Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Stuttgart: Wenn das Führen ausländischer Titel wettbewerbswidrig istveröffentlicht am 18. September 2014
OLG Stuttgart, Urteil vom 18.03.2014, Az. 12 U 193/13
§ 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 3 Abs. 1 UWG
Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt die Titel „Prof.“ und „Dr. h.c.“, die ihm von einer türkischen Universität verliehen wurden, nicht führen darf, ohne dabei die verleihende Stelle anzugeben. Anderenfalls liege gegenüber anderen Rechtsanwälten ein Wettbewerbsverstoß vor, da die Angabe der Titel ohne Erläuterung über die wissenschaftliche Qualifikation in die Irre führe. Zum Volltext der Entscheidung: