IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 9. März 2015

    OLG Hamburg, Beschluss vom 22.12.2014, Az. 3 W 123/14
    § 91a ZPO

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung mit einer Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe im Fall eines Verstoßes von bis zu 1.000 Euro zu niedrig ist, wenn diese durch ein Unternehmen mit sieben Geschäftslokalen abgegeben wurde, welches wegen Verstößen gegen die Pflicht zur Schaufensterpreisauszeichnung abgemahnt wurde. Die Wiederholungsgefahr werde dadurch nicht beseitigt, denn die Vertragsstrafe müsse geeignet sein, die Beklagte zur Befolgung der Unterlassungsverpflichtung ausreichend anzuhalten. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. September 2014

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.07.2014, Az. 6 U 240/13
    § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 8 Abs. 3 UWG

    Das OLG Frankfurt hatte sich mit der Frage zu befassen, zu welchem Zeitpunkt in einem Abmahnungsfall mit nachfolgender Klage ein Wettbewerbsverhältnis zwischen Abmahner und Abgemahntem bestanden haben muss. Dabei kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass es genüge, wenn der Abmahner zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis mit dem Abgemahnten gestanden habe; nicht erforderlich sei, dass das Wettbewerbsverhältnis auch schon zum Zeitpunkt der die Wiederholungsgefahr begründenden Verletzungshandlung gegeben gewesen sei. Vorliegend habe der Beklagte den Handel mit einem Produkt beendet, bevor die Klägerin ihrerseits den Handel mit diesem Produkt aufgenommen habe. Da aber zu diesem Zeitpunkt seitens des Beklagten eine Wiederholungsgefahr für erneute Verletzungshandlungen bestanden habe, sei die Klägerin zur Abmahnung berechtigt gewesen. Die Revision ist beim Bundesgerichtshof anhängig. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. August 2014

    OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 09.12.2013, Az. 11 W 27/13
    § 91a ZPO; § 97 UrhG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine Vertragsstrafe wegen einer Urheberrechtsverletzung (hier: unberechtigte Fotonutzung) geeignet sein muss, den Verletzer von weiteren Verletzungshandlungen abzuschrecken. Eine Vertragsstrafe von weniger als 2.500,00 EUR sei nur in Ausnahmefällen ausreichend, denn es müsse eine gewisse Sicherheit gewährleistet werden, dass weitere Verstöße unterbleiben. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. April 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Beschluss vom 26.02.2013, Az. 5 W 16/13
    § 890 Abs. 1 S. 1 ZPO

    Das KG Berlin hat entschieden, dass kein Verstoß gegen eine Unterlassungsverfügung bezüglich eines Domainnamens vorliegt, wenn der Internetauftritt zwar noch besteht, jedoch lediglich einen Hinweis auf die erzwungene Umbenennung und einen Link auf eine neue Internetseite enthält. Die Reichweite des Unterlassungstitels sei durch Auslegung zu ermitteln. Vorliegend sei dem Unterlassungsschuldner lediglich eine Benutzung des Namens „für die Werbung für die Vermittlung von Hunden nach Deutschland und für Aufrufe zu Spenden für Hundeasyle“ untersagt worden. Die o.g. Benutzungsform falle damit nicht unter das Unterlassungsgebot. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

I