Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Der Betreiber eines Internetmarktplatzes haftet für von ihm selbst geschaltete Anzeigen für fremde Angebote, die Markenrechte verletzenveröffentlicht am 27. März 2015
BGH, Urteil vom 05.02.2015, Az. I ZR 240/12
§ 14 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 5 MarkenG; § 7 Abs. 2 S. 1 TMG; Art. 9 Abs. 1 S. 2 Buchst. a GemeinschaftsmarkenverordnungDer BGH hat entschieden, dass der Betreiber eines Internetmarktplatzes wie z.B. eBay für Anzeigen haftet, die er für von Dritten eingestellte Angebote schaltet, wenn diese Angebote Markenrechte verletzen. Der Betreiber übernehme durch die Schaltung der Anzeigen eine aktive Rolle, die zu weitergehenden Prüfungspflichten führe. Für das Einstellen der markenverletzenden Angebote selbst, welches durch Dritte in einem automatisierten Verfahren erfolge, sei nämlich keine Haftung anzunehmen, da hier die Privilegierung des Diensteanbieters greife. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Die Nachahmung einer für Schokolade eingetragenen 3D-Marke ist unzulässigveröffentlicht am 12. Januar 2015
OLG Köln, Urteil vom 15.08.2014, Az. 6 U 9/14
§ 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenGDas OLG Köln hat entschieden, dass der Vertrieb einer Schokolade in rechteckigen 100g-Packungen mit insgesamt 18 Einzelstücken in der Anordnung 3 x 6 durch den Inhaber einer entsprechenden 3D-Marke („Schogetten“) untersagt werden kann. Der Beklagte habe eine zum Verwechseln ähnliche Anordnung der Einzelstücke gewählt und auch die Einzelstücke seien ähnlich. Da die Vertriebsform für die Schokolade bislang einzigartig gewesen sei, diene sie als Herkunftshinweis, so dass der Beklagte den Vertrieb der ähnlichen Form zu unterlassen habe. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Das Verbot einer konkreten Verletzungsform darf sich nur auf im Verfahren vorgebrachte Beanstandungen stützenveröffentlicht am 5. November 2014
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.10.2014, Az. 6 U 92/14
§ 5 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Gericht im wettbewerbsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahren das Verbot einer konkreten Verletzungsform nur auf Beanstandungen stützen darf, die im Verfahren vom Antragsteller vorgebracht wurden. Bei nachgeschobenen Gründen entfalle die Dringlichkeit nicht, wenn der Antragsteller diese erst während des laufenden Verfahrens erfahren habe. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Freiburg: Einzelne unwirksame Klauseln führen nicht rückwirkend zur gesamten Unwirksamkeit eines AGB-Klauselwerksveröffentlicht am 6. August 2014
LG Freiburg, Urteil vom 31.03.2014, Az. 12 O 12/14
§ 4 Nr. 11 UWG; § 307 BGB, § 310 BGB
Das LG Freiburg hat entschieden, dass einzelne unwirksame AGB-Klauseln nicht dazu führen, dass ein Wettbewerber einen Unterlassungsanspruch bezüglich der Verwendung des gesamten Klauselwerks in bereits abgeschlossenen Verträgen hat. Bezüglich zukünftig abzuschließender Verträge kann die Verwendung des Klauselwerks als konkrete Verletzungsform jedoch untersagt werden. Diesbezüglich sei der Antrag der Klägerin nicht zu unbestimmt. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Frankfurt a.M.: Die Begriffe Combiotik, Präbiotik und Probiotik für Babynahrung sind keine gesundheitsbezogenen Angabenveröffentlicht am 9. August 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.07.2013, Az. 6 U 137/12
Art. 2 EGV 1924/2006, Art. 7 EGV 1924/2006; § 4 Abs. 1 Nr. 1 LMKVDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Begriffe „Combiotik“ sowie „Präbiotik“ und „Probiotik“ im Zusammenhang mit Babynahrung keine gesundheits- oder nährwertbezogenen Angaben im Sinne der Health-Claims-Verordnung darstellen. Bei ersterem Begriff handele es sich um ein von der Beklagten geschaffenes Kunstwort, das beim angesprochenen Verkehr keine konkreten Vorstellungen über spezifische oder unspezifische gesundheitliche Wirkungen des so bezeichneten Erzeugnisses erwecke. Auch die weiteren Begriffe begründeten lediglich die Erwartung, dass in dem Erzeugnis präbiotische und probiotische Inhaltsstoffe kombiniert verwendet würden (s. auch die Entscheidung des OLG Frankfurt hier). Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - BGH: Schadensersatzpflicht auch bei nur mittelbarer Verletzung eines Patentsveröffentlicht am 27. Juni 2013
BGH, Urteil vom 07.05.2013, Az. X ZR 69/11
§ 139 Abs. 2 PatG, § 10 Abs. 1 PatG; § 256 Abs. 1 ZPODer BGH hat entschieden, dass Ansprüche auf Feststellung der Schadensersatzpflicht und Rechnungslegung zu Gunsten eines Patentinhabers auch dann grundsätzlich zu bejahen sind, wenn lediglich eine mittelbare Patentverletzung (hier: Anbieten einer Software, die ohne Berechtigung ein patentgeschütztes Fräsverfahren ausführen kann) vorliegt. Erforderlich sei lediglich, dass eine Verletzungshandlung stattgefunden habe. Dafür reiche das bloße Anbieten eines verletzenden Verfahrens aus, eine Lieferung an Dritte müsse nicht erfolgt sein. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Ein gerichtliches Unterlassungsgebot darf sich nur auf die beantragte Verletzungsform beziehenveröffentlicht am 21. Mai 2013
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 04.04.2013, Az. 6 W 85/12
§ 5 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein gerichtliches Verbot in einem Unterlassungsverfahren nur gemäß dem Unterlassungsantrag, der sich gegen ein konkrete Verletzungsform richtet, begründet werden kann. Liege eine Irreführung über andere Tatsachen vor, auf welche sich der Kläger jedoch nicht beruft, kann dies nicht zur Grundlage der gerichtlichen Entscheidung gemacht werden. Dies gelte auch, wenn die im Antrag nicht erwähnte Verletzungsform zu demselben Lebenssachverhalt gehöre und Teil des Streitgegenstands im prozessualen Sinne sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Bei ungenauen Anträgen muss Gericht auf sachdienliche Antragstellung hinwirkenveröffentlicht am 29. Februar 2012
BGH, Urteil vom 06.10.2011, Az. I ZR 54/10
§ 4 Nr. 11 UWG; § 5 Abs. 1 RDGDer BGH hat entschieden, dass im Falle von zu ungenau gestellten Anträgen der Parteien seitens des Gerichts auf eine sachdienliche Antragstellung hingewirkt werden muss, bevor die Klage als unzulässig abgewiesen wird. Dies gebiete der Vertrauensschutz und der Anspruch auf ein faires Gerichtsverfahren. Vorliegend sollte einem Finanzdienstleistungsunternehmen untersagt werden, „rechtliche Beratung“ bezüglich der Beendigung von Darlehen vorzunehmen. Der Begriff der rechtlichen Beratung sei jedoch zu ungenau gewesen, um eine wirksame Unterlassungsverfügung zu erlassen. Die Verurteilung der Beklagten nach dem allgemein gefassten Unterlassungsantrag habe danach keinen Bestand. Dem Klagevorbringen sei jedoch durch Auslegung zu entnehmen, dass die Klägerin zumindest die konkrete Verletzungshandlung unterbunden wissen möchte, so dass der Unterlassungsantrag als Verallgemeinerung die konkrete Verletzungsform als Minus umfasse. Die Angelegenheit wurde zum Berufungsgericht zurück verwiesen. Zum Volltext der Entscheidung: