Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Zum Schadensersatz für die zeitweilige Nichtbenutzbarkeit einer Markeveröffentlicht am 25. August 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 23.07.2015, Az. 6 U 204/14
§ 823 BGBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Verletzer sich für die vorübergehende Nichtbenutzbarkeit einer Marke seitens des Berechtigten schadensersatzpflichtig macht. Zu ersetzen sei der Wertverlust, der im Zeitraum der Nichtbenutzbarkeit eingetreten sei, zu ermitteln durch die Differenz des Markenwertes zu Beginn und Ende des Zeitraums. Zum Volltext der Entscheidung: