Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BAG: Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber zur Beantragung einer elektronischen Signaturkarte verpflichtet werdenveröffentlicht am 22. Oktober 2013
BAG, Urteil vom 25.09.2013, Az. 10 AZR 270/12
§ 106 GewODas BAG hat entschieden, dass ein Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin arbeitsrechtlich anweisen kann, eine elektronische Signaturkarte, – die nur natürlichen Personen ausgestellt wird – zu beantragen. Stein des Anstoßes war im vorliegenden Fall, dass die Arbeitnehmerin hierfür die in ihrem Personalausweis enthaltenen Daten zur Identitätsfeststellung an die Zertifizierungsstelle übermitteln musste und dies für unsicher hielt. Die Kosten für die Beantragung der Signaturkarte wollte die Arbeitgeberin übernehmen. Zur Pressemitteilung Nr. 56/13: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Ein Access-Provider ist nicht verpflichtet, IP-Adressen von Kunden für private Rechteinhaber zu erheben und zu sichern / Filesharingveröffentlicht am 21. März 2013
OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 07.03.2013, Az. I-20 W 118/12, Az. I-20 W 121/12, Az. I-20 W 123/12, Az. I-20 W 124/12, Az. I-20 W 126/12, Az. I-20 W 128/12, Az. I-20 W 142/12, Az. I-20 W 143/12, Az. I-20 W 162/12
§ 101 Abs. 9 UrhGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es für die Datenerhebung aus der aktiven Internetverbindung durch einen Access Provider zugunsten von privaten Rechteinhabern an einer Rechtsgrundlage fehlt. Ein Filmkonzern, ein auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen spezialisiertes Unternehmen und ein Pornofilmhersteller hatten nach angeblichen Filesharing-Verstößen von Internetanschluss-Inhabern vor dem LG Düsseldorf zunächst die „Sicherung“ von IP-Adressen aus der jeweils laufenden Internetverbindung erwirkt. Diese Beschlüsse hob der Senat auf und begründete dies damit, dass die Verpflichtung zur Auskunftserteilung auf die Übermittlung vorhandener Datenbestände beschränkt sei. Dem Urheberrechtsgesetz sei dagegen keine Rechtsgrundlage zu entnehmen, nach welcher sich der Provider noch nicht erhobene Daten aus laufenden Verbindungen zum Zweck einer späteren Auskunftserteilung an Dritte („fremdnützige Datenerhebung“) zu beschaffen habe.
- LG Düsseldorf: Verwirkung einer Vertragsstrafe durch lediglich im Google-Cache abrufbare Inhalteveröffentlicht am 30. Januar 2013
LG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2010, Az. 34 O 76/10
§ 12 Abs. 1 Satz 2 UWG, § 4 Nr. 11 UWG
Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Vertragsstrafe auf Grund einer Unterlassungserklärung auch dann verwirkt werden kann, wenn die zu unterlassenden Inhalte zwar gelöscht wurden, aber noch über einen Suchmaschinen-Cache (hier: Google) weiter aufrufbar sind. Der Unterlassungsschuldner habe es sorgfaltswidrig unterlassen, Google mit der Entfernung der Inhalte aus dem Suchmaschinenindex zu beauftragen bzw. selbst entsprechende Löschungsmaßnahmen zu ergreifen. Sei dem Schuldner eine bestimmte Gestaltung einer mit Google verlinkten Homepage untersagt worden, so müsse der Betreiber nach Änderung der Homepage auch die entsprechenden Arbeitsschritte des Providers und deren Ergebnisse kontrollieren, um sicherzustellen, dass nur noch die Neufassung abrufbar sei. Ebenso sehen dies das LG Hamburg (hier, bezüglich Fotos) und das LG Saarbrücken (hier). Einzig das LG Halle kann in einer Unterlassungserklärung nicht die Verpflichtung erkennen, selbst aktiv mit Löschungsbemühungen tätig zu werden (hier). Nach Auffassung des OLG Düsseldorf seien allerdings Wettbewerbsverstöße, die nur über einen Suchmaschinen-Cache aufrufbar seien, zumindest nicht abmahnfähig (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …) - OLG Frankfurt a.M.: Lehnt die Bank den Darlehensvertrag ab, obwohl sie geworben hat „Gemeinsam entwickeln wir eine Finanzierungslösung“, steht dem Verbraucher kein Anspruch auf Schadensersatz zuveröffentlicht am 30. Oktober 2012
