IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 1. August 2009

    eBay plant voraussichtlich ab dem 01.10.2009 einige Neuigkeiten für die Internethandelsplattform, unter anderem die Vergabe des „Verkäufer mit Top-Bewertung“ oder im Original-Wortlaut „Status Top-Rated Seller“. Erhalten sollen diesen Status nur besonders vertrauenswürdige Händler, wobei die Kundenbewertungen Ausschlag gebend sein sollen. Zitat: „Mit der Auszeichnung als „Verkäufer mit Top-Bewertung“ belohnen wir die PowerSeller, die durchgehend ein außergewöhnlich hohes Serviceniveau bieten.“ Neben guten Bewertungen muss der betreffende Händler bestimmte weitere Anforderungen erfüllen. Wer Top-Rated-Seller wird, spart ab dem 16.01.2010 mindestens 20 % auf die eBay-Gebühren und wird in der Suche besonder herausgehoben dargestellt.Zu allem: (JavaScript-Link: eBay).

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