Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Versicherungsvertreter darf sich formularmäßig vom Versicherungsnehmer einen Vergütungsanspruch versprechen lassenveröffentlicht am 14. September 2015
BGH, Urteil vom 06.11.2013, Az. I ZR 104/12
§ 5 Abs. 1 GewO, § 34d GewO, § 59 Abs. 2 und 3 VVG, § 4 Nr. 11 UWG,Der BGH hat entschieden, dass ein Versicherungsvertreter sich nicht wettbewerbswidrig verhält, wenn er Netto-Policen vermittelt und sich dabei, unter Hinweis auf seine Bindung an eine bestimmte Agentur, vom Versicherungsnehmer in seinen AGB einen Vergütungsanspruch versprechen lässt. Damit werde nicht gegen den Schicksalsteilungsgrundsatz verstoßen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Frankfurt a.M.: Vermittler von Flugdiensten muss Vermittlungsgebühr in den Endpreis einbeziehen / Wann ist der Flugpreis als Endpreis anzugeben?veröffentlicht am 9. August 2012
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.05.2012, Az. 6 U 103/11
Art. 5 Nr 3 EG-VO 44/2001, § 33 Abs. 1 ZPO, § 4 Nr. 7 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 14 Abs. 2 S. 1 UWGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass Vermittler von Flügen die an sie zu zahlende Vermittlungsgebühr in den angegebenen Endpreis einbeziehen müssen, wobei dieser Gesamtpreis bereits „bei der erstmaligen Nennung des Flugpreises für eine bestimmte Verbindung genannt werden“ müsse. Zitat: (mehr …)
- LG Berlin: Vermittlungsportal für Hotelzimmer muss neben Zimmerpreis auch auf Vermittlungskosten hinweisenveröffentlicht am 18. März 2011
LG Berlin, Urteil vom 22.02.2011, Az. 15 O 276/10
§§ 3; 5 UWGDas LG Berlin hat entschieden, dass ein Vermittlungsportal für vakante Hotelzimmer neben dem obligaten Hinweisen nach der Preisangabenverordnung auch auf Vermittlungsgebühren hinweisen muss, wenn diese bei einer Buchung des Zimmers über das betreffende Portal dem jeweiligen Nutzer in Rechnung gestellt werden. Hier wurde der Kunde (Nutzer) erst auf einer Unterseite in der Buchungszwangsführung auf den Umstand hingewiesen, dass eine derartige Provision anfalle. Dies erachtete die Kammer als unzureichend, da die Preisangaben dem Kunden bei der Entscheidung behilflich sein sollten, ob dieser sich überhaupt mit den Angebot näher befassen (und somit die einzelnen Buchungsschritte unternehmen) wolle oder nicht.