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.09.2012, Az. 3 U 231/11
§ 145 BGB, § 280 BGB, § 311 BGBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Werbung mit u.a. der Formel „Gemeinsam entwickeln wir eine Finanzierungslösung, die zu Ihnen passt.“ keinen Anspruch des Verbrauchers auf Abschluss eines Darlehensvertrages begründet. Es handele sich nicht um einen Vertragsantrag der Bank, sondern lediglich um die unverbindliche Erklärung einer allgemeinen Vertragsbereitschaft bzw. das Angebot zu einer persönlichen Beratung. Aus der letztlich erfolgten Ablehnung eines Darlehensvertrages durch die Bank gegenüber dem Kläger ergebe sich auch kein Verschulden bei Vertragsverhandlungen. Schließlich dienten diese Verhandlungen gerade dazu, herauszufinden, ob ein Vertragsschluss in beiderseitigem Interesse liege. Jeder Vertragspartner habe die Freiheit, einen Vertragsschluss letztlich abzulehnen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Amberg: Eine Unterlassungserklärung, die wegen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts abgegeben wird, erfasst nur Unterlassung, nicht ohne Weiteres die Beseitigungveröffentlicht am 14. September 2012
LG Amberg, Urteil vom 22.08.2012, Az. 14 O 417/12
§ 823 Abs.1 BGB iVm. § 1004 BGB analogDas bayrische LG Amberg hat entschieden, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die abgegeben wird, nachdem unerwünschte Blog-Kommentare für eine insoweit ahnungslose Person veröffentlicht wurden (Persönlichkeitsverletzung ), nur die Unterlassung weiterer Kommentare im Namen dieser Person erfasst, nicht aber deren Entfernung. Das Gesetz sehe bereits in § 1004 Abs. 1 S. 1 und 2 BGB zwei getrennte Tatbestände vor. Ein Unterlassen beinhalte dem Willen des Gesetzgebers zufolge nicht zugleich ein Beseitigen. Folglich könne auch nicht von der bloßen Erklärung zum Unterlassen auf ein Unterwerfen zur Beseitigung geschlossen werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Halle: Pflicht zur Löschung des Google-Cache nach Abgabe einer Unterlassungserklärung verneintveröffentlicht am 15. August 2012
LG Halle, Urteil vom 31.05.2012, Az. 4 O 883/11
§ 339 BGB
Das LG Halle hat entschieden, dass nach Abgabe einer Unterlassungserklärung (hier: wegen Nutzung von Metatags / Keywords) grundsätzlich keine Pflicht besteht, für eine Löschung der beanstandeten Internet-Seiten im Google-Cache Sorge zu tragen. Eine solche Pflicht müsse ausdrücklich vereinbart werden, denn aufgrund einer Unterlassungserklärung bestehe üblicherweise keine Verpflichtung dazu, aktiv tätig zu werden. Die Tatsache, dass der Google-Cache eine Internetseite zeige, wie sie vor Abgabe der Unterlassungserklärung ausgesehen habe, sei kein wirksamer Anknüpfungspunkt für eine Vertragsstrafe, wenn es sich dabei um einen aktuellen Inhalt einer Internetseite handele. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG München I: Keine Verpflichtung zur Datenerhebung und -speicherung für Betreiber von WLAN-Hotspotsveröffentlicht am 19. Juli 2012
LG München I, Urteil vom 12.01.2012, Az. 17 HK O 1398/11
§ 5 UWG, 3 UWG; § 111 TKG, § 95 TKG, § 96 TKG, § 113a TKG, § 113 TKG, § 109 TKG, § 113b TKG, § 112 TKG; § 101 UrhGDas LG München I hat entschieden, dass Betreiber von kostenlosen WLAN-Hotspots nicht zur Erhebung und Speicherung von Nutzerdaten verpflichtet sind. Demzufolge können Nutzer sich in diese Hotspots z.B. in Hotels oder an Flughäfen ohne Angabe von identifizierenden Daten einwählen. Die Klägerin vertrat die Ansicht, es bestünde eine Pflicht von Hotspot-Betreibern zur Erhebung von Bestandsdaten, da nur auf diese Weise etwaige Auskunftspflichten z.B. nach dem UrhG erfüllt werden könnten. Das LG München kam jedoch nach Prüfung aller denkbaren Rechtsgrundlagen zu dem Ergebnis, dass eine Pflicht zur Datenerhebung nicht besteht. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Celle: Zur rechtlichen Verbindlichkeit von Werbeaussagen oder: Wie formuliere ich richtig?veröffentlicht am 4. Mai 2009
OLG Celle, Beschluss vom 29.12.2008, Az. 11 U 202/08
§§ 651 a, 311 BGBDas OLG Celle weist in diesem Beschluss darauf hin, dass die Aussage „… hilft bei der Suche nach dem besten Preis“ keine rechtlichen Verpflichtungen des Verfassers etabliert. Ein Reisebüro hatte die vorgenannte Aussage in einem Artikel eines Lokalblatts getroffen. Daraus ließe sich allerdings nach Auffassung der Celler Richter nicht ableiten, dass die Angebote des Reisebüros billiger als die der Konkurrenz sein müssten bzw. die Kunden einen Anspruch auf Erstattung von Preisdifferenzen hätten, wenn sie das Angebot anderenorts zu einem niedrigeren Preis ausfindig machten. Eine Zusage des Reisebüros, dass solche Ansprüche bestünden, enthalte der Werbetext ersichtlich nicht. Deshalb wäre es gemäß dem OLG Celle „allein Sache des Beklagten gewesen, die von der Klägerin angebotenen Preise mit denjenigen anderer Reisbüros zu vergleichen oder sich um anderweitige günstigere Angebote zu bemühen“. Da nicht nur nach Auffassung des OLG Celle Werbeaussagen sehr wohl rechtliche Wirkungen entfalten können, ist die sorgfältige Formulierung von Werbeaussagen dringend zu empfehlen. DR. DAMM & PARTNER beraten Sie gerne!
- RA Dr. Ole Damm: NDR-Interview zum weiterhin wachsenden Abmahnunwesenveröffentlicht am 29. Januar 2009
Die Kanzlei DR. DAMM & PARTNER hat sich nahezu täglich mit den Folgen des wachsenden Abmahnunwesens auseinanderzusetzen. In vielen Fällen ist die Abmahnung für den Onlinehändler existenzbedrohend, insbesondere, wenn er sich in Verkennung der bestehenden Risiken falsch verhält. Viel zu häufig wird die vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung abgegeben. Ist diese jedoch, wie in der Regel, zu weit formuliert, ist es für den Abgemahnten schwer, der Unterlassungserklärung noch gerecht zu werden. In diesem Fall droht je Verstoß eine Vertragsstrafe von regelmäßig 5.000 EUR, bei mehrfachen Verstößen können auch mehrere Vertragsstrafen anstehen. Die Unterlassungsverpflichtung selbst besteht für den Abgemahnten 30 Jahre lang und ist nur in wenigen Ausnahmefällen vorzeitig aufkündbar. Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) hat hierzu mit Rechtsanwalt Dr. Damm ein Interview geführt und dieses heute veröffentlicht. Das Interview ist in Text verfügbar (NDR/Text) sowie als Tondatei (NDR/Ton).
- OLG Brandenburg: Zwangsverpflichtung des Verbrauchers zur Annahme von Online-Rechnungen ist wirksamveröffentlicht am 1. Januar 2009
OLG Brandenburg, Urteil vom 05.11.2008, Az. 7 U 29/08
§§ 286 BGB, § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr 1 BGB, §§ 45h Abs. 1, 45i Abs. 1 TKG, §§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 1 UKlaG, § 14 Abs. 2 Nr. 1 UStGDas OLG Brandenburg hat entschieden, dass ein Onlinehändler seine Kunden, auch Verbraucher, per Allgemeinen Geschäftsbedingungen dazu verpflichten kann, Online-Rechnungen statt Papierrechnungen zu akzeptieren. Nach dem Vorbringen beider Parteien sei die beanstandete Klausel so zu verstehen, dass die Beklagte beim Online-Tarif dem Kunden eine Rechnung ausstelle, aber nicht übermittele, und zwar weder als Brief noch als E-Mail; vielmehr müsse der Kunde selbst tätig werden, indem er das Internet-Portal der Beklagten aufruft: dort könne er die – ihm erteilte – Rechnung einsehen oder auch als PDF-Dokument herunterladen und ausdrucken. Auf Wunsch informiere ihn die Beklagte, dass eine neue Rechnung vorliegt; diese Information erfolgt durch SMS oder E-Mail. Eine solche Klausel der Beklagten, die dem Kunden eine Rechnung nur in der zuvor beschriebenen Weise ermögliche, führe zu keiner unangemessenen Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB.