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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 18. Mai 2011

    OLG München, Urteil vom 01.03.2011, Az. 9 U 3782/10
    § 631 Abs. 1 BGB

    Das OLG München hat entschieden, dass eine kulanzweise, also ohne vorherige vertragliche Vereinbarung, zu erbringende Leistung zu einer Rechtspflicht bzw. Leistungspflicht erstarken kann, wenn die „Kulanzleistung“ angeboten wird, um einen Rechtsstreit zu vermeiden. Zur Prüfung einer solchen Bindungswirkung, so der Senat, sei allerdings die Bedeutung der Angelegenheit in einer Gesamtschau des Projekts und die zwischen den Parteien vorliegende Interessenlage zu berücksichtigen.

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