Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Ein Gewinnspiel für Apotheker ist keine unzulässige Werbegabeveröffentlicht am 3. Juni 2014
BGH, Urteil vom 12.12.2013, Az. I ZR 83/12
§ 4 Nr. 11 UWG; § 7 Abs. 1 S. 1 HWG, § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 13 HWG
Der BGH hat entschieden, dass ein Gewinnspiel in einer Zeitschrift für Apothekenpersonal, in welchem für einen Gewinn Fragen zu einem Artikel über Aspirin beantwortet werden mussten, keine unzulässige Werbegabe darstellt. Es werde dadurch kein wirtschaftliches Interesse an der Abgabe des Arzneimittels geweckt, sondern lediglich erreicht, dass der Teilnehmer sich mit dem Inhalt des Artikels beschäftige. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Frankfurt a.M.: Bei einem Gewinnspiel mit Verlosung von Konzertkarten dürfen die Markennamen der Veranstaltungen benutzt werdenveröffentlicht am 10. Januar 2014
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.11.2013, Az. 6 U 177/13
§ 23 Nr. 2 MarkenG; § 5 UWGDas OLG Frankfurt hat ein Urteil des LG Frankfurt (hier) bestätigt, dass es weder gegen Wettbewerbsrecht noch gegen Markenrecht verstößt, wenn ein Unternehmer für ein Gewinnspiel Konzertkarten auslobt und im Rahmen dessen die Marken nennt, unter denen das Konzert geschützt ist. Die Benutzung der fremden Marke sei gerechtfertigt, wenn diese zurückhaltend dargestellt werde. Eine Irreführung über ein nicht gegebenes Sponsoring liege nicht vor. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Frankfurt a.M.: Bei einem Gewinnspiel mit Verlosung von Eintrittskarten dürfen die geschützten Namen der jeweiligen Veranstaltungen genannt werdenveröffentlicht am 6. Januar 2014
LG Frankfurt am Main, Urteil vom 05.07.2013, Az. 3-10 O 42/13
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 UWG, § 8 Abs. 1 UWG; § 14 MarkenG, § 15 MarkenG, § 23 Nr. 2 MarkenGDas LG Frankfurt hat entschieden, dass weder eine unlautere Irreführung noch eine Markenverletzung vorliegt, wenn ein Unternehmen Tickets für Veranstaltungen im Rahmen eines Gewinnspiels verlost und dabei die (markenrechtlich geschützten) Namen der Veranstaltungen nennt. Die reine Bezugnahme auf die Existenz der Veranstaltungen sei zulässig und die Beklagte gebe sich dadurch nicht als Sponsor oder Veranstalter der in Bezug genommenen Ereignisse aus. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Die Gewinnspielkopplung von Haribo im Rahmen der „Glücks-Wochen“ (2011) enthielt keine unlautere Werbung gegenüber Minderjährigenveröffentlicht am 13. Dezember 2013
BGH, Urteil vom 12.12.2013, Az. I ZR 192/12
§ 3 Abs. 2 Satz 3 UWG, § 4 Nr. 6 UWG, § 4 Nr. 2 UWG, Nr. 28 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWGDer BGH hat entschieden, dass die HARIBO-Werbung „GLÜCKS-WOCHEN“ im Februar 2011, bei der im Fernsehen beim Kauf von fünf Packungen zum Preis von etwa je 1,00 EUR und Einsendung der Kassenbons die Chance eröffnet wurde, bei einer Verlosung einen von 100 „Goldbärenbarren“ im Wert von jeweils 5.000,00 EUR zu gewinnen, nicht gegen das geltende Wettbewerbsrecht verstößt. In dem Werbespot traf der Fernsehmoderator Thomas Gottschalk im Supermarkt auf zwei Familien mit Kindern. Eine Benachteiligung Minderjähriger sei nicht zu erkennen. Zur Pressemitteilung Nr. 205/2013: (mehr …)
- LG Hamburg: Augenlaser-OP darf nicht verlost werdenveröffentlicht am 17. August 2012
LG Hamburg, Urteil vom 24.07.2012, Az. 406 HK O 101/12 – nicht rechtskräftig
§ 11 Abs. 1 Nr. 13 HWGDas LG Hamburg hat nach einem Bericht der Wettbewerbszentrale (hier) entschieden, dass die Verlosung einer Augenlaser-Operation wegen Verstoßes gegen das Heilmittelwerbegesetz rechtswidrig ist. Vorliegend hatte die Betreiberin einer Klinikgruppe auf Facebook verkündet: „Wir suchen den originellsten Spruch! … Sende uns den besten Grund für eine Lasik. … Und sahne eine iLASIK im Wert von 3.000 € ab.“. Das Gericht stellte klar, dass die Entscheidung zur Durchführung einer Operation nicht von unsachlichen Einflüssen wie z.B. Preisausschreiben abhängig gemacht werden sollte, da jede Operation mit einem gesundheitlichen Risiko verbunden sei.
- BGH: Hausverlosung im Internet ist als Betrug strafbarveröffentlicht am 27. April 2011
BGH, Beschluss vom 15.03.2011, Az. 1 StR 529/10
§§ 263; 287 StGBDer BGH hat die Verurteilung eines Veranstalters einer Hausverlosung wegen Betruges in 18.294 tateinheitlichen Fällen u.a. zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren bestätigt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zur Pressemitteilung des BGH im Volltext: (mehr …)
- VG Berlin: Pachtvertrag einer Gaststätte darf nicht im Internet verspielt werdenveröffentlicht am 19. September 2009
VG Berlin, Beschluss vom 14.08.2009, Az. 4 L 274.09
§§ 3, 12 – 15 GlüStVDas VG Berlin hat per Pressemitteilung vom 25.08.2009 darauf hingewiesen, dass ein Pachtvertrag über eine Gaststätte nicht im Wege eines Internet-Gewinnspiels vermittelt werden. Das VG Berlin bestätigte eine Verbotsverfügung des Bezirksamts Friedrichshain-Kreuzberg, mit der dem Betreiber eines Lokals die Abhaltung eines entsprechenden Gewinnspiels untersagt worden war. Der Antragsteller hatte im Internet ein Online-Spiel durchführen wollen, bei dem einfache Rechenaufgaben möglichst schnell gelöst werden sollten. Voraussetzung hierfür war eine Registrierung zum Preis von 9,99 Euro pro Spielschein. Der Gewinner sollte nicht nur die Gelegenheit zum Abschluss eines Pachtvertrags über ein Caféhaus zu einem monatlichen Zins von etwa 1.300,00 EUR erhalten, sondern auch Eigentümer sämtlicher Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände des Lokals im Wert von etwa 200.000 Euro werden. Für den Fall, dass sich bis zu einem Stichtag weniger als 10.000 Gewinnspielteilnehmer registrierten, sollte das Gewinnspiel nicht stattfinden; die einbezahlten Beträge sollten unter Einbehaltung einer „Bearbeitungsgebühr“ von 5,99 € pro Spielschein erstattet werden. (mehr …)
- Hausverlosung 2.0veröffentlicht am 4. September 2009
Nachdem das VG München dem Versuch einer Hausverlosung per kostenpflichtiger Teilnahme eine Absage erteilt hat (Link: VG München), wird nun vermehrt versucht, Häuser auf anderem Wege an geneigte Interessenten zu bringen. Die dabei zu Tage tretenden, bisweilen höchst abenteuerlichen Ansätze, das verbotene Glücks- oder Gewinnspiel zu umgehen, wollen wir hier nicht näher kommentieren. Von größerem Unterhaltungswert erscheint uns ohnehin der fast in jedem von uns betrachtetem Modell zu findende potentielle Versuch, die Teilnehmer auf einem Umwege für eine bloße Gewinnaussicht nicht unerheblich zur Kasse zu bitten. Dieser Versuch könnte möglicherweise sogar als Hauptbeweggrund für die Veranstaltung der Hausverschacherung gelten. Zum Modell: (mehr …)
- LG Köln: Erlaubnispflichtiges Glücksspiel liegt vor, wenn mehrere Lose von jeweils 0,50 EUR erworben werden könnenveröffentlicht am 3. Juli 2009
LG Köln, Urteil vom 07.04.2009, Az. 33 O 45/09
§§ 3, 4 Nr. 11, 8 UWG; § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 – 4, § 7 Abs. 1 GlüStV; §§ 58, 8a Abs. 1 S. 5 RStVDas LG Köln hat entschieden, dass die Veranstaltung eines Gewinnspiels auch dann ein erlaubnispflichtiges Glücksspiel darstellt, wenn die kritische Grenze von 0,50 EUR durch Mehrfachkauf von Losen überschritten werden kann. Die Antragsgegnerin zu 1), deren Geschäftsführer der Antragsgegner zu 2) war, bot über das Internet die Möglichkeit, an einem Spiel teilzunehmen, bei dem ein Teilnehmer Lose zum Preis von jeweils 0,50 EUR erwerben konnte, um damit an der Verlosung von Sachpreisen teilzunehmen. Die Antragsgegner waren nicht im Besitz einer Erlaubnis für die Veranstaltung von Glücksspielen. Die Antragsgegnerin zu 1) bewarb ihr Spielangebot mit der Gratiszugabe von zwei Freilosen nach erfolgreicher Registrierung sowie mit der Aussage: „Jetzt gewinne ich, was ich will!“. Sie schaltete zudem Banner-Werbung für ihr Gewinnspiel auf der Website … . Das Landgericht erließ zunächst eine einstweilige Verfügung, mit der den Antragsgegnern das Geschäftsmodell verboten wurde. Die einstweilige Verfügung wurde sodann bestätigt. (mehr …)