Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Zur Aussetzung des gerichtlichen Verfahrens im Markenrechtsstreit nach § 148 ZPOveröffentlicht am 2. August 2013
BGH, Beschluss vom 06.06.2013, Az. I ZR 176/12
§ 148 ZPODer BGH hat entschieden, dass ein Verfahren in einem Markenverletzungsstreit auch dann ausgesetzt werden kann, wenn das Löschungsverfahren vor dem Bundespatentgericht zur Löschung der Klagemarke geführt hat, jedoch über diese Entscheidung noch eine Rechtsbeschwerde anhängig ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Zur irreführenden Verwendung einer fremden Marke durch einen Händlerveröffentlicht am 18. April 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.03.2013, Az. 6 U 170/12
§ 14 MarkenG, § 23 MarkenG, § 24 MarkenGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Abbildung einer fremden Marke in der Ladenbeschilderung eines Händlers irreführend ist, wenn dadurch der unrichtige Eindruck erweckt wird, dass zwischen dem Händler und dem Markeninhaber vertragliche Beziehungen bestehen. Dadurch werde die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt. Dies hätte der Händler durch einen ausreichend deutlichen Hinweis verhindern können. Gehe der Markeninhaber über einen längeren Zeitraum nicht gegen die Verletzung vor, könne ein Schadensersatzanspruch jedoch durch Zeitablauf verwirkt sein, nicht aber der Anspruch auf Unterlassung. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Der Vertrieb von „NoName“-Kapseln für Nesspresso-Maschinen ist erlaubtveröffentlicht am 22. Februar 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.02.2013, Az. I-2 U 72/12 und Az. I-2 U 73/12
§ 10 PatG, § 139 Abs. 1 PatG, § 140b PatG, Art. 64 Abs. 1, 3 EPÜDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der Vertrieb von günstigen „NoName“-Kapseln für Nespresso-Kaffeemaschinen durch zwei Schweizer Unternehmen zulässig ist. Wir hatten über die Entscheidung der Vorinstanz hier berichtet. In der Sache selbst sind Hauptsacheverfahren anhängig. Zum Text der Pressemitteilung Nr. 04/2013 vom 21.02.2013: (mehr …)
- OLG Koblenz: Keine Markenverletzung bei regional bedingter beschreibender Nutzung der Marke / „Stubbi“veröffentlicht am 20. Februar 2013
OLG Koblenz, Urteil vom 20.12.2012, Az. 6 W 615/12
§ 14 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 oder 2, Abs. 5 MarkenG, § 23 Nr. 2 MarkenGDas OLG Koblenz hat entschieden, dass keine Verletzung einer Marke vorliegt, wenn ein gleichlautender Begriff in einer bestimmten Region eine lediglich beschreibende Funktion hat. Vorliegend hatte sich eine Brauerei den Begriff „STUBBI“ schützen lassen. Die Werbung einer Koblenzer Brauerei mit dem Slogan „Probieren Sie das neue Koblenzer Radler in der Stubbi-Flasche“ konnte sie jedoch nicht untersagen lassen, da der durchschnittliche Verbraucher in der Region Koblenz den Begriff Stubbi als umgangssprachliche Bezeichnung für eine bestimmte charakteristische Flaschenform für Biergetränke kenne. Deshalb handele es sich um eine nach dem Markengesetz erlaubte beschreibende Nutzung. Dies treffe allerdings nur regional auf den Großraum Koblenz, wo dieser Begriff verbreitet sei, zu. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Discounter-Pudding „Flecki“ wird auch in der nächsten Instanz nicht von „Paula“ vernascht – Geschmacksmusterrechte bei Lebensmittelnveröffentlicht am 31. Januar 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.07.2012, Az. I-20 U 52/12
Art. 89 Abs. 1 Buchst. a) GGV; § 46 GeschmMG; Art. 88 Abs. 2 GGVDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Puddinggestaltung des Discount-Puddings „Flecki“ keine Rechte der Antragstellerin, Vertreiberin des Puddings „Paula“, verletzt. Es handele sich zwar in beiden Fällen um Vanille-Schokoladenpuddings mit einer optischen Trennung der Bestandteile und der Abbildung einer Kuh auf der Verpackung – jedoch erstrecke sich der Schutz des Geschmacksmusters der Antragstellerin, dem ein normaler, durchschnittlich weiter Schutzbereich zuzubilligen sei, mangels übereinstimmenden Gesamteindrucks nach Artikel 10 GGV nicht auf das Erzeugnis der Antragsgegnerinnen. Das OLG bestätigte hiermit das Urteil der Vorinstanz (hier). Das LG Düsseldorf hatte auch patentrechtliche Ansprüche der Antragstellerin abgelehnt (hier). Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Tübingen: In Wikipedia darf über die Mitgliedschaft eines Professors in einer katholischen Studentenverbindung berichtet werden / Keine Verletzung der Privatsphäreveröffentlicht am 11. Dezember 2012
LG Tübingen, Urteil vom 18.07.2012, Az. 7 O 525/10
§ 1004 Abs. 1 S.2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GGDas LG Tübingen hat im Rahmen einer Interessenabwägung entschieden, dass durch einen Wikipedia-Eintrag, der sich über die Mitgliedschaft eines Professors in einer katholischen Studentenverbindung äußert, nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Professors verletzt wird (Volltext der Entscheidung s. unten). „Weder entfaltet der abrufbereite Eintrag über den Kläger eine erhebliche Breitenwirkung, noch ist er Anknüpfungspunkt, um den Kläger sozial auszugrenzen oder zu isolieren. Dies gilt sowohl bezüglich seiner persönlichen Daten wie Beruf oder Lebenslauf als auch hinsichtlich der Mitgliedschaft in katholischen Studentenverbindungen. (mehr …)
- OLG Köln: Unternehmen und Geschäftsführer sind im Zweifel als Gesamtschuldner für eine Vertragsstrafe anzusehenveröffentlicht am 26. November 2012
OLG Köln, Urteil vom 21.09.2012, Az. 6 U 106/12
§ 133 BGB, § 157 BGB, § 339 S. 2 BGBDas OLG Köln hat entschieden, dass bei einer Vertragsstrafenverpflichtung eines Unternehmens, welcher der Geschäftsführer der juristischen Person beigetreten ist, im Falle eines Verstoßes gegen die Unterlassungsverpflichtung im Zweifel von einer gesamtschuldnerischen Haftung des Unternehmens und des Geschäftsführers auszugehen ist. Die Vertragsstrafe könne demnach nicht doppelt gefordert werden, da der beigetretene Geschäftsführer nach allgemeinen Auslegungsgrundsätzen nicht schlechter gestellt werden dürfe als im Falle einer gerichtlichen Verurteilung. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Berlin: Satirische Darstellung unterfällt ohne bestehendes öffentliches Interesse nicht der Kunstfreiheitveröffentlicht am 19. November 2012
LG Berlin, Urteil vom 19.01.2010, Az. 27 O 1147/09
§ 185 ff StGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG; § 22 KUG, 23 KUG; § 823 BGB, § 1004 Abs. 1 analog BGBDas LG Berlin hat entschieden, dass eine satirische oder karikierende Presseberichterstattung eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellen kann, wenn kein öffentliches Informationsinteresse besteht. Vorliegend hatte der Antragsgegner hinsichtlich einer Skulptur am Verlagsgebäude des Antragstellers, welche einen nackten Mann mit einem 16 m langen Penis darstellt, in seinem Blog Vermutungen angestellt, wem diese Skulptur wohl nachempfunden sei und war zu dem Schluss gekommen, dass dies wohl der Antragsteller wäre. Dies wertete das Gericht als Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, da es der Antragsteller nicht hinnehmen müsse, von der Antragsgegnerin auf diese Weise dem Publikum vorgeführt und allein zu Unterhaltungsinteressen vermarktet zu werden. Ein öffentliches Informationsinteresse hinsichtlich der Person des Antragstellers bestehe nicht. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Hamburg: Die Herabwürdigung einer Person ist nicht von der Meinungsfreiheit gedecktveröffentlicht am 19. Oktober 2012
LG Hamburg, Urteil vom 02.03.2010, Az. 325 O 442/09
§ 823 BGB, § 1004 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GGDas LG Hamburg hat entschieden, dass die Äußerung über einen Autor „in einem anderen Zeitalter haben Leute wie er … Juden als die Ursache allen Übels ausgemacht“ dessen Persönlichkeitsrecht verletzt. Diese Äußerung sei von der Meinungsfreiheit nicht gedeckt, da sie auf die Herabsetzung einer Persönlichkeit abziele und die Auseinandersetzung in der Sache nicht fördere. Im Einzelfall habe eine Abwägung zu erfolgen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Über die in der Öffentlichkeit bekannte schwere Erkrankung einer Entertainerin darf berichtet werdenveröffentlicht am 16. Oktober 2012
BGH, Urteil vom 18.09.2012, Az. VI ZR 291/10
§ 823 Abs. 1 Ah BGB, § 1004 Abs. 1 BGB; § 22 KUG, § 23 KUG; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDer BGH hat entschieden, dass eine Berichterstattung über die in der Öffentlichkeit bereits bekannte schwere Erkrankung einer Schauspielerin/Entertainerin anlässlich der aktuell aufgetretenen Erkrankung einer weiteren Prominenten nicht das Persönlichkeitsrecht der Erstgenannten verletzt. Da lediglich über bereits bekannte Fakten (Erkrankung, Abbruch einer Tournee, bis dahin kein erneuter Auftritt) berichtet wurde und keine Spekulationen über die zu diesem Zeitpunkt unbekannten Ursachen getätigt wurden, sei sowohl die erfolgte Wort- als auch Bildberichterstattung vom öffentlichen Informationsinteresse gedeckt. Zum Volltext der Entscheidung: