Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- EGMR: Einsatz versteckter Kamera zur Offenlegung von Missständen im Versicherungsvertreterwesen ist von Meinungsfreiheit gedecktveröffentlicht am 8. Februar 2016
EGMR, Urteil vom 24.02.2015, Az. 21830/09
Art. 10 MRKDer EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) hat entschieden, dass die Anfertigung und Veröffentlichung heimlicher Filmaufnahmen durch ein Team von Journalisten zur Aufdeckung von Missständen beim Abschluss vom Versicherungsverträgen durch die Meinungsfreiheit gedeckt sein kann und eine deshalb erfolgte strafrechtliche Verurteilung eines Schweizer Gerichts unrechtmäßig war. Der ohne Wissen gefilmte Versicherungsvermittler sei nicht schwer in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt, da sein Gesicht verfremdet (verpixelt) worden sei und auch seine Geschäftsräume nicht identifizierbar gewesen seien. Demgegenüber hätten die Journalisten sauber gearbeitet und zutreffende Informationen geliefert. Zum (englischen) Volltext der Entscheidung: (mehr …)