der Antragsstellerin innerhalb der EU erschöpft. (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Die Abgabe von Tabakware unter Kleinverkaufspreis ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 18. Juli 2009
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 02.06.2004, Az. 6 W 79/04
§ 1 UWG a.F.; §§ 3, 4 UWG n.F., § 24 Abs. 1 S. 1 TabStGDas OLG Frankfurt a.M. hatte sich in dieser – etwas betagten – Entscheidung mit einem Verstoß gegen das Tabaksteuergesetz zu befassen. Die wettbewerbsrechtlich begründete Entscheidung ist auf Grund der jüngsten gesetzlichen Novellierung des UWG überholt. Die Problemkonstellation hinsichtlich des tangierten § 24 Abs. 1 S. 1 TabStG besteht hingegen fort. Dieser lautet: „Der auf dem Steuerzeichen angegebene Packungspreis oder sich daraus ergebende Kleinverkaufspreis darf vom Händler bei Abgabe von Tabakwaren an Verbraucher, außer bei unentgeltlicher Abgabe als Proben oder zu Werbezwecken, nicht unterschritten werden. Der Händler darf auch keinen Rabatt gewähren. Dem Rabatt stehen Rückvergütungen aller Art gleich, die auf der Grundlage des Umsatzes gewährt werden. Der Händler darf bei der Abgabe an Verbraucher auch keine Gegenstände zugeben und die Abgabe nicht mit dem Verkauf anderer Gegenstände koppeln.“ (mehr …)
- OLG Karlsruhe: Die Google-Handies „G1“ und „Magic“ dürfen einstweilen weiter verkauft werdenveröffentlicht am 14. Mai 2009
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.05.2009, AZ: 6 U 38/09
§§ 139 Abs. 1, 2 PatGDas OLG Karlsruhe hat nach einem Bericht des Handelblatts per einstweiliger Verfügung angeordnet, dass der taiwanesische Mobiltelefonhersteller HTC die Google-Handies „G1“ (vertrieben durch T-Mobile) und „Magic“ (vertrieben durch Vodafone) gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 7,5 Mio. EUR einstweilen weiter verkaufen darf. Die Vollstreckung aus der einstweiligen Verfügung des LG Mannheims, die von der Münchener Rechteverwertungsgesellschaft IP-Com wegen Verletzung wichtiger UMTS-Patente gegen HTC erwirkt worden war, wurde aufgehoben. HTC machte glaubhaft, in Deutschland im Kalenderjahr zwischen 160 und 200 Mio. Euro Umsatz zu erwirtschaften. Davon entfielen etwa 85 % auf UMTS-Geräte. Das Oberlandesgericht sah den möglichen wirtschaftlichen Schaden für HTC durch eine sofortige Zwangsvollstreckung und einen Lieferstopp als „erheblich“ im Verhältnis zu den Folgen für IP-Com an. Die Folgen für IP-Com bestünden im Zweifel nur in einen eventuell verspäteten Eingang von Lizenzgebühren. Der Abschluss des Hauptverfahrens wird laut Handelsblatt derzeit nicht vor Anfang 2010 erwartet. (JavaScript-Link: Handelsblatt).
- OLG Hamburg: Verkauf indizierter Computerspiele kann mit einem Streitwert von 30.000 EUR abgemahnt werden / Zur fortlaufenden Prüfungspflicht des Verkäufersveröffentlicht am 13. Mai 2009
OLG Hamburg, Urteil vom 02.04.2008, Az. 5 U 81/07
§§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 15 Abs. 1 Nr. 6 JuSchGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass das öffentliche Angebot eines indizierten Computerspiels (hier: „50 Cent Bulletproof“) gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Nr. 6 JuSchG verstößt und damit einen abmahnungsfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt. Die Vorschriften zum Schutze der Jugend stellten Marktverhaltensregelungen zum Schutze des Verbrauchers dar (BGH WRP 2007, 1173, 1177 – Jugendgefährdende Medien bei eBay). Darüber hinaus fanden die Hanseatischen Richter keine Beanstandung an dem zu Grunde gelegten Streitwert. Eine Wertfestsetzung in dem Bereich von rund 25.000,00 bis 30.000,00 EUR entspreche der Rechtsprechung des Senats. Die Wertfestsetzung orientiere sich in Fällen von Verstößen gegen das JuSchG nicht in erster Linie an den gefährdeten Umsatzinteressen des Klägers, sondern an der Gefährlichkeit der angegriffenen Handlung und damit an dem Angriffsfaktor. Denn ein (auch nur kurzzeitiger) Verstoß gegen § 15 Abs. 1 Nr. 6 könne gem. § 27 Abs. 1 Nr. 1 JuSchG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden.
(mehr …) - LG Frankfurt a.M.: Bei Verstoß gegen Urheberrechte an Ed-Hardy-Produkten gilt ein Streitwert von 50.000 EURveröffentlicht am 13. Mai 2009
LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 23.11.2007, Az. 2-18 O 427/07
§§ 2 Abs, 1 Nr. 4, § 15, 16, 17, 97 Abs. 1 UrhG, § 32 ZPODas LG Frankfurt a.M. hat in einem Fall, in welchem eine (wohl privat handelnde) Verkäuferin ein einzelnes Plagiat eines T-Shirts der Marke Ed Hardy über das Internet zu Verkauf angeboten hatte, einen Gegenstandswert von 50.000 EUR festgesetzt. Unklar ist noch, ob und ggf. mit welchem Erfolg gegen den Verfügungsbeschluss Streitwertbeschwerde erhoben wurde und ob das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen wurde. (mehr …)
- LG Braunschweig: Bezeichnung eines eBay-Shops mit „1 A-BREE-NEUWARE“ bei Vetrieb von Bree-Neuware keine Markenverletzungveröffentlicht am 12. Mai 2009
LG Braunschweig, Urteil vom 14.04.2004, Az. 9 O 493/04 (420)
§§ 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5, 24 Abs. 1, Abs. 2 MarkenGDas LG Braunschweig hat in dieser älteren Entscheidung darauf hingewiesen, dass der Betreib eines eBay-Shops unter der Bezeichnung“1 A – BREE NEUWARE“ noch nicht gegen Markenrechte der Firma Bree verstößt. Die Verfügungsklägerin, ein international tätiges Unternehmen, welches mit Lederwaren handelt, hatte von den Verfügungsbeklagten eBay die Löschung von Angeboten verlangt , welche sich auf ihrer Internet-Versteigerungsplattform befanden. Über der Liste der in oben genanntem Shop angebotenen Artikel befand sich außerdem der Text „Wir verkaufen erstklassige Lederwaren der Firma BREE. Gern bestellen wir auch einen Wunschartikel für Sie! Lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot erstellen!“. Das Landgericht lehnte markenrechtliche Ansprüche ab. Voraussetzung für eine Haftung der Beklagten gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 MarkenG auf Grund ihrer möglichen Stellung als Mittäterin, Gehilfin oder sonstige Störerin wäre die Begehung einer Markenrechtsverletzung seitens des konkreten eBay-Mitglieds. Eine solche liege jedoch nicht vor. (mehr …)
- OLG Celle: Garantieversprechen bei privaten eBay-Angebotenveröffentlicht am 30. April 2009
OLG Celle, Urteil vom 08.04.2009, Az. 3 U 251/08
§ 443 Abs. 1 BGBDas OLG Celle hat entschieden, dass durch die Angabe in einem Verkaufsangebot, dass ein Gerät getestet wurde, noch keine Übernahme einer Garantie für die Funktionstüchtigkeit des Gerätes im späteren Einsatz enthalten ist, insbesondere, wenn der Verkäufer in dem Angebot ausdrücklich erklärt, keine Garantie übernehmen zu wollen. Im entschiedenen Fall hatte der private Verkäufer eine Segelyacht mit nicht angeschlossenem Motor über die Internethandelsplattform eBay zum Verkauf angeboten. Er gab an, den Motor in einer Wassertonne getestet zu haben („Motor läuft und fördert auch genügend Kühlwasser (in Wassertonne getestet)“). Im weiteren Auktionstext wies der Verkäufer außerdem darauf hin, dass er die Gewährleistung für die Ware ausschließe und keine Garantien übernehme. Das Gericht erachtete den Ausschluss als wirksam. Insbesondere sei der Motortest in der Wassertonne nicht als Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie auszulegen in dem Sinne, dass der Motor auch nach Einbau im Betrieb mit der Segelyacht eine bestimmte Leistung erbringe. Dies hätte der Verkäufer, der ausdrücklich auf seinen Laienstatus hingewiesen hatte, erkennbar nicht leisten können und wollen. Das OLG stellte klar, dass die stillschweigende Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie durch den Verkäufer nur in seltenen Fällen und zurückhaltend angenommen werden könne. Im Falle der ausdrücklichen Ablehnung einer Garantieübernahme durch den Verkäufer sei dies nicht möglich.
- Etablierter Erotik-Shop (mit leichten rechtlichen Macken) zu verkaufen, zum Ersten, zum Zweiten …veröffentlicht am 7. April 2009
Wie Shopbetreiber berichtet, soll der seit 2006 online geschaltete Internetladen www.lovershop.de zum Verkauf stehen. Dem Vernehmen nach besuchen ca. 50.000 Besucher monatlich das Internet-Outlet, um z.B. ihren Bedarf an diversen Geräten, die der Batteriekennzeich- nungsverordnung unterfallen, zu decken. Der Umsatz betrug 2008 knapp 370.000 EUR mit einem Rohertrag von 35 – 40 %. Unsere Meinung: Der Shop sollte rechtlich angepasst und dann in neuen Händen gewinnbringend weiter vibrieren (JavaScript-Link: Shopbetreiber). Update: Der Shop steht laut Mitteilung des Betreibers nicht mehr zum Verkauf und wird überarbeitet.