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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 26. November 2015

    OLG Hamm, Urteil vom 25.08.2015, Az. 4 U 165/14 – nicht rechtskräftig
    § 4 Abs. 4 EnVKV; § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO; § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass bei Elektro-Haushaltsgeräten keine Etiketten mit Angaben zum Energieverbrauch angebracht werden müssen, wenn die Geräte undurchsichtig verpackt sind. Auch auf den jeweiligen Verpackungen müssten dann keine Etiketten vorhanden sein, da sich die Etikettierungsvorschriften nur auf „ausgestellte“ Ware beziehen. Nicht sichtbare Ware sei jedoch gerade nicht ausgestellt und auf den Geräten aufgebrachte Etiketten seien nicht erkennbar. Auch auf der Verpackung sei kein Etikett erforderlich, da sich die Vorschrift ausschließlich auf die Geräte selbst und nicht auf deren Verpackung beziehe. Der BGH prüft diese Rechtsauffassung noch in der Revision. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 20. November 2015

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.09.2015, Az. 6 U 127/14
    § 24 MarkenG; § 670 BGB, § 677 BGB, § 683 BGB

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Inhaber einer Arzneimittelmarke, der nach Erhalt einer erforderlichen Vorabinformation  eines Parallelimporteurs diesen auf Grund dieser Information wegen einer Markenverletzung (Verpackungsgestaltung) abmahnt, keinen Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten hat. Ein Unterlassungsanspruch sei wegen einer drohenden Markenverletzung zwar gegeben, eine Kostenerstattung widerspreche jedoch Treu und Glauben, da die Vorabinformation zwischen Importeur und Markeninhaber dazu diene, unter redlichem Bemühen die berechtigten Interessen des jeweils anderen zu achten. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 23. September 2015

    OLG Köln, Urteil vom 12.06.2015, Az. 6 U 188/14
    § 10 Abs. 1 S. 5 AMG; § 3 S. 1 und 2 Nr. 3a HWG; Art. 62 Humanarzneimittelkodex; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 1 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Verpackungsgestaltung eines Antiallergikums, welche die Abbildung einer Wiese zeigt, nicht zu untersagen ist. Der Auffassung der Klägerin, dass durch diese Gestaltung suggeriert werde, dass das Arzneimittel pflanzliche Bestandteile enthalte, folge das Gericht nicht. Durch die abgebildete Wiese mit Pollen werde lediglich der Verwendungszweck des Arzneimittels transportiert. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 11. August 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 21.01.2015, Az. 408 HK O 41/14
    § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass Software, hinsichtlich derer Erschöpfung eingetreten ist, auch ohne Originalverpackung weitervertrieben werden darf. Die Entfernung bzw. Ersetzung der ursprünglichen Verpackung stelle keinen Markenrechtsverstoß dar, denn es trete keine Verschlechterung des Produkts in einer Weise ein, die dem Markeninhaber ein berechtigtes Interesse an der Unterbindung dieser Form des Weiterverkaufs gebe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 27. April 2015

    OLG Köln, Urteil vom 09.07.2014, Az. 6 U 183/13
    Art. 9 Abs. 1 S. 2 b) GMV, Art. 102 Abs. 1 GMV

    Das OLG Köln hat entschieden, dass hinsichtlich des Vertriebs von Kontaktlinsen unter einer fremden Marke auch dann eine Markenverletzung vorliegt, wenn die Umverpackung neu gestaltet wurde. Liege keine Erschöpfung vor, weil sich die Markeninhaberin dem Vertrieb berechtigt widersetze, genüge es für die Markenverletzung, dass auf der neuen Umverpackung die Internetadresse, welche die Marke enthält, aufgedruckt sei, und auch das Produkt innen die Marke abbilde. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. April 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Karlsruhe, Urteil vom 20.03.2015, Az. 4 U 196/14
    § 43 Abs. 2 MessEG; § 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Verpackung eines Frischkäses, bei welcher das Volumen der Umverpackung mehr als das Doppelte des Volumens der Innenpackung beträgt, wettbewerbswidrig ist. Es handele sich um eine so genannte „Mogelpackung“, bei welcher der Verbraucher die Füllmenge erheblich überschätzen und dadurch getäuscht würde. Bereits zuvor wurde eine frühere Verpackung desselben Frischkäses aus diesen Gründen verboten (hier). Zur Pressemitteilung vom 15.04.2015:

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  • veröffentlicht am 10. Februar 2015

    LG Hamburg, Urteil vom 27.01.2015, Az. 312 O 51/14 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG, § 43 Abs. 2 EichG

    Das LG Hamburg hat in einem Einzelfall entschieden, dass dem Unternehmen Beiersdorf AG bei der Verpackung bestimmter Nivea-Tiegel keine Irreführung und kein Verstoß gegen das Eichgesetz vorzuwerfen ist, da es sich insoweit nicht um eine sog. „Mogelpackung“ handeln würde. (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. November 2014

    EuG, Urteil vom 25.09.2014, Az. T-474/12
    Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass eine dreidimensionale Marke, die aus der Verpackungsform einer Ware besteht, nur dann ausreichende Unterscheidungskraft besitzt, wenn der Verbraucher in der Lage ist, diese Ware auch ohne vergleichende Betrachtungsweise sowie ohne besondere Aufmerksamkeit von den Waren anderer Unternehmen zu unterscheiden. Eine Unterscheidungskraft könne auch durch Benutzung erworben werden, auch wenn die 3D-Marke mit einer Wort- oder Bildmarke verknüpft werde. Trotzdem müsse auch immer eine Benutzung der Form selbst als Marke nachgewiesen werden. Vorliegend konnte der Kläger eine Unterscheidungskraft durch Benutzung für eine Eiscremeverpackung nicht darlegen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 8. August 2014

    LG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2014, Az. 12 O 3/13 U
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 4 Abs. 3 S.1 HWG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass bei der Werbung für ein Arzneimittel, die das Anwendungsgebiet (hier: „Bei Sodbrennen und saurem Aufstoßen“) beinhaltet, auch alle übrigen Pflichtangaben nach dem HWG enthalten sein müssen. Es handele sich nicht um eine bloße Erinnerungswerbung, bei der diese Angaben entbehrlich wären, denn eine solche dürfe lediglich die Bezeichnung des Arzneimittels oder zusätzlich den Namen der Firma oder der Marke des pharmazeutischen Unternehmers oder den Hinweis auf den Wirkstoff aufführen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. März 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 20.12.2013, Az. 6 U 85/13
    § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 9 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Übernahme von Gestaltungsmerkmalen einer Schokoriegel-Verpackung eine unlautere Nachahmung darstellen kann. Vorliegend hatte die Beklagte zwei Schokoriegel auf einer Süßwarenmesse präsentiert, die in Gestaltung und Verpackung den bekannten Riegeln „Bounty“ und „Snickers“ ähnlich waren. Das Gericht prüfte hinsichtlich beider Beanstandungen die Erscheinungsbilder und Gestaltungsmerkmale und kam zu dem Ergebnis, dass hinsichtlich des „Bounty“-Riegels keine unlautere Nachahmung vorliege, da ausreichende Abweichungen vorhanden seien. Hinsichtlich der „Snickers“-Nachahmung bejahte das Gericht jedoch einen Verstoß. Auf Grund der wirtschaftlichen Bedeutung der Klageprodukte wurde der Streitwert auf 1 Million Euro festgelegt. Zum Volltext der Entscheidung:

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