Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: Anspruch auf Gegendarstellung wird durch die bloße Ergänzung eines Presseartikels in der Regel nicht erfülltveröffentlicht am 19. Februar 2016
OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.06.2015, Az. I-16 U 85/15
§ 56 Abs. 1 S. 2 RStVDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der Anspruch auf Gegendarstellung wegen einer wahrheitswidrigen Tatsachenbehauptung in einem Online-Pressebericht noch nicht dadurch erfüllt wird, dass der Berichtende den Artikel lediglich – ohne weitere Hervorhebung – ergänzt. Auch der bloße Hinweis auf eine Aktualisierung ohne weitere Angaben zum Umfang und Inhalt der Aktualisierung und ohne den Zusatz, dass, anders als zuvor, hier der Betroffene „zu Wort kommt“, sei deshalb nicht ausreichend und lasse das berechtigte Interesse des Betroffenen nicht entfallen. Einzig die Konstellation, dass der ursprüngliche Bericht bereits eine zutreffende Stellungnahme des Betroffenen enthalte, könne den Anspruch auf Gegendarstellung ausnahmsweise entfallen lassen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Zur Berücksichtigung zurückgenommener Patentanmeldungen bei der Neuheitsprüfungveröffentlicht am 11. Dezember 2015
BGH, Urteil vom 08.09.2015, Az. X ZR 113/13
Art. 54 Abs. 3 EPÜDer BGH hat entschieden, dass bei der Neuheitsprüfung im Rahmen einer Patentanmeldung auch eine ältere, nachveröffentlichte Patentanmeldung zu berücksichtigen ist, auch wenn diese später zurückgenommen wird. Eine ältere Anmeldung sei wegen einer Rücknahme, Zurückweisung oder Erledigung durch Nichtzahlung der Jahresgebühr nur dann nicht mit ihrem Prioritätstag zu berücksichtigen, wenn sie infolgedessen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung nicht mehr anhängig gewesen sei. Vorliegend sei dies jedoch noch der Fall gewesen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Düsseldorf: Namensnennung in einem Presseartikel – Wie weit reicht die Einwilligung?veröffentlicht am 1. September 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 03.06.2015, Az. 12 O 137/15
§ 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die volle Namensnennung eines Beteiligten in einem online veröffentlichten Presseartikel gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen kann, auch wenn eine grundsätzliche Einwilligung vorlag. Der Betroffene habe vorliegend zwar einer Namensnennung für die Veröffentlichung eines Printartikels zugestimmt. Eine Online-Veröffentlichung sei dabei jedoch nicht diskutiert worden. Auch bezüglich anderer in die Berichterstattung aufgenommener und das Persönlichkeitsrecht verletzender Tatsachen liege keine ausdrückliche Einwilligung vor. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Eine falsche Online-Berichterstattung kann wettbewerbswidrig seinveröffentlicht am 31. August 2015
OLG Hamburg, Beschluss vom 05.06.2014, Az. 3 W 64/14
§ 824 BGB, § 1004 BGB; § 3 UWG, § 4 Nr. 8 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr 1 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die Online-Berichterstattung einer Anwaltskanzlei über Abmahnungen einer anderen Kanzlei wettbewerbswidrig ist, wenn in dem Bericht ein falscher Rechtsinhaber benannt wird. Es handele sich dabei um eine unwahre Tatsachenbehauptung, die geeignet sei, das Unternehmen der Antragstellerin zu schädigen. Daher bestehe ein Unterlassungsanspruch bezüglich der Berichterstattung. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Zur Wettbewerbswidrigkeit der Veröffentlichung nicht anonymisierter Urteileveröffentlicht am 28. August 2015
OLG Hamm, Urteil vom 07.02.2008, Az. 4 U 154/07
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 7 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass es wettbewerbswidrig sein kann, ein Urteil über einen Mitbewerber in nicht anonymisierter Form zu veröffentlichen, wenn dadurch der Eindruck erweckt wird, dass der Unterlegene Verbraucher planmäßig in die Irre geführt habe, obwohl es sich um ein Urteil für einen Einzelfall handelt. Durch die Veröffentlichung im Internet werde der Mitbewerber in unzulässiger Weise in ein negatives Licht gerückt und dadurch herabgesetzt. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Die Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung privater Facebook-Nachrichten und Whats-App-Nachrichtenveröffentlicht am 21. August 2015
LG Köln, Urteil vom 10.06.2015, Az. 28 O 547/14
§ 1004 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 1 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GGDas LG Köln hat entschieden, dass die Veröffentlichung privater Facebook-Nachrichten und Whats-App-Protokolle betreffend die Beziehung eines bekannten Sportlers dessen Persönlichkeitsrechte verletzt. Über das Bestehen einer Beziehung hinaus seien seitens des Klägers keine Beziehungsdetails öffentlich gemacht worden, so dass keine Selbstöffnung vorliege, welche die Privatsphäre einschränke. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Auch zufällig im Hintergrund abgebildete Urlauber haben Unterlassungsanspruch gegen Zeitung, die auf dem Foto eigentlich nur einen Prominenten zeigen willveröffentlicht am 24. Juni 2015
BGH, Urteil vom 21.04.2015, Az. VI ZR 245/14
§ 823 BGB, § 1004 BGB; § 22 KUG, § 23 KUGDer BGH hat entschieden, dass identifizierbare, nicht-prominente Personen, die sich zufällig in der Nähe eines Prominenten bei dessen Ablichtung durch einen Paparazzo befinden, grundsätzlich Anspruch auf Unterlassung der Bildveröffentlichung haben. Die Abgebildete hätte durch Verpixelung oder Augenbalken unkenntlich gemacht werden müssen. Eine dadurch entstehende „Störung der Atmosphäre“ mochte der Senat nicht erkennen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamburg: Zur Bestimmtheit eines Urteilstenors auf Veröffentlichung einer Gegendarstellungveröffentlicht am 12. Mai 2015
OLG Hamburg, Beschluss vom 07.04.2015, Az. 7 W 49/15
§ 252 Abs. 2 Nr. 2 ZPODas OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Urteil noch dem Bestimmtheitsgebot entspricht, wenn es die Veröffentlichung einer Gegendarstellung „in demselben Teil“ der Zeitschrift, „in dem“ die Erstmitteilung erschienen ist, vorsieht, auch wenn dieser „Teil“ die Titelseite ist. Zum Volltext der Entscheidung (hier).
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Speicherung von Daten eines aufgehobenen Insolvenzverfahrens bei Bonitätsauskunftveröffentlicht am 13. April 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.03.2015, Az. 7 U 187/13
§ 823 Abs. 1 BGB; § 258 Abs. 1 InsODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Aufhebung eines Insolvenzverfahrens die Prüffrist zum Löschen von Daten nicht verkürzt. Die Beklagte, die unter anderem Bonitätsauskünfte gibt, hatte sowohl Eröffnung als auch Aufhebung des Verfahrens gespeichert. Der Ansicht des Klägers, dass die Aufhebung des Verfahrens nicht isoliert gespeichert werden dürfe, schloss sich das Gericht nicht an. Auch an der Speicherung der Information über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens bestehe ein berechtigtes Interesse des Geschäftsverkehrs, da dies Rückschlüsse über die Bonität eines Schuldners zulasse bzw. die Notwendigkeit einer genaueren Prüfung aufzeige. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Servicepersonal einer Prominentenparty muss mit der Veröffentlichung von Fotos rechnenveröffentlicht am 17. Februar 2015
BGH, Urteil vom 11.11.2014, Az. VI ZR 9/14
§ 22 S. 1 KUGDer BGH hat entschieden, dass die Veröffentlichung eines Fotos in einem Eventportal von einer Hostess auf einer Prominentenparty rechtmäßig ist. Das Servicepersonal auf einer solchen Veranstaltung müsse damit rechnen, dass Bilder veröffentlicht werden, auf denen sie zu sehen seien. Die Tätigkeit auf einer solchen Party beinhalte daher die konkludente Einwilligung zur Veröffentlichung von Bildnissen, die z.B. – wie vorliegend – eine Hostess beim Anbieten von Aktionsware zeigen. Der Presse wäre eine Unterscheidung von nicht prominenten und prominenten Teilnehmern einer solchen Veranstaltung auch kaum zumutbar. Zum Volltext der Entscheidung: