IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. Oktober 2011

    BGH, Urteil vom 29.10.2009, Az. I ZR 180/07
    § 3 Abs. 1 UWG 2008, § 4 Nr. 1 UWG 2008

    Der BGH hat entschieden, dass der Absatz von Zeitungen über ungesicherte Verkaufshilfen („stumme Verkäufer“), also Blechbehälter, aus denen Zeitungen auch (bestimmungswidrig) ohne Bezahlung entnommen werden können, keine unzulässige Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit der Kunden – gleichgültig, ob sie die entnommene Zeitung ordnungsgemäß bezahlen oder ohne Zahlung mitnehmen – darstellt. Auch eine allgemeine Marktbehinderung sei nicht gegeben. Das Wettbewerbsrecht solle gerade dem freien Spiel der Kräfte des Markts im Rahmen der gesetzten Rechtsordnung Raum gewähren, daher könnten die konkurrierenden Zeitungen keine Sicherung ihres Bestands beanspruchen. Mögliche Absatzrückgänge bei Kaufzeitungen führten auch nicht dazu, dass die Gratisverteilung wettbewerbsrechtlich zu beanstanden sei. Wegen der verfestigten Strukturen und der damit extrem hohen Marktzutrittsschranken auf den Pressemärkten könnten sich neue Anbieter kaum anders als über ausschließlich anzeigenfinanzierte Zeitungen etablieren. Daher führe auch eine Berücksichtigung der Interessen der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb zu keiner anderen Beurteilung. Der BGH kehrt mit diesem Urteil von seiner bisherigen Rechtsprechung (BGH GRUR 1996, 778 – Stumme Verkäufer I) ab. Diese Rechtsprechung ist nicht mit derjenigen zu verwechseln, in welcher anzeigenfinanzierte Zeitungen kostenlos abgegeben wurden (BGH WRP 2004, 746, 747 – Zeitung zum Sonntag; vgl. auch BGHZ 157, 55, 60 – 20 Minuten Köln). Zur Entscheidung des BGH im Volltext:

    (mehr …)

I