Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Zu dringlichkeitsschädlichen Verzögerungen im einstweiligen Verfügungsverfahrenveröffentlicht am 24. Juli 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 28.05.2013, Az. 11 W 13/13
§ 227 ZPO, § 569 ZPO, § 571 ZPO, § 935 ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Verzögerung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens um mehr als 8 Wochen durch eine Beschwerdebegründung deutlich (mehr als 2 Wochen) nach Ablauf der Beschwerdefrist sowie Beantragung einer Terminsverlegung gegen eine Dringlichkeit des geltend gemachten Anspruchs sprechen. Der Antragsteller zeige dadurch, dass eine ernsthafte und beschleunigte Rechtsverfolgung nicht in seinem Interesse liege. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Karlsruhe: Verfahren kann nicht ohne Weiteres ausgesetzt werden, weil ähnlicher Sachverhalt gerade vom BGH verhandelt wirdveröffentlicht am 15. September 2011
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.07.2011, Az. 17 W 50/11
§ 252 ZPO, § 251 Satz 1 ZPOBeschließt ein Gericht eine Terminsverschiebung, um den Ausgang eines beim Bundesgerichtshof anhängigen Revisionsverfahrens abzuwarten, so kann hiergegen nach Ansicht des OLG Karlsruhe erfolgreich Widerspruch eingelegt werden. Der Beschwerdeführer hatte die umgehende Bestimmung eines neuen Termins zur mündlichen Verhandlung beantragt. Die Kammer habe, so der Senat, entgegen den gesetzlichen Voraussetzungen – nämlich ohne Zustimmung des Beschwerdeführers – ein Ruhen des Verfahrens gemäß § 251 Satz 1 ZPO herbeigeführt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamm: Antrag auf Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung kann zur Aufhebung der einstweiligen Verfügung führenveröffentlicht am 22. Mai 2011
OLG Hamm, Urteil vom 15.03.2011, Az. I-4 U 200/10
§ 12 Abs. 2 UWGDas OLG Hamm hat darauf hingewiesen, dass die Bitte um Verlegung einer mündlichen Verhandlung auf einen späteren Termin wie auch die Bitte um Verlängerung der Frist für die Berufungsbegründung dringlichkeitsschädlich sein und zur Aufhebung der zuvor erwirkten einstweiligen Verfügung führen kann. Zitat aus der Entscheidung, die allerdings mehrfache Terminsverlegungsanträge enthielt: (mehr …)