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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 7. Mai 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Berlin, Urteil vom 11.04.2014, Az. 15 O 43/14
    § 12 Abs. 2 UWG, §3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 49 Abs. 4 Satz 2 – 4 PBefG

    Das LG Berlin hat dem niederländischen Betreiberunternehmen der Smartphoneapplikation („App“) UBER untersagt, in der Stadt Berlin die von ihr herausgegebene App für Mietwagenfahrer und Mietwagenunternehmer für die Vermittlung von Fahraufträgen einzusetzen und Mietwagenunternehmer durch den Versand von E-Mails, SMS oder durch das Absetzen von Telefonaten dazu zu veranlassen, sich im Stadtgebiet Berlin außerhalb des Betriebssitzes des jeweiligen Mietwagenunternehmens bereitzuhalten, ohne dass konkrete Vermittlungsaufträge von Fahrgastkunden vorliegen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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